• 04.02.2013, 09:17:51
  • /
  • OTS0024 OTW0024

Österreichischer Bundesverband für Psychotherapie: angekündigter Leistungsausbau für Psychotherapie große Hoffnung für PatientInnen

Kassenfinanzierte Psychotherapie längst überfällig

Utl.: Kassenfinanzierte Psychotherapie längst überfällig =

Wien (OTS) - Die aktuellen Zahlen sprechen für sich: 900.000 Personen
nehmen das österreichische Gesundheitswesen wegen psychischer
Erkrankungen in Anspruch, 840.000 davon nehmen Psychopharmaka, aber
nur 65.000 erhalten psychotherapeutische Hilfe, davon nur die Hälfte
kassenfinanziert. Laut Ankündigung des Vorstandsvorsitzenden des
Hauptverbands der Sozialversicherungsträger Hans Jörg Schelling soll
sich das nun ändern. Die Kluft zwischen Angebot und Bedarf ist enorm:
Laut ÖBIG liegt die Untergrenze des Bedarfs bei 2,1 % der
Gesamtbevölkerung, demnach erhalten in Österreich mindestens 130.000
Personen nicht die für sie notwendige Psychotherapie. Dabei zeigt der
Vergleich mit den gut versorgten Ländern Deutschland und Schweiz,
dass Psychotherapie nachgewiesen sehr positive Effekte hat: weniger
Psychopharmaka-Konsum und Rückgang von Krankenständen, Arztbesuchen,
Krankenhausaufenthalten, Frühpensionen.

Behandlung von psychischen Leiden ohne Psychotherapie
entspricht nicht dem wissenschaftlichen Standard

Wissenschaftlich fundierte Behandlungsleitlinien empfehlen
Psychotherapie bei akuten und leichten depressiven Störungen, bei
mittelgradigen, schweren und chronischen depressiven Störungen eine
Kombinationsbehandlung aus Psychotherapie und Pharmakotherapie. Das
gilt im Wesentlichen auch für andere psychische Störungen. Von diesem
Behandlungsstandard sind wir in Österreich noch weit entfernt.
Besonders bei leichten psychischen Störungen kommen viel zu häufig
Psychopharmaka zum Einsatz.

Psychotherapie ist nur drin, wo auch "Psychotherapie"
draufsteht

Psychotherapie unterscheidet sich von psychiatrischer oder auch
psychologischer Behandlung durch die Schwerpunktsetzung auf die
langfristige und dauerhafte Bewältigung und Integration von
Lebensproblemen bzw. die Be- und Verarbeitung von seelischen
Verletzungen nach einer bestimmten Methode. Das erfordert in der
Regel eine genaue psychotherapeutische Diagnose und einen
längerfristigen, kontinuierlichen und strukturierten
psychotherapeutischen Behandlungsprozess, der - soll er wirksam sein
- nicht durch einfachere, billigere und schnellere
Behandlungsmethoden ersetzt werden kann.

Vom "Sozialmodell" zur Vollversorgung

Laut Allgemeinem Sozialversicherungsgesetz steht jedem
Versicherten kassenfinanzierte Psychotherapie in gleicher Weise zu,
denn alle Sozialversicherten zahlen seit 20 Jahren zusätzliche
Versicherungsbeiträge für psychotherapeutische Behandlung. Jedoch
seit 1992 umgehen die Kassen ihre bestehende
Versorgungsverpflichtung. Die kassenfinanzierte Psychotherapie wurde
für sozial Bedürftige rationiert, alle anderen Versicherten werden
trotz gesetzlicher Versicherungsleistung privat zur Kasse gebeten. Es
ist nun höchste Zeit, das System in einen einheitlichen Gesamtvertrag
für Psychotherapie umzuwandeln und allen Versicherten ihr verbrieftes
Recht auf Behandlung zukommen zu lassen.

Ausbau erfordert zusätzlich mindestens 50 Mio. Euro pro Jahr

Mit weiteren 50 Mio. Euro lässt sich etwa 1 Prozent der
Bevölkerung im Rahmen eines Gesamtvertrages psychotherapeutisch
versorgen. Bleibt zu hoffen, dass den Worten des
Hautverbands-Vorsitzenden Taten folgen und die PatientInnen immer
öfter ihr Behandlungsrecht in Anspruch nehmen können.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | OBP

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel