• 05.12.2012, 14:18:43
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  • OTS0232 OTW0232

Glaser begrüßt Neuregelung der Grundbucheintragungsgebühr

Berechnungsbasis ist praktikabel, nachvollziehbar und vernünftig!

Utl.: Berechnungsbasis ist praktikabel, nachvollziehbar und
vernünftig! =

Wien, 5. Dezember 2012 (OTS/ÖVP-PK) - "Die Neuregelung der
Grundbuchseintragungsgebühr ist gut gelungen. Sie trägt einerseits
dem Spruch des Verfassungsgerichtshofes, der eine Neuregelung
verlangt hat, Rechnung, indem sie grundsätzlich den Verkehrswert zur
Berechnung der Gebühr heranzieht. Sie ist andererseits auch
praktikabel, weil die Bezugsgrößen zur Berechnung der Gebühr klar
geregelt sind." Das stellte ÖVP-Abg. Franz Glaser heute, Mittwoch, in
seiner Rede zur Beschlussfassung des Gesetzes vor dem
Nationalratsplenum fest.

"Die Neufestsetzung der Gebühren folgt klaren Vorgaben. Entweder
kommt der Verkehrswert nach dem Immobilienpreisspiegel oder der
dreifache Einheitswert zur Anwendung", ergänzte Glaser. Vernünftig
sei auch die Regelung, dass eine Übertragung im erweiterten
Familienkreis begünstigt möglich ist. Der erweiterte Familienkreis
reicht bis zu Nichten und Neffen. Auch im Scheidungsfall können
entgeltliche Übertragungen begünstigt durchgeführt werden.

Erleichterungen erwartet sich Glaser für die Wirtschaft.
"Betriebliche Verschmelzungen und Umgründungen sind begünstigt. Das
kann für die wirtschaftliche Entwicklung von Betrieben und insgesamt
für den Wirtschaftsstandort nur positiv sein." (Schluss)

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