• 27.02.2013, 14:01:49
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Blecha: Parlament erfüllt heute Forderung des Pensionistenverbandes

Netto-Pensionskürzungen werden rückwirkend aufgehoben!

Utl.: Netto-Pensionskürzungen werden rückwirkend aufgehoben! =

Wien (OTS) - Soeben hat der Österreichische Nationalrat eine wichtige
Forderung des Pensionistenverband Österreichs (PVÖ), der stärksten
Seniorenvereinigung, erfüllt und weitere Verbesserungen beim
"Erhöhten Pensionistenabsetzbetrag", dem früheren
Alleinverdiener-Absetzbetrag, beschlossen.
Pensionistenverbands-Präsident Karl Blecha: "Ein Riesen-Erfolg, das
bedeutet für viele betroffene Pensionisten bis zu 500 Euro mehr
Pension im Jahr!"

Blecha ruft in Erinnerung: "Der Pensionistenverband hat gemeinsam mit
den anderen Pensionistenorganisationen im Jahr 2011 leidenschaftlich
gegen die unsoziale Streichung des Alleinverdiener-Absetzbetrages für
Pensionisten gekämpft und 2012 seine Wiedereinführung (in Form des
"Erhöhten Pensionistenabsetzbetrages") für Pensionen bis 1.750 Euro
brutto erreichen können."

Im Zuge der Pensionsverhandlungen im vergangenen Dezember hat
Pensionistenverbands-Präsident Karl Blecha die Regierungsspitze auf
das Problem aufmerksam gemacht, dass einige tausend
Pensionisten-Ehepaare mit einer Nettopensionskürzung rechnen müssen,
weil sie durch die Pensionsanpassung über den fixen Grenzbetrag für
die Inanspruchnahme des Erhöhten Pensionistenabsetzbetrag kommen und
dieser dann wegfällt. "Wir haben vor Nettokürzungen gewarnt und mit
aller Deutlichkeit eine Reparatur gefordert. Bundeskanzler,
Vizekanzler und Sozialminister zeigten sich einer Problemlösung
positiv aufgeschlossen", berichtet Blecha. "Leider ging dann fast
drei Monate nichts weiter", so Blecha, der dann den Druck erhöhte.
Denn: Im Jänner mussten die Betroffenen überrascht und erbost bei der
Zusendung ihres Informationsblattes über die neue Pensionshöhe für
das Jahr 2013 feststellen, dass ihre Pension - trotz Anpassung von
1,8 Prozent plus - netto ein Minus ergibt. Blecha: "Die Telefone
liefen heiß, unfreundliche E-mails, Briefe und Faxe folgten",
berichtet der PVÖ-Präsident über die Reaktionen der von einer
Nettokürzung betroffenen Pensionisten.

Derzeit starre Grenze bei 1.750 Euro Monatsbrutto-Pension

Derzeit sind Pensionisten-Paare, die von EINER Brutto-Pension bis zu
einer Höhe von 1.750 Euro monatlich leben, für den Erhöhten
Pensionisten-Absetzbetrag anspruchsberechtigt. Aber: Erhielt jemand
beispielsweise im Jahr 2012 brutto 1.720 Euro Pension, so wurde seine
Pension im Jahr 2013 um 1,8 Prozent auf 1.750,96 Euro brutto erhöht.
Sie liegt also um 96 Cent über dem Grenzwert und der Erhöhte
Absetzbetrag geht zur Gänze verloren! Blecha forderte eine
ausschleifende Regelung, damit es nicht zu derartigen Härtefällen mit
einem Totalwegfall des Absetzbetrages kommt, bloß weil die Pension
einige Cent über dem starren Grenzwert liegt.

NEU und RÜCKWIRKEND: Volle Absetzbarkeit bis 1.750 Euro, ab
dann bis 2.200 Euro ausschleifend

Die neue Regelung sieht vor, dass es keine starre Grenze mehr gibt,
sondern eine ausschleifende. Der Erhöhte Pensionistenabsetzbetrag
beträgt 764 Euro im Jahr. Bis zu einer Monatsbruttopension von 1.750
Euro wirkt er voll, ab dieser Höhe bis max. 2.200 Euro wird er auf
null ausgeschliffen.

Pensionistenverbands-Präsident Blecha: "Das Gute daran ist, dass auch
unsere Forderung nach einer rückwirkenden Lösung erreicht wurde. Das
heißt, dass alle, die mit Jänner den Erhöhten
Pensionistenabsetzbetrag verloren haben, ihn auch tatsächlich wieder
zurückbekommen!" freut sich Blecha über den großen Erfolg für
Pensionisten-Paare. "Und vor allem: der Kreis der
Anspruchsberechtigten wird auch größer!", so Blecha erfreut. "Ich
danke Sozialminister Hundstorfer, Finanzministerin Fekter und
Finanzstaatssekretär Andreas Schieder, die diese positive Lösung
vorbereitet haben", so Blecha abschließend.

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