• 04.02.2013, 17:08:02
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Neues Volksblatt: "Ackerl-Logik" von Markus EBERT

Ausgabe vom 5. Februar 2013

Utl.: Ausgabe vom 5. Februar 2013 =

Linz (OTS) - Man kann trefflich darüber streiten, ob alle Gesetze,
die wir zu beachten haben, sinnvoll sind; aber selbst wenn man die
eine oder andere Regelung als ungerecht empfindet, hat man sich daran
zu halten. Dementspechend kommt man in einem Rechtsstaat auch nicht
weit, wenn man sagt, ich habe ein Gesetz übertreten, weil ich es für
unsinnig halte. Unter diesem Blickwinkel ist die Argumentation von
SPÖ-Gemeindereferent Josef Ackerl in Bezug auf die umstrittene Gage
der Schwertberger SPÖ-Bürgermeisterin mehr als bemerkenswert (siehe
Bereicht Seite 5). Die Frau hat sich - nach Darstellung Ackerls - für
den hauptamtlichen Bürgermeister-Bezug entschieden, obwohl sie unter
Verweis auf das Gemeinde-Bezügegesetz eine gegensätzliche
Rechtsauskunft erhalten hatte. Ackerl findet die Vorgangsweise
dennoch "nachvollziehbar", weil es sich beim Versorgungsbezug um eine
"ungerechte Gesetzesbestimmung" handle. Dass diese Frage nun einer
höchstgerichtlichen Beurteilung vorgelegt werden soll, ist die eine
Sache. Die andere Sache aber ist: Zum Zeitpunkt der Entscheidung,
welchen Bezug die Schwertberger SPÖ-Ortschefin beansprucht, galt (und
gilt weiterhin) eine andere gesetzliche Regelung.
Wer künftig wissentlich gegen ein Gesetz verstößt und dafür zur
Rechenschaft gezogen wird, sollte sich auf die Ackerl-Logik berufen.
Ob er freilich damit durchkommt, ist zu bezweifeln.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NVB

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