• 21.02.2013, 17:22:01
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Qualitätssicherung bei Privatuniversitäten in neuem Format

Wissenschaftsausschuss zu Privatunis, Pflichtpraktika und Bioethik

Utl.: Wissenschaftsausschuss zu Privatunis, Pflichtpraktika und
Bioethik =

Wien (PK) - Privatuniversitäten sind zu einem fixen Bestandteil des
tertiären Bildungssektors in Österreich geworden, heißt es in den
vorliegenden Berichten (III-312 d.B.),(III-386 d.B.) des
Österreichischen Akkreditierungsrates (ÖAR), die heute ebenfalls
Gegenstand der Diskussion im Wissenschaftsausschuss waren. Betrug
2001/02 die Zahl der Studierenden an österreichischen
Privatuniversitäten 857, so waren es laut Schlussbericht des ÖAR im
Studienjahr 2011/12 bereits rund 7.000 Studierende an 12
Privatuniversitäten.

Der ÖAR hat im Vorjahr seine Arbeit beendet, nachdem mit dem
Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz 2011 ein gemeinsamer Rahmen für
die externe Qualitätssicherung der Öffentlichen Universitäten,
Fachhochschulen und Privatuniversitäten geschaffen wurde. Damit
verbunden ist die Einrichtung der sektorenübergreifenden Agentur für
Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (AQ Austria) ab 1. März
2012. Die neue Agentur vereint künftig die Aufgaben der
Österreichischen Qualitätssicherungsagentur (AQA), des
Fachhochschulrates und des Akkreditierungsrats für die
Privatuniversitäten. Bundesminister Karlheinz Töchterle informierte,
die Verschmelzung der verschiedenen Bereiche sei gut gelungen,
eventuelle Lücken, etwa bei den personellen Ressourcen, würden
geschlossen.

Als Auskunftsperson in dieser Debatte war die ehemalige
Vizepräsidentin des Akkreditierungsrates Hannelore Weck-Hannemann
eingeladen. Die beiden Berichte wurden einstimmig zur Kenntnis
genommen.

Thema des Ausschusses waren außerdem vier Entschließungsanträge der
Grünen zu den Bereichen Qualitätsstandards bei Pflichtpraktika,
biomedizinscher Forschung und Biomedizin-Konvention. Sie wurden
teilweise vertagt, teilweise abgelehnt.

Wertvolle Arbeit im Sinne der Qualität

Dem Akkreditierungsrat wurde für seine Tätigkeit allgemeines Lob
ausgesprochen. Die Mitglieder hätten ihre Unabhängigkeit bewahrt und
in schwierigen Situationen Rückgrat bewiesen, so der allgemeine
Tenor. Damit hätten die Mitglieder wertvollste Arbeit im Sinne der
Qualitätssicherung geleistet. Als großes Kompliment an den
Akkreditierungsrat könne die Tatsache gewertet werden, dass die
Akkreditierungen sehr genau nachvollziehbar waren, bemerkte etwa
Abgeordnete Katharina Cortolezis-Schlager (V).

Auch Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle attestierte dem
Akkreditierungsrat, einen wesentlichen Beitrag zum Aufbau der
Privatuniversitäten geleistet zu haben. Die Privatuniversitäten
stellen ihm zufolge eine wertvolle Ergänzung zu den öffentlichen
Universitäten dar, zumal gerade der tertiäre Sektor mit einer starken
Nachfrage und neuen Forschungsfeldern konfrontiert sei. Hier könnten
kleinere und private Universitäten rascher reagieren. Der Minister
gab auch zu bedenken, dass der Zulauf zu den Privatuniversitäten
trotz hoher Studiengebühren ungebrochen ist und die Zahl der
BewerberInnen die Aufnahmemöglichkeiten übersteigt. Die
Privatuniversitäten verstünden es auch, Nischen zu besetzen, die von
den staatlichen Universitäten nicht genützt werden können, ergänzte
dazu Hannelore Weck-Hannemann. Die engere Kooperation mit den
staatlichen Universitäten gewinne zunehmende Bedeutung, fügte sie
ergänzend hinzu.

Allgemeine Kritik an den Privatuniversitäten kam hingegen von
Abgeordnetem Andreas Karlsböck (F). Diese hätten zur Entwicklung
einer Zweiklassengesellschaft bei den Studierenden geführt, merkte er
an.

