• 31.01.2013, 11:55:04
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Enquete "Lücken im Jugendwohlfahrtsgesetz schließen" am 4. Februar in Innsbruck.

SOS-Kinderdorf begrüßt die Initiative des Landes, sich dazu mit Experten und Beteiligten zu vernetzen.

Utl.: SOS-Kinderdorf begrüßt die Initiative des Landes, sich dazu
mit Experten und Beteiligten zu vernetzen. =

Innsbruck (OTS) - Landeshauptmannstellvertreter und Soziallandesrat
Gerhard Reheis lädt am 4. Feber zur Enquete "Lücken im
Jugendwohlfahrtsgesetz schließen" ins Landhaus nach Innsbruck. Das
Interesse ist groß, laut Auskunft vom Büro Reheis haben sich schon
über 200 Teilnehmer angemeldet. SOS-Kinderdorf begrüßt diese
Initiative des Landes, sich mit Experten und Beteiligten zu vernetzen
und dem so wichtigen, seit fünf Jahren ungelösten Thema zu widmen.

Von Tirol ausgehend hat der "Fall Luca" 2007 eine breite
Diskussion um eine drängende Reform der Jugendwohlfahrt ausgelöst. Im
Oktober 2008 gab es den ersten engagierten Entwurf für ein neues,
zeitgemäßes Kinder- und Jugendhilfe Bundesgesetz. Was folgte, waren
ergebnislose Verhandlungen zwischen Bund und Ländern (um die
Finanzierung) und mehrere, aus budgetären Gründen abgespeckte
Entwürfe, in denen mehr verwässert als verbessert wurde. Ergebnis:
Stillstand seit mehr als fünf Jahren, in denen es Bund und Ländern
nicht gelang, sich auf ein einheitliches Bundesgesetz zu einigen.

Dabei gibt es in Österreich dringenden Handlungsbedarf: Das zeigen
die stark steigenden Zahlen im Jugendwohlfahrtsbereich (2009-2011):
volle Erziehung/Fremdunterbringung von 9.000 auf über 11.000,
Unterstützung der Erziehung/ambulante Hilfen von 14.000 auf fast
27.000. Und das zeigt auch ganz aktuell der gestern in Wien
präsentierte Bericht von Dr. Klaus Vavrik, Präsident der Liga für
Kinder und Jugendgesundheit in Österreich: Laut Vavrik geben 55 %
der 16-20-jährigen an, körperliche Gewalt erlebt zu haben. 50 % der
Eltern bekennen sich zur "leichten Ohrfeige", 16 % zu schwereren
körperlichen Strafen. Nur 30 % der Eltern sei das gesetzlich
verankerte Gewaltverbot in der Erziehung überhaupt bekannt.

Tirol und andere Bundesländer starten Initiativen auf Landesebene
Unzufrieden mit der Entwicklung starteten einige Länder (Vorarlberg,
Niederösterreich, Tirol) eigene Gesetzesinitiativen. Im Sommer 2012
gab es in Tirol den ersten Gesetzesentwurf, zu dem SOS-Kinderdorf
seine Stellungnahme abgab. Die nun vorliegende, unter Einbindung
zahlreicher Systempartner überarbeitete Version ist eine Mischung
zwischen dem bestehenden Tiroler Jugendwohlfahrtsgesetz und dem
Entwurf des Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetzes - und stellt teils
Verbesserungen für die von der Jugendwohlfahrt in Tirol betreuten
Kinder und Jugendlichen dar. SOS-Kinderdorf begrüßt insbesondere das
durchgängige Vieraugenprinzip bei der Gefährdungsabklärung. Spannend
wird, wie die verschiedenen Verfassungsdienste die gesonderten
Bundesländervorstöße kommentieren werden.

Klare, einheitliche österreichweite Regelungen und Standards
bleiben Ziel!

Aus der Sicht von SOS-Kinderdorf als freier österreichweiter
Träger der Jugendwohlfahrt bleiben ein klares, unmissverständliches
Bundesgesetz und einheitliche Vorgehensweisen aller Länder oberstes
Ziel. Nur das würde österreichweit gleiche Standards und Angebote der
Kinder- und Jugendhilfe sichern. Es ist nicht nachvollziehbar, dass
"frühe Hilfen" in Vorarlberg eine Jugendwohlfahrtsleistung sind, in
Tirol nicht. Es ist unbefriedigend, dass die Aufgaben der
Jugendwohlfahrt für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge im Tiroler
Entwurf nicht Eingang in den Leistungskatalog fanden, in
Niederösterreich aber teilweise geleistet werden. Und leider gibt es
keinerlei Rechtsanspruch von über 18-jährigen auf Leistungen und
Unterstützungsmaßnahmen der Jugendwohlfahrt.

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