• 28.11.2012, 09:51:20
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VKI: Namensänderung von AWD auf Swiss Life Select löst Probleme mit tausenden AWD-Geschädigten nicht

Sammelklagen für 2500 Geschädigte weiter bei Gerichten anhängig

Utl.: Sammelklagen für 2500 Geschädigte weiter bei Gerichten
anhängig =

Wien (OTS) - Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt - im
Auftrag des Konsumentenschutzministeriums und mit Unterstützung der
FORIS AG - gegen den AWD Österreich für rund 2.500 Geschädigte
Sammelklagen mit einem Gesamtstreitwert von rund 40 Mio. Euro. Der
Vorwurf lautet auf "systematische Fehlberatung" im Zuge der
Vermittlung von Immofinanz- und Immoeast-Aktien.

Die "Großmutter"-Gesellschaft des AWD Österreich - die SWISS LIFE
AG in der Schweiz - beabsichtigt, wie sie heute verlauten ließ, die
Marke AWD aufzugeben und das Vermittlungsgeschäft unter der Marke
Swiss Life Select zu betreiben.

Der VKI weist darauf hin, dass alleine ein Namenswechsel die
Probleme der Vergangenheit nicht lösen kann.

Die SWISS LIFE hat heute angekündigt, dass der AWD mit Swiss Life
Select verschmolzen werden soll. Damit werden aber die tausenden
Anlegerklagen gegen den AWD in Österreich und Deutschland nicht
gelöst.

Allein in Österreich sind von Seiten des VKI gegen den AWD fünf
Sammelklagen gerichtsanhängig; der Streitwert beträgt rund 40 Mio
Euro. Es sind rund 2500 Geschädigte an den Klagen beteiligt. Bislang
haben AWD und SWISS LIFE eine rasche und außergerichtliche Lösung
abgelehnt bzw an unannehmbare Bedingungen geknüpft.

"Es hat den Anschein, dass die SWISS LIFE durch diesen
Namenswechsel versucht, die Altprobleme des AWD zu billig entsorgen.
Die tausenden AWD-Geschädigten wissen aber genau, dass die SWISS LIFE
seit den ersten Klagen im Jahr 2009 es in der Hand gehabt hätte,
diese Probleme unbürokratisch zu lösen. Statt dessen hat man darauf
gesetzt, die Verfahren möglichst lange zu verzögern. Ein reiner
Namenswechsel lässt dies nicht vergessen und ist auch für sich allein
kein glaubwürdiger Neubeginn," sagt Dr. Peter Kolba, Leiter des
Bereiches Recht im VKI.

Derzeit liegt die vom AWD aufgeworfene Vorfrage, ob
Prozessfinanzierung in Österreich zulässig ist, aufgrund einer
Revision des AWD gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichtes Wien
(wonach dies zulässig ist) beim Obersten Gerichtshof (OGH).

"Wir erwarten in den nächsten Monaten die Entscheidung des OGH und
dann wird in den Sammelklagen endlich um die Frage der Fehlberatungen
zu verhandeln sein", beschreibt Dr. Kolba die weitere Entwicklung.
"Dann wird die Öffentlichkeit klar sehen, mit welchen Methoden
konservativen Sparern vom AWD Immobilienaktien verkauft wurden."

Sämtliche Informationen zur Causa AWD finden sich auf
www.verbraucherrecht.at.

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