- 28.01.2013, 14:21:01
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ÖH: Appell an Ministerinnen: Master für alle muss ins LehrerInnendienstrecht
Dienstrecht und PädagogInnenbildung zusammendenken
Utl.: Dienstrecht und PädagogInnenbildung zusammendenken =
Wien (OTS) - Anlässlich der wiederaufgenommenen Verhandlungen zum
LehrerInnendienstrecht fordert die ÖH von den zuständigen
Ministerinnen die qualitative Aufwertung des Berufsstands der
PädagogInnen. Ein Element dieser Qualitätssteigerung ist ein
verpflichtender Studienabschluss auf Master- oder Magister-Niveau für
alle PädagogInnen. Bei der Ausgestaltung des neuen Dienstrechts ist
deshalb besonders darauf zu achten, dass eine "reguläre" Lehrbefugnis
nur durch einen Masterabschluss gegeben sein darf. "In keinem Fall
dürfen BachelorabsolventInnen nach dem Unterrichtspraktikum
beispielsweise mit befristeten regulären Lehrverträgen weiter
unterrichten. Das würde ein verpflichtendes Masterstudium komplett
unterwandern und JungpädagogInnen in prekäre
Beschäftigungsbedingungen drängen. Auch im Dienstrecht müssen klare
Rahmenbedingungen geschaffen werden um sicherzustellen, dass das
Unterrichtspraktikum während der Induktionsphase maximal eine halbe
Lehrverpflichtung beträgt", so Angelika Gruber vom Vorsitzteam der
ÖH.
Für die ÖH steht fest, dass eine Reform der PädagogInnenbildung nur
dann sinnvoll durchgeführt werden kann, wenn die Ausgestaltung der
Studien, die Frage wer diese Studien anbieten kann, als auch die
späteren Arbeitsbedingungen der PädagogInnen als gemeinsames Paket
überarbeitet werden. Ein Beispiel, an dem die enge Verzahnung von
Dienstrecht und PädagogInnenbildung NEU besonders gut sichtbar wird,
ist der berufsbegleitende Master für PädagogInnen. "Ein
berufsbegleitender Master als Regelfall kommt für die ÖH nicht in
Frage", so Gruber. "Gerade in der Phase des Berufseinstiegs müssen
PädagogInnen ausreichend Zeit und Unterstützung bekommen, um ihre
pädagogische Praxis zu reflektieren und die Möglichkeit haben neue
Wege zu gehen. Die ÖH plädiert an die VerhandlerInnen der
PädagogInnenbildung und des Dienstrechts, diesen Punkt sowie die
anderen bereits mehrfach vorgebrachten Vorschläge der Studierenden zu
verwirklichen!"
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