- 12.12.2012, 16:46:50
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RH-Präsident Moser zu Spekulationen: Alarmglocken läuten seit 2008
Spekulative Derivatgeschäfte nicht zu rechtfertigen
Utl.: Spekulative Derivatgeschäfte nicht zu rechtfertigen =
Wien (PK) - Die kürzlich bekannt gewordenen Spekulationsverluste des
Landes Salzburg in der Höhe von 340 Mio. € beschäftigten heute auch
den Rechnungshofausschuss in einer kurzfristig angesetzten Aktuellen
Aussprache. Ausschussobmann Werner Kogler hielt die Aussprache für
notwendig, weil der Rechnungshof bei diesem Thema selbst in das
Schussfeld öffentlicher Kritik geraten sei, was dem Parlament nicht
gleichgültig sein könne. Zudem fasse die Finanzministerin beim Thema
Finanzveranlagungen der öffentlichen Hände gesetzliche Änderungen ins
Auge. In der Debatte reichten die Vorschläge von der Einführung eines
einheitlichen doppischen Rechnungswesen für alle
Gebietskörperschaften, das auch Derivativgeschäfte sichtbar machen
würde, bis hin zu strafrechtlichen Sanktionen für die bewusste
Täuschung des Rechnungshofes.
Kameralistik verschleiert Finanzlage der Gebietskörperschaften
Rechnungshofpräsident Josef Moser leitete die Aussprache mit der
Feststellung ein, für ihn haben schon 2008 die Alarmglocken geläutet,
als bei der Bundesfinanzierungsagentur (ÖBFA) "Kassenstärker"
aufgenommen und für Finanzveranlagungen verwendet wurden, die damals
zu Verlusten in der Höhe dreistelliger Millionenbeträge führten.
Daher habe der Rechnungshof eine umfassende Querschnittsprüfung auf
Bundes-, Landes- und Gemeindeebene zur Beurteilung von Finanzierungs-
und Veranlagungsinstrumenten sowie von Finanzierungsstrategien und -
risiken durchgeführt. Dabei wurde in Salzburg ein großes Volumen an
Derivativgeschäften (41 % der Finanzschulden des Landes)
festgestellt, die nicht der Absicherung eines Grundgeschäfts dienten,
sondern spekulativen Zwecken. In einem Follow up-Bericht zur
Umsetzung der Rechnungshofempfehlungen aus dem Jahr 2009 registrierte
der Rechnungshof eine Senkung des Risikopotentials von 41 % auf 13 %,
eine Änderung der Finanzierungsstrategie und die Erstellung eines
monatlichen Berichtswesens durch einen externen Finanzdienstleiter.
Der Rechnungshof habe damals aber auch empfohlen, das vorhandene
Risiko der bestehenden Derivativgeschäfte weiter zu verringern und
solche Geschäfte nur zur Absicherung von Währungs- und Zinsrisiken
abzuschließen. Hinsichtlich der Verbuchung von Derivatgeschäften
führte der Rechnungshofpräsident aus, der Abschluss von
Derivatgeschäften verursache keinen Mittelfluss und werde daher in
einem kameralistischen Rechnungsabschluss nicht verbucht. In einem
doppischen System mit einer Vermögensrechnung, über das der Bund seit
der Haushaltsrechtsreform verfügt, wäre dies anders, erklärte Moser.
Das kameralistische Rechnungswesen biete die Möglichkeit, Risiken und
Verbindlichkeiten zu verschleiern, stellte der Rechnungshofpräsident
fest und wies dabei insbesondere auch auf die Verschleierung der
wahren Lage der Gemeindefinanzen durch Leasinggeschäfte mit
Liegenschaften hin.
Die Konsequenzen nach den Spekulationsgeschäften der ÖBFA haben dort
zu Maßnahmen zur Verbesserung des Finanzierungsmanagements geführt,
vermerkte Moser positiv und bezeichnete es als notwendig, das
Rechnungswesen der Gebietskörperschaften auch im Hinblick auf die
internationalen Verpflichtungen Österreichs umzustellen, um eine
klare Sicht auf die wirtschaftlichen Verhältnisse der
Gebietskörperschaften und auf alle Risiken zu gewinnen.
