• 13.02.2013, 16:12:38
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Unterzeichnung 15a-Vereinbarung zum Spekulationsverbot im Finanzministerium

Wien (OTS) - Finanzministerin Dr. Maria Fekter, Staatssekretär Mag.
Andreas Schieder, der Vorsitzende der Landeshauptleutekonferenz
Landeshauptmann Mag. Markus Wallner sowie der Präsident des
Österreichischen Gemeindebundes Helmut Mödlhammer und Vertreterinnen
und Vertreter der Länder unterzeichneten heute die 15a-Vereinbarung
zum Spekulationsverbot.

"Mit der heute unterzeichneten 15a-Vereinbarung haben wir der
Spekulation mit hart erarbeitetem Steuergeld endgültig einen Riegel
vorgeschoben. Steuergeld ist zu wertvoll, als dass man es zum
Spekulieren auf den Finanzmärkten einsetzen darf. Das Risiko darf
nicht mehr in Kauf genommen werden, sich mit Steuergeld ein
Körberlgeld zu verdienen", betonte Finanzministerin Dr. Maria Fekter.

"Gemeinsam ist es uns gelungen, klare Regeln und Transparenz zu
schaffen. Spekulationen mit öffentlichen Mitteln sind definitiv
vorbei", erklärte der Vorsitzende der Landeshauptleutekonferenz und
Landeshauptmann Mag. Markus Wallner. Einheitliche Grundsätze für das
Spekulationsverbot und eine Berichtspflicht über getätigte
Transaktionen sowie zum jeweiligen Schuldenstand sind künftig
Standard für alle Beteiligten. Fremdwährungskredite sind nicht mehr
erlaubt und Finanzprodukte können nur mehr eingesetzt werden, wenn
sie das schon vorhandene Risiko minimieren. Generell gilt: Zuerst
Schulden abbauen, dann erst Gelder veranlagen.

Für Spekulationssünder haben sich Bund, Länder und Gemeinden auf
strenge Sanktionen nach Vorbild des Mechanismus des Österreichischen
Stabilitätspakts geeinigt. Darüber hinaus wurde festgelegt, dass
Mittel des Bundes über die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur
(ÖBFA) den Ländern und anderen Rechtsträgern nur mehr dann zur
Verfügung gestellt werden dürfen, wenn die gleichen strengen Auflagen
erfüllt werden, die bisher schon für Bundesmittel galten.

Voraussetzung für das Tätigwerden der ÖBFA ist außerdem, dass ein
Land die unterzeichnete 15a-Vereinbarung über eine risikoaverse
Finanzgebarung ratifiziert hat. "Die 15a-Vereinbarung ist eine
Partnerschaft auf Augenhöhe, aus der niemand ausbrechen kann. Die
landesgesetzliche Umsetzung wird bis Ende September, allerspätestens
bis Ende dieses Jahres erfolgen", versicherte Wallner.
"Bund, Länder und Gemeinden haben nach dem Finanzskandal in Salzburg
schnell gehandelt und sich gemeinsam zu einer strengen und
lückenlosen Regelung entschlossen. Das Ergebnis liegt vor uns und
kann sich sehen lassen. Wir haben an einem Strang gezogen,
Entscheidungsstärke bewiesen und können mit Recht stolz auf dieses
Paket sein", bedankte sich Fekter bei den Vertreterinnen und
Vertretern der Länder und Gemeinden, allen voran beim Vorsitzenden
der Landeshauptleutekonferenz Wallner.

Um auch Städte und Gemeinden zu diesem Spekulationsverbot zu
verpflichten, braucht es allerdings eine Ermächtigung in Form einer
Verfassungsänderung. Die Bundesregierung hat dazu eine Änderung der
Finanz-Verfassung vorgelegt, die das Spekulationsverbot als
Staatszielbestimmung verankert. Hierfür ist eine Verfassungsmehrheit
und damit die Zustimmung mindestens einer Oppositionspartei nötig.
"Ich bin zuversichtlich, dass es hier noch zu einer Einigung kommt
und wir das Spekulationsverbot damit ergänzen können. Doch selbst
wenn wir keine der Oppositionsparteien für dieses Vorhaben gewinnen
können, werden wir die geplanten Maßnahmen umsetzen", zeigte sich
Wallner optimistisch. Gemeindebundpräsident Mödlhammer ergänzte: "Wir
haben das Bekenntnis aller Betroffenen für die Umsetzung des
Spekulationsverbotes. Ich rechne daher fix mit einer Mehrheit im
Parlament."

"Heute ist für uns alle ein Freudentag. Ich bin überzeugt, dass wir
mit diesem umfassenden Maßnahmenpaket das in uns gesetzte Vertrauen
wieder stärken werden", schloss Finanzministerin Fekter.

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