- 29.11.2012, 13:25:04
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Bundesrat: Rückblick auf 10 Jahre Universitätsgesetz
Töchterle spricht von Erfolgsmodell
Utl.: Töchterle spricht von Erfolgsmodell =
Wien (PK)- Bundesratspräsident Georg KEUSCHNIGG eröffnete die 815.
Sitzung der Länderkammer und gab einleitend bekannt, dass Bundesrätin
Muna DUZDAR (S/W) ihr Mandat zurückgelegt hat. An ihrer Stelle wurde
Josef TAUCHER (S/W) als neues Mitglied angelobt. Die Sitzung begann
sodann mit einer Aktuellen Stunde zum Thema "10 Jahre
Universitätsgesetz - Bilanz und Ausblick: Der Weg der Universitäten
in die Autonomie".
Bundesräte beurteilen Vor- und Nachteile des Universitätsgesetzes
2002
Bundesrat Reinhard TODT (S/W) hielt die Selbstverwaltung der
Universitäten für die am besten geeignete Organisationsform, da die
Wissenschaft frei sein müsse. Er wies darauf hin, dass seit dem Jahr
2002 die 21 öffentlichen Universitäten ähnlich wie
Aktiengesellschaften organisiert sind. Sie bestehen aus einem
mehrköpfigen Rektorat, das als Vorstand agiert, und den
Universitätsräten, die die Rolle der Aufsichtsräte übernehmen. Ein
Problem sah Todt in der Tatsache, dass nicht mehr erfahrene
Ministerialbeamte hauptberuflich als Universitätsräte tätig sind,
sondern Laien, die diese Funktion nebenberuflich ausfüllen. Die
Qualität der Kontrolle hänge daher stark von der jeweiligen Person ab
und sei seiner Ansicht nach sehr oft verbesserungsfähig.
Außerdem weisen die gegenwärtigen Strukturen ein Demokratiedefizit
auf, da es weder ein Durchgriffsrecht des politisch verantwortlichen
Ministers gebe, noch ausreichende Mitbestimmungsrechte der Vertreter
der Universitätsangehörigen und der Studierenden. Zugleich haben die
Rektorate aber sehr weitreichende Befugnisse und können über das
Vermögen und das Personal frei verfügen, zeigte Todt auf. Auch wenn
der Weg in die Autonomie grundsätzlich zu begrüßen sei, habe die
Vollrechtsfähigkeit aber auch zu einer Vervielfachung des
Verwaltungsaufwands geführt, weil jeder der 21 Universitäten einen
vollständigen Bürokratieapparat aufbauen musste. Mit Bedauern stellte
der Bundesrat weiters fest, dass der zuständige Minister, der eine
zentrale Koordinierungsfunktion übernehmen könnte, diese Befugnis
kaum ausübe. Aus diesem Grund gebe es noch immer unnötig viele
Parallelstrukturen, ein schlecht abgestimmtes Studienangebot und eine
mangelnde Durchlässigkeit, bemängelte Todt. Dennoch sei er überzeugt
davon, dass mit dem Universitätsgesetz 2002 ein Erfolgsmodell
begründet wurde, aber es gebe auch noch sehr viel zu tun.
Die Autonomie der Universitäten sei nicht nur ein internationaler
Trend, sondern auch ein sehr sinnvolles Modell, weil es die
Kreativität fördert und zu mehr Partizipation anregt, urteilte
Bundesrätin Bettina RAUSCH (V/N). Die Unis können zudem nun viel
flexibler auf Anforderungen der Gesellschaft, der Wirtschaft und der
Lehrenden reagieren. In den letzten Jahren konnte man eine Vielzahl
an positiven Effekten sehen, wie z.B. im Bereich der
Internationalisierung, bei der Qualität von Forschung und Lehre oder
bei der Verkürzung der Studienzeiten. Die Autonomie müsse aber noch
weiter entwickelt werden, meinte Rausch, so sollten die Universitäten
z.B. selbst darüber entscheiden können, ob und von wem sie
Studienbeiträge einheben. Bundesminister Töchterle hat diesbezüglich
schon einen Vorschlag präsentiert: Innerhalb eines Korridors von 1
bis 500 Euro pro Semester und Student sollen die Unis für die
jeweiligen Studienrichtungen selbst entscheiden können, ob sie diese
zusätzlichen Mittel lukrieren wollen oder nicht. Dies sei
international üblich und in Verbindung mit entsprechenden
Studienförderungen sozial gerechter als jedes andere Modell, war
Rausch überzeugt. Eine Diskussion über die Studienbeiträge dürfe
jedoch nicht als Absage an die staatliche Förderung des tertiären
Bildungsbereichs verstanden werden, betonte die Bundesrätin, vielmehr
sei das Gegenteil der Fall. Mit einem Anteil von 1,4 % am BIP für
Wissenschaft und Forschung liege Österreich schon deutlich über dem
OECD-Schnitt, eine Steigerung auf 2 % werde angepeilt. Ansetzen müsse
man aber auch bei privaten Spendern, Sponsoren und Mäzenen, um die
Drittmittelfinanzierung anzuheben, war Rausch überzeugt. Schließlich
plädierte die Mandatarin noch für die Einführung von
Zugangsregelungen, die auch im Sinne der Studierenden sind, da sie
für bessere Studienbedingungen sorgen und hohe Drop-out-Raten
verhindern.
