• 30.01.2013, 09:26:41
  • /
  • OTS0035 OTW0035

Jedes von Gewalt traumatisierte Kind braucht psychotherapeutische Behandlung - Psychosoziale Langzeitschäden ansonsten unvermeidlich

Wien (OTS) - Frühzeitige Psychotherapie bei Kindern und Jugendlichen,
die Gewalt erfahren haben, kann schwerwiegende Folgenschäden
vermeiden.

Ein Fallbeispiel - psychosoziale Folgeschäden

24-jährige Mutter, drei Kinder, als Kind vom Stiefvater
misshandelt und geschlagen. Frau M. lebt mit ihren drei Kindern im
Mutter-Kind-Wohnheim. Eine Reihe von Gefährdungsaspekten, die ihre
Kinder betreffen - Misshandlungsverdacht, Vernachlässigung,
Mangelernährung, mangelnde Hygiene, häufiger Partnerwechsel bei der
Mutter etc. - haben zur Unterbringung geführt. Geprüft wird, ob Frau
M. ihre Kinder künftig selbst versorgen kann. Frau M. leidet selbst
an typischen mit Gewalterfahrung in der Kindheit assoziierten
psychischen und sozialen Problemen: Depressionen, Ängste, mangelnde
Stressresistenz, Panikattacken, Flashbacks. Frau M. lernt beständig
Männer kennen, die ein Abbild ihres Stiefvaters sind. Sie haben
Alkoholprobleme und sind gewalttätig. Darüber hinaus bestehen große
Schwierigkeiten in der sozioökonomischen Entwicklung, die
Berufsausbildung wurde abgebrochen, Frau M. hat ihre Wohnung verloren
und gravierende finanzielle Probleme belasten sie. (Vgl. Robert Koch
Institut: Gesundheitliche Folgen von Gewalt, 2008)

Rechtzeitiger Kinderschutz und Psychotherapie helfen

Neben geeigneten Jugendwohlfahrts- und Kinderschutzmaßnahmen hätte
eine frühzeitige Psychotherapie - je früher, umso Erfolg
versprechender - psychische Schäden bei der jungen Mutter und
psychisch-soziale Folgeschäden in ihrem Umfeld (bei ihren Kindern)
gering halten können.

Diese Mutter hätte als Krankenversicherte in Österreich ein
gesetzlich verbrieftes Recht auf psychotherapeutische Behandlung.
Dieser im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG)
festgeschriebene Versorgungsauftrag wird von den Kassen aber seit
1992 nicht verwirklicht. Im Gesundheitswesen wird daher vielfach
immer dringender gefordert:

- die Kontingentierung für kassenfinanzierte Psychotherapie-Stunden
umgehend aufzuheben und einen österreichweit einheitlichen
Versorgungsvertrag für psychotherapeutische Krankenbehandlung
abzuschließen;

- den seit 1992 eingefrorenen Kostenzuschuss zur Psychotherapie
sofort auf EUR 40 anzuheben.

Eklatante Kluft zwischen Versorgung und Bedarf an
Kinderpsychotherapieplätzen - Beispiel Salzburg und Tirol

Nach einer kürzlich erfolgten Kontingent-Aufstockung der SGKK
können nun bis zu 800 Kinder und Jugendliche Psychotherapie als
Sachleistung erhalten. Auch den 20%ige Selbstbehalt hat die SGKK
abgeschafft. Soweit die positive Entwicklung.
Der Bedarf liegt in Salzburg aber bei jährlich etwa 6.500 Kindern und
Jugendlichen, die dringend Psychotherapie brauchen.
In Tirol wurden im Jahr 2011 872 Kinder und Jugendliche
psychotherapeutisch behandelt. Der Bedarf liegt bei etwa 3.210
Kindern und Jugendlichen.
Ähnliche Versorgungslücken bestehen in ganz Österreich.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | OBP

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel