• 13.12.2012, 12:03:44
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Transporteure kritisieren Ausnahme der Führerscheinmitführpflicht bei Landmaschinen

WKÖ-Fachverbandsobmann Herzer: Vereinfachungen wünschenswert - aber in allen Bereichen!

Utl.: WKÖ-Fachverbandsobmann Herzer: Vereinfachungen wünschenswert -
aber in allen Bereichen! =

Wien (OTS/PWK934) - "Während Lkw-Lenker peinlich genau darauf
achten müssen, unzählige Dokumente im Fahrzeug mitzuhaben, weil sonst
empfindliche Strafen drohen, ticken die Uhren für Lenker von
landwirtschaftlichen Fahrzeugen offenbar anders", kritisiert Wolfgang
Herzer, Obmann des Fachverbandes Güterbeförderung in der
Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), die nun im Verkehrsausschuss
beschlossene Ausnahmeregelung zur Führerscheinmitnahme für solche
Fahrzeuge.

Lenker und auch selbstfahrende Unternehmer in der Güterbeförderung
müssen neben Führerschein und Fahrzeugpapieren diverse Abschriften
von Dokumenten, Frachtpapiere, Begleitpapiere, Zertifikate und eine
Vielzahl von weiteren Dokumenten mitführen. Das Fehlen eines
einzelnen Dokumentes wird mit hohen Geldstrafen sanktioniert. Als
Beispiel nennt Herzer: "Wer als Transportunternehmer nicht dafür
sorgt, dass die EU-Gemeinschaftslizenz im Lkw mitgeführt wird, dem
droht eine Mindeststrafe von 1.453 Euro. Für den Lenker bedeutet das
Nicht-Mitführen dieses Dokuments eine Geldstrafe von bis zu 726
Euro. Dies sind Summen, die unverhältnismäßig hoch sind. Hier wäre es
wirklich wichtig, anzusetzen".

"Schon jetzt gibt es eine Vielzahl von Ausnahmeregelungen für die
Landwirtschaft, erwähnt seien hier nur die Ausnahmen von
Fahrverboten, der Ausrüstung mit einem Kontrollgerät und diversen
Aufzeichnungspflichten. Nun kommt wieder eine neuerliche Ausnahme
hinzu, die inhaltlich nicht nachvollziehbar ist. Vereinfachungen sind
grundsätzlich wünschenswert. Dafür sollte man aber alle
Verkehrsbereiche durchleuchten und nicht nur jene, bei denen es
offenbar politisch opportun erscheint", fordert Herzer. (PM)

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