Bundesrat Reinhard PISEC (F/W) räumte ein, dass die Einführung der
Universitätsautonomie im Jahr 2002 sicherlich ein Meilenstein war.
Diese Umstellung habe aber auch dazu geführt, dass den einzelnen
Instituten und Fakultäten die Teilrechtsfähigkeit weggenommen wurde.
Für problematisch hielt er auch die Tatsache, dass seit der
Einführung des Bachelorprogramms die Lehrangebote der
geisteswissenschaftlichen Studienrichtungen seit dem Jahr 2008 schon
drei Mal komplett geändert wurden. Pisec präsentierte sodann eine
Reihe von Vorschlägen zur Verbesserung der aktuellen Situation an den
Unis, wie etwa eine Reduktion der Studienfächer bei gleichzeitiger
Erhöhung des Lehrangebots, eine ausreichende Förderung der Geistes-
und Kulturwissenschaften, die Forcierung von vielfältigen
Forschungsthemen, den Ausbau der Drittmittelfinanzierung durch
private Unternehmen sowie eine Bündelung der Standorte. "Wissenschaft
ist frei und muss wieder frei werden", appellierte Pisec
abschließend.
Töchterle setzt sich für weitere Verbesserung der Rahmenbedingungen
ein
Die Universitäten haben in ihrer fast tausendjährigen Geschichte
immer wieder Wandlungen und Paradigmenwechsel durchgemacht,
konstatierte einleitend Bundesminister Karlheinz TÖCHTERLE. Dabei
konnte man jedoch beobachten, dass sie nur dann erfolgreich und
international führend waren, wenn sie wirklich frei forschen und
lehren konnten. Wenn sich Regierende und Mächtige zu stark in das
innere Getriebe von Universitäten mengen, dann tue es den Hochschulen
nicht gut, lautete sein klarer Befund. Aus diesem Grund habe
Österreich in den letzten Jahrzehnten entsprechende Reformen
eingeleitet, an deren Ende das Universitätsgesetz (UG) 2002 steht.
Dabei handelt es sich seiner Meinung nach um ein segensreiches und
stimmiges Gesetz, das mit der Einführung der Autonomie absolut in die
richtige Richtung gehe, bekräftigte der Wissenschaftsminister. Da der
Staat aber der größte Geldgeber für die Universitäten ist, habe er
nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, eine gewisse
Aufsichtsrolle zu übernehmen, damit die Gelder verantwortungsvoll und
effizient eingesetzt werden. Dadurch entstehe natürlich ein gewisses
Spannungsfeld, das unweigerlich zu Konflikten und Diskussionen führen
werde, gab Töchterle zu bedenken. Mit Hilfe von intelligenten
Steuerelementen, wie etwa der Hochschulkonferenz, soll aber die
Erfolgsgeschichte des Universitätsgesetzes fortgeschrieben werden.
Die österreichischen Hochschulen können sich im internationalen
Vergleich sehen lassen, aber um wirklich erfolgreich zu sein, müssen
die Rahmenbedingungen noch verbessert werden, räumte der
Wissenschaftsminister ein. Diesbezüglich plädierte Töchterle u.a. für
die weitere Erschließung von privaten Finanzierungsquellen, aber auch
für die Einhebung von Studienbeiträgen.
