• 20.02.2013, 12:36:19
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AK Kärnten holte im Vorjahr 14,1 Millionen für Arbeitnehemnr zurück

Fast 80.000 Anfragen - 977 beschritt AK den Weg zu Gericht

Utl.: Fast 80.000 Anfragen - 977 beschritt AK den Weg zu Gericht =

Klagenfurt (OTS) - 14,1 Millionen Euro hat die Arbeiterkammer Kärnten
im Vorjahr mit ihrem kostenlosen Rechtsschutz in arbeits- und
sozialrechtlichen Fällen erstritten. "Ohne Hilfe der AK wäre das Geld
für die Kärntner Arbeitnehmer verloren gewesen", sagte heute der
Kärntner AK-Präsident Günther Goach. Insgesamt wurden von den
Rechtsexperten im Vorjahr 78.853 Anfragen abgewickelt, telefonisch,
persönlich und schriftlich.
"Eine positive Bilanz für die AK, aber nicht für die Kärntner
Arbeitgeber, die es immer noch sehr oft auf Klagen ankommen lassen,
bevor sie zahlen", sagte der Leiter der Abteilung Arbeits- und
Sozialrecht, Richard Wohlgemuth. Denn in 977 Fällen mussten die
AK-Juristen im Vorjahr den Weg zum Arbeits- und Sozialgericht
beschreiten. Auf diesem Weg hat die AK 1,3 Millionen Euro für die
Arbeitnehmer zurückgeholt.
3.009 Mal hat die AK Kärnten bei den Arbeitgebern interveniert und
hat so Zahlungen in Höhe von knapp mehr als zwei Millionen Euro
erreicht.Dazu kamen noch Forderungsanmeldungen für 1.582 Dienstnehmer
nach Firmenpleiten. Für sie wurde vom Insolvenzschutzverband für
ArbeitnehmerInnen (ISA) in der AK beim Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF)
10,8 Millionen Euro geltend gemacht. Alles in allem ergibt das die
Summe von rund 14,1 Millionen Euro, die die AK Kärnten 2012 für die
Arbeitnehmer erstritten hat.
Wie schon in den Jahren zuvor war die Rechtsabteilung der AK Kärnten
auch im Vorjahr am häufigsten mit nichtbezahlten Löhnen,
Sonderzahlungen, Überstunden, Mehrarbeitsstunden, Zulagen und Prämien
konfrontiert. Laut Wohlgemuth sei hier eine Besorgnis erregende
Entwicklung festzustellen: "Die Zeiträume, in denen Arbeitgeber Löhne
und Gehälter nicht zahlen, werden immer länger. Waren es bislang ein
bis drei Monate, so sind jetzt Löhne oft bis zu sechs Monate
ausständig."
Häufiger Anlass für Anfragen an die AK sind auch die
Kollektivverträge. "Dabei geht es um Arbeitszeiten, falsche
Einstufungen und Kündigungsfristen", erklärte Wohlgemuth. Platz drei
nehmen Versetzungen von Mitarbeitern ein, danach kommen Anfragen zum
Rückersatz von Ausbildungskosten und Dienstvertragsklauseln, die
Auflösung von Dienstverhältnissen im Krankenstand oder Fragen zum
Mutterschutz.
Zum Service der AK gehört auch die Beratung bei sozialrechtlichen
Fragen wie der Altersteilzeit, dem Krankengeld, bei Arbeitsunfällen,
Pensionsansuchen oder Pflegegeldeinstufungen. Im Vorjahr haben die
AK-Sozialrechtsexperten 1.166 Pensionsklagen neu eingebracht. Auch
bei Pfelegegeldeinstufungen berät die Arbeiterkammer. Im Vorjahr hat
die AK 240 Klagen wegen Pflegegeldeinstufungen eingberacht.

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