Abgeordnete sehen Handlungsbedarf
Angesichts der Ereignisse in Salzburg schlug Ausschussobmann Werner
Kogler vor, über strafrechtliche Sanktionen für das Vorenthalten oder
Fälschen von Dokumenten gegenüber dem Rechnungshof sowie für das
Verschweigen von Tatsachen oder unwahre Aussagen gegenüber
Prüforganen nachzudenken.
Abgeordnete Christine Lapp (S) forderte ein einheitliches
Haushaltsrecht und gleiche Rechnungslegungsvorschriften für alle
Gebietskörperschaften und verlangte Überlegungen für Fälle, in denen
Prüforgane bewusst getäuscht werden. Lapp registrierte, dass der
Rechnungshof nicht verlangt habe, auf Derivatgeschäfte in jedem Fall
zu verzichten, sondern sie für zulässig halte, wenn sie der
Absicherung von Währungs- und Zinsrisiken dienen. Lapp erkundigte
sich nach den Unterlagen des Rechnungshofs für dessen positiv
ausgefallene Follow up-Überprüfung in Salzburg und wollte wissen,
warum der Landesrechnungshof in Salzburg übersehen habe, dass eine
Referatsleiterin mit 1,7 Mrd. € arbeiten konnte.
Abgeordnete Martina Schenk (B) stellte angesichts von politischen
Vollmachten die Frage nach der politischen Verantwortung für die
Spekulationsgeschäfte in Salzburg und verlangte angesichts nicht
übermittelter Unterlagen an den Rechnungshof Lehren zu ziehen. Es
bestehe Handlungsbedarf, um sicherzustellen, dass derartige
Vorkommnisse künftig ausgeschlossen werden können.
Abgeordneter Alois Gradauer (F) erinnerte an einen von den
Koalitionsparteien vertagten Entschließungsantrag seiner Fraktion,
der im Jahr 2008 darauf gerichtet war, Derivatgeschäfte öffentlicher
Hände zu verbieten. Hätte man diesen Antrag angenommen, hätte man
viel Schaden vermeiden können, sagte Gradauer. Gradauer listete den
Schaden auf, der aus zahlreichen Spekulationsgeschäften für den
Steuerzahler erwachsen sei, und verlangte einen Prüfungsschwerpunkt
"Risikogeschäfte" beim Rechnungshof.
Abgeordneter Kurt Gaßner (S) wollte wissen, wer die Gläubiger der 340
Mio. €-Schulden in Salzburg seien, erkundigte sich nach der Arbeit
des Landesrechnungshofs und erinnerte in Hinblick auf die Debatte
über Derivatgeschäfte von Gemeinden daran, dass Gemeinden derartige
Geschäfte mit Genehmigung und teilweise auf Empfehlung der
Landesbehörden abgeschlossen haben.
Abgeordnete Elisabeth Kaufmann-Bruckberger (T) fragte nach den
Banken, die durch die Derivatgeschäfte in Salzburg einen Gewinn von
34 Mio. € erzielt haben sollen, und forderte Maßnahmen zur
Reduzierung des Schadens.
Auch Abgeordneter Hermann Gahr (V) sah nach dem Versagen der
Kontrollsysteme "absoluten Handlungsbedarf" und forderte ein Umdenken
bei den Ländern sowie die Erfassung aller Restrisiken.
Abgeordneter Werner Kogler (G) hielt es für angebracht, über
Konsequenzen strafrechtlicher Art nachzudenken, wenn der Rechnungshof
falsch informiert wird. Sein Appell an alle Fraktionen lautete, der
Bundesregierung Mut zu machen, nötigenfalls auch
Verfassungsbestimmungen für Veranlagungen und das öffentliche
Finanzrisikomanagement auszuarbeiten. In diesem Zusammenhang verwies
Kogler auf die Haftung der Bundes für die Bundesländer. Es gehe nicht
an, dass der Bund für alles haften müsse, ohne Einfluss nehmen zu
können. Auch Kogler sprach sich dafür aus, alle Risiken
flächendeckend zu erfassen, eventuell mit Hilfe eines Fragenkatalogs
des Bundes an die Länder.
