• 14.01.2013, 19:39:39
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DER STANDARD-Kommentar "Deutliches Zeichen"

von Michael Möseneder

Utl.: von Michael Möseneder =

Wien (OTS) - Was musste sich die heimische Justiz in den vergangenen
Jahren nicht alles anhören. Dass sie wenig Interesse habe, einem
Korruptionsverdacht überhaupt nachzugehen. Dass man die Verfahren
gemütlich angehe und es jahrelang dauere, falls überhaupt Anklage
erhoben werde. Dass im Hintergrund da auch vielleicht das
ministerielle Weisungsrecht eine Rolle spiele. Alles durchaus valide
Punkte. Bis Montagnachmittag, als Georg Olschak, Vorsitzender im
Bestechungsprozess gegen Ernst Strasser, ein deutliches Zeichen
gesetzt hat.
Vier Jahre unbedingte Haft für einen Unbescholtenen sind nicht ohne.
Ob die Strafe in der zweiten Instanz hält, muss sich erst weisen.
Aber fest steht, dass Olschak genau begründet hat, wie der
Schöffensenat zu diesem Urteil gekommen ist - mit durchaus starken
Worten.
Leichtfertigkeit und Voreingenommenheit kann man dem Juristen nicht
vorwerfen. Er zitiert sogar britische Gesetze aus dem Jahr 1889.
Interessanterweise sind die fast gleichlautend mit unseren heutigen.
Das Problem der Korruption ist natürlich kein neues. Aber damals gab
es noch keine professionellen Lobbying-Firmen - vor allem nicht
solche im Besitz von Politikern. Es ist genau diese unappetitliche
Verquickung, die bei Ernst Strasser so exemplarisch ist. Politiker,
die stets auf der _Suche nach einer Geschäftsmöglichkeit sind,
bekommen mit diesem Urteil ein Zeichen - ein deutliches.

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