- 28.12.2012, 09:20:14
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ÖGJ: 40 Jahre jugendliche Mitbestimmung im Betrieb
Seit 1973 dürfen Lehrlinge Jugendvertrauensräte wählen
Utl.: Seit 1973 dürfen Lehrlinge Jugendvertrauensräte wählen =
Wien (OTS/ÖGJ) - Seit 1. Jänner 1973 vertreten Jugendliche die
Interessen von Jugendlichen. An diesem Tag trat das Gesetz in Kraft,
das die Wahl zum Jugendvertrauensrat (JVR) regelt. "Ein Meilenstein
für die Mitbestimmung der Jugendlichen am Arbeitsplatz", sagt Jürgen
Michlmayr, Vorsitzender der Österreichischen Gewerkschaftsjugend
(ÖGJ): "Ein guter Jugendvertrauensrat vertritt die Lehrlinge und alle
anderen jugendlichen ArbeitnehmerInnen. Er kümmert sich um alles, von
den Arbeitsbedingungen im Betrieb bis zu Freizeitangeboten." Oder,
wie es das Gesetz ausdrückt: "Der Jugendvertrauensrat ist berufen,
die wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen
Interessen der jugendlichen ArbeitnehmerInnen des Betriebes
wahrzunehmen."++++
"Aktion M - wie Mitbestimmung"
Das Recht, einen Jugendvertrauensrat wählen zu dürfen, konnte erst
durch die Gewerkschaftsbewegung verwirklicht werden. Sie hat Anfang
der 1970er Jahre in der "Aktion M - wie Mitbestimmung" mehr als
50.000 Unterschriften für dieses heute selbstverständliche Recht auf
Mitbestimmung gesammelt - und schließlich so viel Druck auf die
Politik ausgeübt, dass das Parlament schließlich das
Jugendvertrauensrätegesetz verabschiedet hat, das im Juli 1972
beschlossen wurde und mit 1. Jänner 1973 in Kraft trat.
ÖGJ-Erfolg: JVR-Wahlen auch in überbetrieblichen
Ausbildungseinrichtungen
Die ÖGJ setzt sich auch erfolgreich für die laufende Verbesserung der
entsprechenden Gesetzesregelungen ein. Großer Erfolg 2010: Auch in
den überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen, die sich um jene
Jugendlichen kümmern, die keine Lehrstelle in einem Betrieb finden
können, werden Jugendvertrauensräte gewählt. Das wurde von der ÖGJ
gefordert, weil sich wegen der Wirtschaftskrise immer mehr junge
Menschen in überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen befinden.
Wahlrecht auch für ältere Lehrlinge
2011 wurde der Begriff "jugendliche ArbeitnehmerInnen" gesetzlich neu
geregelt. Davor galten alle ArbeitnehmerInnen bis zum 18. Lebensjahr
als jugendlich. Nun fallen in diese Definition auch Lehrlinge bis zum
21. Lebensjahr. Durch die neue Regelung können nun alle Lehrlinge bis
21 ihren JVR wählen. Das passive Wahlalter wurde durch die Novelle
"bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres" erhöht. "Diese
Wahlrechtsänderung war deshalb so wichtig, weil immer mehr
Jugendliche ihre Lehre nicht mehr mit 15 Jahren beginnen, sondern
erst, wenn sie ein paar Jahre älter sind", sagt Michlmayr.
SERVICE: Alle rechtlichen und praktischen Infos zur
Jugendvertrauensratswahl finden Sie unter
www.oegj.at/jugendvertrauensrat
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