Unabhängigkeit wesentlicher Faktor für Qualitätsicherung

Weck-Hannemann unterstrich vor allem die Bedeutung der Unabhängigkeit
bei den Entscheidungen. Das Expertengremium sei der Qualität
verpflichtet gewesen und habe sich stets an internationalen Standards
orientiert. Diese "Steherqualität" wurde dem Rat auch seitens des
Wissenschaftsministers attestiert, der in diesem Zusammenhang die
Probleme rund um den Entzug der Akkreditierung des Doktoratsstudiums
für Gesundheitswissenschaften der Privat-Uni UMIT thematisierte.
Weck-Hannemann konnte berichten, dass inzwischen alle Verfahren
zugunsten des Akkreditierungsrats abgeschlossen wurden.

Seitens der Abgeordneten Andreas Karlsböck (F) und Kurt Grünewald (G)
wurden leise Zweifel geäußert, ob die von allen so geschätzte
Unabhängigkeit auch in der neuen Agentur aufrecht erhalten werden
kann. Dazu führte Weck-Hannemann aus, die anfänglichen Bedenken
galten vor allem dem Bestellungsmodus, nachdem jedoch äußerst
qualifizierte Personen geholt worden seien, hätten sich ihre
Befürchtungen nicht bewahrheitet. Sie sah allerdings ein Problem im
Übergewicht von öffentlichem Bereich und Fachhochschulen gegenüber
den Privatuniversitäten.

Qualitätssicherung auch für Pädagogische Hochschulen unumgänglich

Weck-Hannemann bedauerte es dezidiert, dass die Pädagogischen
Hochschulen nicht in das System der Qualitätssicherung eingebunden
sind. Diese Kritik wurde nicht nur von Wissenschaftsminister
Töchterle sondern auch von den Abgeordneten Katharina Cortolezis-
Schlager (V), Anna Franz (V), Elmar Mayer (S) und Kurt Grünewald (G)
geteilt. Es wäre auch sein Wunsch, dass die pädagogischen Hochschulen
von der allgemeinen Qualitätssicherung erfasst werden, bekräftigte
Töchterle, insbesondere im Hinblick auf das geplante neue
PädagogInnengesetz. Als ersten Schritt werde man einen kleinen
Qualitätssicherungsrat schaffen, und dies könne man auch im Hinblick
auf die spezielle Aufgabenstellung der pädagogischen Hochschulen gut
begründen. Langfristig sei aber eine Zusammenführung mit der neuen
Agentur anzustreben, stellte er fest.

Töchterle: Private Finanzierung auch an öffentlichen Universitäten
steigern

Abgeordneter Andreas Karlsböck (F) löste auch eine Debatte über die
Finanzierung der Privatuniversitäten aus, indem er einen kritischen
Blick auf die Finanzierung durch die Länder warf. Privatuniversität
bedeute nicht, dass sie nur privat finanziert werden dürfen, sondern
privatrechtlich organisiert sind, erläuterte dazu Weck-Hannemann. Es
gebe ein absolutes Finanzierungsverbot durch den Bund, für die Länder
gelte das nicht.

Auch Bundesminister Töchterle wertete das Engagement der Länder im
tertiären Sektor als positiv. Er strich auch das Mäzenatentum an den
Privatuniversitäten hervor und schloss daran den Wunsch, dass auch
die öffentlichen Universitäten mehr private Gelder lukrieren. Derzeit
sei der tertiäre Bereich zu stark von staatlichen Geldern dominiert,
die privaten Mittel an den öffentlichen Universitäten erreichen in
Österreich nur ein Sechstel vom EU-Durchschnitt und ein Zehntel vom
OECD-Durchschnitt.

Einig war man sich auch, dass der Begriff, was man unter Universität
zu verstehen hat, genauer definiert werden müsse. Abgeordnete Andrea
Kuntzl (S) und Abgeordneter Kurt Grünewald (G) schlossen sich damit
dem Wunsch von Hannelore Weck-Hannemann an, eine Differenzierung
zwischen Universität und einzelnen Studiengängen vorzunehmen, da der
derzeitige Zustand teilweise zu sehr kleinen Einheiten führe. Der
Bundesminister gab zu bedenken, dass "universitas" ursprünglich die
Gemeinschaft von Lehrenden und Studierenden bedeute. Es gebe eine
Fülle von sehr erfolgreichen Spezialuniversitäten, etwa die Boku oder
die Veterinärmedizin, führte er aus, außerdem habe man im Gesetz eine
Mindestgröße vorgeschrieben.

Außerdem sei "Universität" ein geschützter Begriff, stellte Töchterle
fest, weshalb man Verfehlungen nachgehe. Er reagierte damit auf den
Einwand von Abgeordneter Kuntzl (S) und Abgeordnetem Kurt Grünewald
(G), die kritisiert hatten, dass die IMATEC trotz Entzugs der
Akkreditierung teilweise noch immer den Titel führe. Im Firmenbuch
sei der Zusatz jedenfalls schon gestrichen, bestätigte der
Wissenschaftsminister.

