- 29.11.2012, 14:57:58
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LHStv. Scheuch: Historische Einigung im Jugendschutz
Positive Verhandlungen in Graz - "Memorandum of Understatement" soll im Jänner unterzeichnet werden
Utl.: Positive Verhandlungen in Graz - "Memorandum of
Understatement" soll im Jänner unterzeichnet werden =
Klagenfurt (OTS/LPD) - Jahrzehntelang herrschte in Österreich eine
heftige Diskussion um die Harmonisierung des Jugendschutzgesetzes.
Gestern, Mittwoch, kam es zum historischen Schulterschluss der
Länder. Wo die Bundesregierung stets auf Lösungen auf sich warten
ließ, konnten die Länder gemeinsam die so wichtige Novellierung des
Gesetzes beschließen. Der Kärntner Jugendreferent LHStv. Kurt Scheuch
konnte in einer Konferenz mit seinen Kollegen LR Elisabeth Grossmann
(Stmk.), LR Verena Dunst (Bgld.), LHStv. Josef Ackerl (OÖ), LR Karl
Wilfing (NÖ) auf das "Memorandum of Understandig", welches vor allem
die Regelungen bezüglich Ausgehzeiten und des Alkohol-, Tabak- und
Suchtmittelkonsums umfasst, festlegen. Geeinigt haben sich die
Bundesländer Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich,
Salzburg, Steiermark und Wien.
Der Bereich der Ausgehzeiten wurde weitgehend liberalisiert. Bis zum
vollendeten 14. Lebensjahr darf man sich in der Zeit von 5 - 23 Uhr
bewegen. Ab dem vollendeten 14. Lebensjahr bis zum vollendeten 16.
Lebensjahr sollen sich die Jugendlichen von 5 -1 Uhr früh ganz normal
bewegen dürfen. Ab dem vollendeten 16. Lebensjahr sollten sich
Jugendliche unbegrenzt aufhalten können. "Wir tragen mit dieser
Regelung der Entwicklung der Gesellschaft Rechnung und korrigieren
nicht mehr zeitgemäße Vorgaben. Die Ausschöpfung des Zeitrahmens
steht jedoch naturgemäß weiterhin den Erziehungsberechtigten zu",
erklärte Scheuch.
Beim Konsum von Alkohol ist der Jugendreferent sehr erfreut, dass die
restriktiven Bestimmungen des Kärntner Jugendschutzes auch im
restlichen Österreich übernommen werden. So ist im "Memorandum of
Understanding" festgehalten, dass der Erwerb, Besitz und Konsum von
alkoholischen Getränken und Tabakwaren bis zum vollendeten 16.
Lebensjahr gänzlich verboten sein soll. Darüber hinaus ist
Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr der Erwerb, Besitz
und Konsum von Getränken mit "gebranntem Alkohol" sowie
Mischgetränken, insbesondere "Alkopops" untersagt.
Ebenso verboten ist bis zum vollendeten 18. Lebensjahr der Erwerb,
Besitz und Konsum von Drogen und ähnlichen Stoffen, die nicht unter
das Suchtmittelgesetz fallen, die jedoch allein oder in Verbindung
mit anderen Stoffen eine Betäubung, Aufputschung oder Stimulierung
herbeiführen können - außer, deren Anwendung wird ärztlich
angeordnet. Verboten ist auch jede Form der Abgabe (wie verschenken,
anbieten, verkaufen, überlassen usw.) alkoholischer Getränke und
Tabakwaren sowie von Drogen und ähnlichen Stoffen an Personen, denen
der Erwerb, Besitz und Konsum nicht gestattet ist.
Am 4. Dezember soll die Novellierung des Jugendschutzgesetzes in der
Sitzung der Kärntner Landesregierung beschlossen werden. In der
Bemühung um eine bundesweite Regelung ist geplant, beim Folgetermin
im Jänner das "Memorandum of Understanding" von allen Ländern
unterzeichnen zu lassen. "Mit der derzeitigen Lösung haben wir eine
Harmonisierung des österreichischen Zentralraumes erreicht. Wir
hoffen auf einen positiven Abschluss Anfang kommenden Jahres", so
Scheuch.
(Schluss)
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