• 13.12.2012, 10:32:54
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NÖ Landtag zur Aufhebung von Naturschutz-Ausnahmebestimmungen gezwungen!

Statt Lernfähigkeit gleich neues Foul durch die Hintertür

Utl.: Statt Lernfähigkeit gleich neues Foul durch die Hintertür =

Wien (OTS) - Der NÖ Landtag wird in seiner heutigen Sitzung das
Naturschutzgesetz ändern und die 2006 beschlossenen
Ausnahmebestimmungen bei Hochwasserschutzmaßnahmen aufheben. Wolfgang
Rehm, Sprecher der Umweltorganisation VIRUS kommentiert: "Dem
Machtwort der EU-Kommission muss sich auch das kleine
Niederösterreich beugen, die Verantwortlichen können es aber offenbar
nicht lassen, sofort mit einem renitenten Foul neue
Ausnahmebestimmungen einzuschleusen".

Wie die Umweltorganisation VIRUS betont, habe die seinerzeitige
Anlassgesetzgebung bei der Erneuerung des Hochwasserschutzes nichts
gebracht, dessen substanzielle Verbesserung sogar mit verunmöglicht,
aber beträchtliche Kollateralschäden verursacht und sie sei eben
europarechtswidrig gewesen.

Bei den Hochwasserschutzanlagen an Niederösterreichs großen
Flüssen Donau March und Thaya gebe es Berührungspunkte mit
ausgewiesenen, Prüfpflichten auslösenden Europaschutzgebieten. Die
Gesetzesänderung 2006 war daher europarechtswidrig und muss nun
rückgängig gemacht werden. "Anstatt dies einfach zu tun, wurde in
letzter Minute mit Zustimmung aller Landtagsparteien außer den Grünen
ein weiterer Paragraph durch den Umweltausschuss geschleust, der nun
anstelle einer Ausnahme vom Geltungsbereich die Bewilligungspflicht
für Maßnahmen zur Instandhaltung mit dem dehnbaren Verweis auf eine
Wahrung des Schutzes öffentlicher Interessen aushebelt", so Rehm.
Nachdem die bisherige Anzeigepflicht wegfällt könne dies sogar als
Verschlechterung gegenüber der bisher geltenden Rechtslage gewertet
werden. "Unterm Strich gibt es kein Naturschutzverfahren, kann zwar
die europarechtlich erforderliche Naturverträglichkeitsprüfung nicht
mehr prinzipiell ausgeschlossen, werden, ist allerdings
Niederösterreichs Standardprozedur, diese in der Praxis zu
unterlaufen allzu bekannt", kritisiert Rehm. Diesen Missstand
abzustellen werde ebenso noch weitere Zeit in Anspruch nehmen, wie
mit der aktuellen Novellierung die Chance auf eine dringend gebotene
große Reform vertan worden sei. Mit dieser hätten Parteienrechte in
Naturschutzverfahren ausgeweitet und der Rechtsbestand, mit dem
Österreich derzeit internationale Konventionen verletze, in konformer
Weise ausgestaltet werden können. "Aber aufgeschoben ist nicht
aufgehoben," warnt Rehm abschließend.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | VIR

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