Grüne: Qualitätsstandards bei Pflichtpraktika sichern

Die zur Debatte stehenden Anträge der Grünen fanden teils keine
ausreichende Mehrheit, teils wurden sie vertagt.

Zunächst wandten sich die Abgeordneten den Anträgen zur Verbesserung
der Situation der PraktikantInnen zu. Die derzeitige Rechtlage sei
nicht an die stetig wachsende Zahl von PflichpraktikantInnen
angepasst worden, kritisiert Abgeordnete Birgit Schatz. Mittelfristig
sehen die Grünen die Lösung des Problems daher in einem modernen
Praktikumsgesetz, in dem die Qualitätsstandards festgelegt sind. Im
Ausschuss forderte Schatz mit zwei Entschließungsanträgen eine
öffentliche Qualitätsdatenbank für Pflichtpraktika (2189/A(E)), die
bei eigenen Praktikums-Beratungsstellen an den Universitäten
einzurichten wäre, und die Verankerung von Qualitätsstandards in den
relevanten Studienplänen (2205/A(E)), um zumindest ein Mindestmaß an
ausbildungsbezogener und arbeitsrechtlicher Qualität von Praktika zu
definieren, wie sie sagte. Mit der verpflichtenden Registrierung von
Praktikumsstellen in der Datenbank würde den Universitäten und
Studierenden die qualitative Auswahl der Praktikumsanbieter anhand
von Bewertungen und anonyme Evaluierungen erleichtert. Schatz wies
zudem darauf hin, dass auch die EU-Kommission bereits einen
Richtlinienvorschlag ausarbeite, damit PraktikantInnen von
Unternehmen nicht als billige Arbeitskräfte ausgebeutet werden,
anstatt ihnen die notwendige Erfahrung für den Arbeitsmarkt
mitzugeben.

Die Probleme vieler PraktikantInnen seien nicht von der Hand zu
weisen, auch wenn das Sozialreferat der ÖH bereits ein "Gütesiegel
Praktikum" an Unternehmen als Orientierungshilfe für
Praktikumssuchende vergebe, meinte dazu Abgeordnete Andrea Kuntzl
(S). Sie warnte jedoch davor, durch eine vorschnelle Neuregelung der
sozialrechtlichen Frage von PraktikantInnen zwei Klassen von
Arbeitsrecht zu schaffen. Für Abgeordnete Anna Franz (V) stellte der
generelle Mangel an Praktikumsplätzen in Österreich das eigentliche
Problem dar, mit den Grünen-Anträgen würden auf Grund der vermehrten
Bürokratie nur noch weniger Unternehmen dazu animiert,
PraktikantInnen aufzunehmen, beanstandete sie.

Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle bemerkte, einige Curricula
für Studien mit verpflichtenden Praktika enthielten bereits
entsprechende Qualitätskriterien, dennoch werde er die eingebrachten
Anregungen aufnehmen. Die Anträge der Grünen fanden unter den
Ausschussmitgliedern keine Mehrheit.

Grüne vermissen Fortschritte bei Biomedizin

Abgeordneter Kurt Grünewald (G) kündigte in der Debatte über seine
Anträge zur medizinischen Forschung (1563/A(E)) und zur
Bioethikkonvention (1564/A(E)) an, eine Initiative auf Einsetzung
eines Unterausschusses zum Forschungsmedizingesetz ins Auge zu
fassen. Damit reagierte er auf die Vorschläge der Abgeordneten
Andreas Karlsböck (F) und Katharina Cortolezis-Schlager (V), in
Zusammenhang mit bioethischen Themen der Medizinforschung in eine
breite Diskussion mit ExpertInnen einzutreten. Grünewald appelliert
in seinen Anträgen an Bundesminister Töchterle, die unterbrochene
Tätigkeit der interministeriellen Arbeitsgruppe "Neue
Rechtsgrundlagen für biomedizinische Forschung in Österreich" erneut
aufzunehmen. Daran schließt er die Aufforderung an, der Minister möge
sich intensiv für die Unterzeichnung und Ratifizierung der
Biomedizinkonvention des Europarates durch die Republik Österreich
einsetzen.

Darüber hinaus wird der Wissenschaftsminister ersucht, eine Studie
über die erforderlichen Anpassungsschritte an die
Biomedizinkonvention zu übermitteln und für eine bessere Vernetzung
der Bioethikkommission und anderer existierender Gremien mit dem
Wissenschaftsausschuss des Nationalrates einzutreten. Beide
verhandelten Entschließungsanträge wurden vom Ausschuss mehrheitlich
vertagt. (Schluss Wissenschaftsausschuss) jan/rei

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