• 01.01.2013, 10:00:33
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NPM-Halbjahresbilanz: Wichtige Schritte zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte gesetzt

Volksanwaltschaft hat erste Prüfverfahren zur Folterprävention eingeleitet

Utl.: Volksanwaltschaft hat erste Prüfverfahren zur Folterprävention
eingeleitet =

Wien (OTS) - Mit 1. Juli 2012 hat der Gesetzgeber der
Volksanwaltschaft das verfassungsrechtliche Mandat zum Schutz und zur
Förderung der Menschenrechte übertragen. "Wichtige Schritte für den
präventiven Menschenrechtsschutz sind bereits gesetzt", bilanziert
Mag.a Terezija Stoisits, Vorsitzende der Volksanwaltschaft.

"Die Kommissionen haben mit ihren Kontrollbesuchen in Einrichtungen,
wo es zu Freiheitsentzug kommt oder kommen kann, begonnen, und es
gibt erste Hinweise auf menschenrechtliche Defizite. Die
Volksanwaltschaft hat entsprechende Prüfverfahren eingeleitet", sagt
Volksanwältin Stoisits.

Die von der Volksanwaltschaft eingesetzten Kommissionen haben in ganz
Österreich bisher rund 90 Kontrollen durchgeführt. Schwerpunkte dabei
waren Polizeianhaltezentren, Polizeiinspektionen, Justizanstalten,
Alten- und Pflegeheime, Psychiatrische Anstalten sowie die
Beobachtung von Abschiebungen. In mehreren Fällen erkannten die
Kommissionen strukturelle, teils gravierende menschenrechtliche
Defizite und richteten Anregungen zur Verbesserung der Situation an
die Volksanwaltschaft.

"Die Protokolle der Kommissionen zeigen etwa, dass die Bedingungen,
unter denen Schubhäftlinge in Polizeianhaltezentren gehalten werden,
menschenrechtlichen Mindeststandards widersprechen. Die
Volksanwaltschaft hat deshalb ein entsprechendes Prüfverfahren
eingeleitet", erläutert Volksanwältin Stoisits. Ziel sei es,
einheitliche - im Einklang mit nationalen und internationalen
Menschenrechtsstandards stehende - Richtlinien für Anhaltebedingungen
herauszuarbeiten und dem Innenministerium entsprechende
Verbesse-rungsvorschläge zu unterbreiten.

Die Volksanwaltschaft hat für die Kontrollbesuche gemeinsam mit den
Kommissionen entsprechende Prüfthemen und Besuchsprogramme
erarbeitet. Außerdem führt sie regelmäßige Trainingsmodule durch:
Beim zweitägigen Startworkshop im September 2012 haben Expertinnen
und Experten den Kommissionsmitgliedern die rechtlichen Grundlagen
für das Menschenrechts-Monitoring dargelegt. Darauf folgend standen
beim dreitägigen Trainingsmodul "Shadow Monitoring" im November 2012
die praktischen Fertigkeiten im Mittelpunkt. Internationale
Expertinnen und Experten - insbesondere des Europarates - haben die
Kommissionen bei Kontrollbesuchen begleitet. Für das Jahr 2013 sind
weitere Trainingsmodule geplant - ein entsprechendes Fortbildungs-
und Trainingskonzept ist in Ausarbeitung.

Das beratende Gremium der Volksanwaltschaft, der neue
Menschenrechtsbeirat, hat in den vergangenen sechs Monaten bereits
insgesamt sechs Sitzungen mit der Volksanwaltschaft durchgeführt.
Dabei wurden insbesondere Prüfschwerpunkte sowie Standards für die
Prüftätigkeit und die Protokollerstellung von Kontrollbesuchen
diskutiert.

Darüber hinaus haben bisher zwei Arbeitstreffen mit dem
Innenministerium stattgefunden, bei denen der generelle
Erfahrungsaustausch über NPM-Tätigkeiten und die Optimierung des
Informationsaustausches im Mittelpunkt standen. "Die
Volksanwaltschaft wird weiterhin in Dialog mit den wichtigen
Partnerinnen und Partnern treten und ihr neues Mandat auf
professionellster Ebene gemäß internationalen Standards umsetzen",
schließt Volksanwältin Stoisits.

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