Bundesrat Efgani DÖNMEZ (G/O) beklagte die mangelnde finanzielle
Ausstattung des Hochschulsektors. Von der angepeilten Wissenschafts-
und Forschungsquote von 2 % am BIP sei Österreich noch meilenweit
entfernt. Er müsse zudem in Erinnerung rufen, dass gerade die ÖVP die
Hochschulen in den letzten Jahrzehnten stiefmütterlich behandelt
haben. Dieser Befund gelte leider auch für andere Bereiche, urteilte
Dönmez, der Stillstand ziehe sich vom Kindergarten, der Schule bis
eben hin zu den Hochschulen. Gerade an den Unis leiden die
Betroffenen an den mannigfachen Auswirkungen dieser Politik, wie z.B.
an überfüllten Hörsälen, schlechter Infrastruktur, zahlreichen
Zugangsbeschränkungen oder prekären Arbeitsverhältnissen. Ausnahmen
gelten nur für jene Studienrichtungen, die für die Wirtschaft und die
Industrie von Interesse sind, argumentierte der Bundesrat der Grünen.
Gerade in einem Land wie Österreich, wo es keine Bodenschätze gibt,
sollte massiv in die Bildung der junge Leute investiert werden und
nicht überlegt, wie man möglichst viele von einem Studium abhalten
könne.
Bundesrat Josef SALLER (V/S) widersprach seinem Vorredner, der einen
Stillstand in der Bildungspolitik festgestellt hat. Österreich
verfüge noch immer über ein ausgezeichnetes Bildungssystem, das
gerade in den letzten Jahren reformiert und erneuert wurde. Im
Besonderen befasste er sich mit der Frage der
Studienplatzfinanzierung, die ab 2013 in einer Testphase erprobt
werden soll. Dabei gehe es vor allem um mehr Transparenz in der
Gesamtfinanzierung, zusätzliche Personalressourcen, einer
Verbesserung der Betreuungssituation und einem geregelten
Universitätszugang. Dadurch sei gewährleistet, dass die Zahl der
Studierenden nicht verringert werde, war Saller überzeugt. Für
wichtig erachtete er auch die Verbesserung der Ausbildung der
Lehrenden sowie der Einführung eines neuen Dienstrechts.
Die Opposition habe sich im Jahr 2002 zu Recht gegen das
Universitätsgesetz ausgesprochen, erklärte Bundesrat Stefan SCHENNACH
(S/W). Damit habe man aber nicht das Prinzip der Autonomie abgelehnt,
sondern die Art und Weise, wie das Gesetz zustande gekommen ist.
Weder waren die Universitäten auf die radikale Umstellung des Systems
ausreichend vorbereitet, noch gab es kollektivvertragliche Regelungen
für das Personal, erinnerte der Bundesrat. Statt einem Abbau der
Bürokratie kam es zudem explodierenden Verwaltungsstrukturen. Sorgen
machte sich der Bundesrat auch bezüglich der finanziellen Ausstattung
des Hochschulbereichs, der notorisch unterfinanziert sei.
Auch Bundesrat Gerd KRUSCHE (F/St) kam auf die Finanzierungsprobleme
im Hochschulbereich zu sprechen. Ein Beispiel dafür sei die
Montanuniversität in Leoben, die noch zusätzlich 34 Mio. € brauchen
würde. Gerade diese international anerkannte Hochschule, die von der
Wirtschaft stark nachgefragte Techniker ausbildet, sollte ausreichend
finanziell ausgestattet werden, forderte der FPÖ-Ländervertreter. Er
hoffe, dass hier noch eine Lösung gefunden wird.
Bundesminister Karlheinz TÖCHTERLE ging auf die Wortmeldungen seiner
Vorredner ein und stellte einige Fakten klar. So sei es etwa nicht
richtig, dass die österreichischen Universitäten generell überfüllt
seien; diese Probleme gebe es nur in zwölf Fächern. Durch die
Studienplatzfinanzierung werde es zudem bald zu einer Verbesserung
der Situation kommen, war der Minister überzeugt. Er wehrte sich auch
gegen den Vorwurf, dass alle jungen Leute an den Unis prekäre
Arbeitsverhältnisse hätten. Durch den Kollektivvertrag gebe es die
Möglichkeit, Qualifizierungsvereinbarungen zu treffen, was von den
Universitäten auch verstärkt genutzt werde. Gleichzeitig brauche aber
auch jede Hochschule ausreichend befristete Stellen, damit immer
wieder Leute nachrücken können. Mit Nachdruck wies Töchterle weiters
darauf hin, dass die Hochschulmilliarde sehr wohl an den Unis
ankomme. Was die Montan-Universität in Leoben betrifft, so könne er
dem Bundesrat Krusche versichern, dass sein Ressort ein sehr gutes
Verhandlungsangebot unterbreiten wird. (Fortsetzung Bundesrat)
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