Moser: Derivatgeschäfte nur für Absicherungszwecke gerechtfertigt
Rechnungshofpräsident Josef Moser zitierte aus dem Papier des
Rechnungshofs zur Verwaltungsreform aus dem Jahr 2011, in dem er
feststellte, dass bei der Auswahl der Finanzinstrumente besondere
Sorgfalt und ein risikoaverser Umgang mit öffentlichen Geldern gelten
müsse. Bei Veranlagungen der Gebietskörperschaften gehe es um
Stabilität, Werterhaltung, Risikominimierung und langfristige
Strategien. Im Sinne eines effizienten Schuldenmanagements sollen die
Gebietskörperschaften Instrumente zur Bewertung, Begrenzung und
Steuerung von Finanzierungsrisiken ergreifen und ihr Risikomanagement
auf Methoden aufbauen, die im Bankensektor angewendet werden.
Außerdem hält es der Rechnungshofpräsident für notwendig, den
Kapitalmarkt laufend zu beobachten, die Finanzgeschäfte zu limitieren
und regelmäßig darüber zu berichten. Intransparente
Finanzierungsstrukturen seien zu vermeiden und Finanzgeschäfte nur in
Verbindung mit einem operativen Grundgeschäft abzuschließen. Schwer
bewertbare Risiken und Spekulationsgeschäfte seien zu unterlassen und
Derivativgeschäfte grundsätzlich nur zur Absicherung von Währungs-
und Zinsänderungsrisiken abzuschließen.
Für das Schuldenmanagement seien vor dem Einstieg in risikoreiche
Geschäfte geeignete organisatorische und personelle Voraussetzungen
zu schaffen. Die Risiken von Fremdwährungsfinanzierungen seien streng
zu limitieren und zu überwachen. Derivativgeschäfte zu
Spekulationszwecken sind laut Rechnungshof nicht zu rechtfertigen.
Die Frage, inwiefern Salzburg den Empfehlungen des Rechnungshofs aus
dem Jahr 2009 Folge geleistet habe, beantwortete der
Rechnungshofpräsident, indem er sagte, Salzburg habe das Risiko von
41 % auf 13 % reduziert, der Rechnungshof habe aber festgestellt,
dass weitere Derivativgeschäfte abgeschlossen wurden, die auf
zusätzliche Einnahmen gerichtet waren, also spekulativen Charakter
hatten. Unrichtigkeiten habe der Rechnungshof in seiner
Plausibilitätsprüfung der ihm vorgelegten Unterlagen nicht entdeckt,
die Verantwortung für die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser
Unterlagen liege beim Amt der Salzburger Landesregierung.
Handlungsbedarf beim Thema Finanzierungsmanagement habe der
Rechnungshof bereits 2009 aufgezeigt und schon damals auf die
organisatorische Trennung von Finanzierungsentscheidungen und
Finanzierungsabwicklung, auf das Vier-Augen-Prinzip und die
Einführung von Berichtspflichten gedrängt, erinnerte Moser.
Der Landesrechnungshof habe jährlich die Rechnungsabschlüsse geprüft,
dabei aber den Umfang der Derivativgeschäfte nicht erkennen können,
weil Derivativgeschäfte keine Zahlungsflüsse erzeugen und daher in
der Kameralistik nicht aufscheinen. Eine Summe aller Schäden sei
nicht zu beziffern, weil hinsichtlich der Verpflichtungen der
Gebietskörperschaften keine volle Transparenz gegeben sei. Dem
Rechnungshof seien auch die Banken nicht bekannt, die von den
Derivativgeschäften in Salzburg profitiert haben, teilte
Rechnungshofpräsident Moser den Abgeordneten mit. (Schluss)
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