• 05.02.2013, 09:20:48
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Werbung für "Gratis-iPhone samt Zukunftsvorsorge" höchst umstritten

VKI-Verbandsklagen führen zu divergenten Urteilen - letztlich wird der OGH für Klärung sorgen müssen

Utl.: VKI-Verbandsklagen führen zu divergenten Urteilen - letztlich
wird der OGH für Klärung sorgen müssen =

Wien (OTS/VKI) - Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt -
im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - zwei Verbandsklagen
wegen irreführender und aggressiver Werbung gegen Versicherungen, die
in Zusammenarbeit mit der Tageszeitung "Österreich" ihre
Zukunftsvorsorgeprodukte mit Gratis-iPhones bzw. Gratis-iPads
beworben haben. Das Landesgericht Salzburg wies die Klage gegen
Wüstenrot (hinsichtlich einer Kampagne im Herbst 2011) ab. Das
Handelsgericht Wien hat nun aber einer Klage gegen Helvetia
(bezüglich einer Kampagne im Frühjahr 2012) stattgegeben. Nun wird
letztlich der Oberste Gerichtshof entscheiden müssen.

Die Werbepraxis der beiden Versicherungen war ähnlich. In beiden
Kampagnen arbeitete die jeweilige Versicherung mit der Tageszeitung
"Österreich" eng zusammen: "GRATIS iPhone" in Koppelung mit einem
Vertrag für eine Zukunftsvorsorge. Wer den Vertrag über diese
Zukunftsvorsorge abschloss, bekam von "Österreich" - wenn auch die
monatlichen Prämien zur Zukunftsvorsorge bezahlt wurden - das
angepriesene Apple-Gerät gratis dazu. Im Kleingedruckten war aber
auch vorgesehen, dass "Österreich" dem Kunden im Fall eines Stornos,
einer Prämienfreistellung oder einer Prämienreduzierung innerhalb von
60 Monaten die Kosten des iPhones anteilig rückverrechnen würde.

Der VKI klagte beide Versicherungen nach dem Gesetz gegen
unlauteren Wettbewerb (UWG) wegen aggressiver Werbung. Den
Versicherungen sollte es untersagt werden, den Abschluss über ein
langfristiges gebundenes Finanzprodukt mit einem Geschenk teurer und
stark nachgefragter Produkte im Wert von mehreren hundert Euro, die
mit dem Versicherungsvertrag in keinerlei innerem Zusammenhang
stehen, zu unterlassen.

Die Klage gegen Wüstenrot wurde am 24.07.2012 vom Landesgericht
Salzburg abgewiesen. Der VKI ging in Berufung - das
Berufungsverfahren ist anhängig.

Der Klage gegen Helvetia wurde dagegen vom Handelsgericht Wien (HG
Wien) mit Urteil vom 28.01.2013 stattgegeben. Helvetia hatte überdies
einige Zeit irreführend mit einer staatlichen Prämie von 8,5 Prozent
geworben, obwohl der Nationalrat bereits die Reduktion auf 4,25
Prozent beschlossen hatte. Darüber hinaus würde blickfangartig "die
beste Rendite" unter Bezug auf eine Wertentwicklung des veranlagten
Fonds von "6,20%" beworben, wobei nicht erwähnt wurde, dass man die
Wertentwicklung des Fonds keinesfalls mit dem Effektivzinssatz für
den Verbraucher vergleichen kann, weil für diesen alle
Abschlusskosten (Provisionen), Verwaltungskosten und
Veranlagungskosten abzuziehen wären und daher die Effektivverzinsung
geringer ist als die beworbenen "6,20%". Es ist - so das Gericht -
irreführende Werbung, wenn der Werbende keine Bezugsgröße für Angaben
zu einer "Rendite" macht.

Das HG Wien geht davon aus, dass sich die Werbung für eine
prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge vorwiegend an junge Menschen
richtet, die sich Sorgen um ihre spätere Pension machen. Das komme
auch durch die Auswahl der Koppelungsprodukte zum Ausdruck: ein
iPhone oder ein iPad richtet sich eben auch an eine technisch
interessierte und innovative Gruppe von Jugendlichen und jungen
Erwachsenen. Die Koppelungsangebote können eine derart hohe
Anlockwirkung haben, dass sich daraus eine unangemessene unsachliche
Beeinflussung ergibt, weil der beworbene Personenkreis die
langfristigen finanziellen Belastungen und Bindungen (man kann - so
der OGH - eine Zukunftsvorsorge erst nach 10 Jahren Bindung kündigen)
nicht richtig einschätzen könne.

"Die Frage, ob hier eine aggressive Werbung vorliegt, ist eine
höchst spannende Rechtsfrage, die wohl erst durch eine Rechtsprechung
durch den Obersten Gerichtshof endgültig geklärt werden wird", sagt
die zuständige Juristin im Bereich Recht des VKI, Ass. jur. Sabine
Hochmuth.

Nähere Informationen sind auf www.verbraucherrecht.at zu finden.

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