- 23.01.2013, 09:33:00
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KONSUMENT: Internetarzt Dr. Ed im Test - fragwürdige Therapie
Mangelnde Information und teilweise falsche Behandlung in zwei Testfällen
Utl.: Mangelnde Information und teilweise falsche Behandlung in zwei
Testfällen =
Wien (OTS/VKI) - "Erfahren, einfach und sicher", so wirbt der in
London registrierte Internetarzt Dr. Ed auf seiner österreichischen
Homepage. Als diese im April 2012 online ging, warnten Ärzte und
Apotheker davor, den Dienst in Anspruch zu nehmen. Von medizinisch
unverantwortlichen "Tele-Rezeptierungen" und "problematischen
Ferndiagnosen" war die Rede. Der Verein für Konsumenteninformation
(VKI) wollte es genauer wissen und prüfte, wie seriös das Angebot
wirklich ist. Zwei vermeintliche Patienten wurden in die virtuelle
Ordination von DrEd geschickt, um Informationen bzw.
Therapievorschläge einzuholen.
Das Ergebnis: Eine Testperson erhielt einen unnötigen
Therapie-vorschlag, bei der anderen Testperson entsprach die
vorgeschlagene Behandlung zum Teil nicht den gültigen medizinischen
Richtlinien bzw. war nicht rechtskonform. Details zum Test und
weitere Informationen zum Thema gibt es auf www.konsument.at sowie in
der aktuellen Februarausgabe des Magazins KONSUMENT.
Wie funktioniert DrEd?
Versprochen wird eine medizinische Beratung in wenigen, einfachen
Schritten, ohne lange Wartezeiten und unangenehme Untersuchungen. Der
Patient füllt lediglich einen Fragebogen aus, in dem er seine
Symptome, Beschwerden und Wünsche schildert und erhält die Diagnose
binnen weniger Stunden per "Online-Patientenakte" retourniert.
Benötigte Rezepte, die in Österreich Gültigkeit haben, werden noch am
selben Tag auf dem Postweg zugestellt. Eine zusätzliche
Kontaktaufnahme über Email, SMS oder Telefon erfolgt laut DrEd
ausschließlich auf Wunsch des Patienten.
Verstoß gegen gesetzliche Vorgaben
"Für manche mag eine virtuelle Sprechstunde verlockend klingen,
doch diese birgt ernsthafte Risiken", warnt VKI-Gesundheitsexpertin
Dr. Bärbel Klepp. Die von DrEd im Rahmen des Tests erstellten
Therapievorschläge waren entweder unnötig oder entsprachen nicht den
geltenden Behandlungsrichtlinien bzw. waren nicht rechtskonform. So
gab sich eine der beiden Testpersonen beispielsweise als Sexworkerin
aus, die zum wiederholten Mal an Gonorrhö (Tripper) erkrankt sei.
DrEd verschrieb ihr ein Antibiotikum, das in Tablettenform und ein
weiteres, das als Lösung einzunehmen sei. Die Behandlungsrichtlinie
in Österreich sieht aber die Verabreichung mit einer Spritze vor. Dr.
Klepp: "Noch problematischer ist, dass der Onlinedoktor bei unserem
Test gegen das österreichische Gesetz zur Verhütung übertragbarer
Geschlechtskrankheiten verstößt. Denn eine briefliche Behandlung
derartiger Fälle ist in Österreich ausdrücklich verboten. Ein Rezept
hätte also überhaupt nicht ausgestellt werden dürfen. Außerdem wurde
die Meldepflicht, die in diesem konkreten Testszenario bestanden
hätte, missachtet."
Fehlerhafte Beratung
Nicht zufriedenstellend verlief auch die Beratung im Fall des
zweiten Testpatienten. Dieser fragte bei DrEd an, ob er für eine
Reise zu einem Entwicklungshilfeprojekt, die ausschließlich ins
äthiopische Bergland führt, eine Malariaprophylaxe benötige. Laut
Weltgesundheitsorganisation WHO tritt Malaria in dem ostafrikanischen
Land nur unter 2.000 Metern auf. Obwohl der Reisende nie einer
Malariagefahr ausgesetzt wäre, riet DrEd zu einer unnötigen
Malariaprophylaxe. Die Wahl fiel dabei auf ein Präparat, das den
Patienten besonders empfindlich gegen Sonnenbestrahlung macht. Bei
Reisen in diese Regionen sind somit Hautschäden vorprogrammiert.
Zweifel an Seriosität
Fazit: Zweifel an der Seriosität von DrEd sind angebracht. Die
Gefahr einer Falschbehandlung ist hoch und wie die aktuelle
Stichprobe belegt, werden geltende Bestimmungen zum Teil nicht
eingehalten. "Alles in allem raten wir aufgrund unserer
Testergebnisse davon ab, sich bei gesundheitlichen Fragen an DrEd zu
wenden. Nicht zuletzt deshalb, da eine virtuelle Praxis die
persönliche Begegnung von Arzt und Patient nicht ersetzen kann."
Weitere Details zum Test und zusätzliche Informationen zum Thema
gibt es auf www.konsument.at sowie ab dem 24.01.2012 im
Februar-KONSUMENT.
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