- 27.11.2012, 14:05:07
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Kärnten: Wesentliche Neuerungen im Jugendschutz
LHStv. Scheuch: Kontrollen durch private Sicherheitsdienste werden verlängert - Harmonisierung und Novellierung des Jugendschutzgesetzes
Utl.: LHStv. Scheuch: Kontrollen durch private Sicherheitsdienste
werden verlängert - Harmonisierung und Novellierung des
Jugendschutzgesetzes =
Klagenfurt (OTS/LPD) - Durch eine Novellierung des Kärntner
Jugendschutzgesetzes im Dezember 2011 wurde die Möglichkeit
geschaffen, die Einhaltung auch durch private Sicherheitsdienste
kontrollieren zu lassen. In Kärnten wurden dazu 37 Aufsichtsorgane
mit Bescheid der jeweiligen Bezirksverwaltungsbehörden bestellt. Da
dieses Projekt mit Ende dieses Jahres ausläuft, zog Jugendreferent
LHStv. Kurt Scheuch heute, Dienstag, bei einer Pressekonferenz im Amt
der Kärntner Landesregierung Bilanz. "Durch die gute Zusammenarbeit
zwischen der Polizei, den Bezirkshauptmannschaften und den
Sicherheitsdiensten gab es überwiegend positives Feedback von den
Beteiligten. Durch die präventive Wirkung konnte die Einhaltung des
Jugendschutzes in Kärnten deutlich verbessert werden." Diese
sinnvolle Aktion des Landes werde um ein weiteres Jahr verlängert, so
Scheuch.
Seit Projektstart im Sommer 2012 habe es in Kärnten 209 Anzeigen
wegen Übertretungen gegeben. Der Jugendreferent sieht gerade im
Bereich der Präventivmaßnahmen des Jugendschutzgesetzes noch
deutliches Verbesserungspotential. "Rund zwei Drittel der Delikte
wurden mit Geldstrafen beglichen. Eigentlich sieht das Gesetz auch
vor, dass Jugendliche ihre Strafe nicht nur finanziell, sondern mit
sinnvollen Ersatztätigkeiten begleichen können. Von diesem höheren
Lernfaktor sollen die Jugendlichen auch profitieren können", meinte
Scheuch.
Im Rahmen der Pressekonferenz kündigte der
Landeshauptmann-Stellvertreter auch Änderungen im Kärntner
Jugendschutzgesetz an. Ziel müsse sein, dass Jugendschutz in Kärnten
gleich gehandhabt wird wie im restlichen Österreich. "Nachdem der
Bund jahrelang nicht imstande war, ein einheitliches Gesetz zu
präsentieren, werden nun die Länder für eine diesbezügliche
Harmonisierung Sorge tragen. Wir werden noch diese Woche ein
Memorandum in Graz unterzeichnen. Geplant ist, dass Jugendschutz in
allen Ländern gleich praktiziert wird", informierte Scheuch.
Als Vorreiter einer Modernisierung arbeitet Kärnten an der
Ausarbeitung einer Novellierung. Die gesetzlichen Bestimmungen werden
vorallem im Bereich der Ausgehzeiten flexibler gestaltet. Bis zum
vollendeten 14. Lebensjahr darf man sich in öffentlichen Räumen von 5
- 22 Uhr bewegen. Ab dem vollendeten 14. Lebensjahr bis zum
vollendeten 16. Lebensjahr sollen sich die Jugendlichen dort von 5 -1
Uhr früh ganz normal bewegen dürfen. Ab dem vollendeten 16.
Lebensjahr sollten sich Jugendliche unbegrenzt in öffentlichen Räumen
aufhalten können. "Wenn jemand mit 17 wählen und Auto fahren kann,
soll er auch frei über seine Zeit verfügen können. Wir tragen mit
dieser Regelung der Entwicklung der Gesellschaft Rechnung und
korrigieren nicht mehr zeitgemäße Vorgaben", erklärte Scheuch.
Beim Konsum von Alkohol möchte Scheuch die restriktiven
Bestimmungen des Kärntner Jugendschutzes beibehalten. "Jugendlichen
ist bis zum vollendeten 18. Lebensjahr der Konsum von 'gebranntem
Alkohol' sowie Mischgetränken, insbesondere 'Alkopops' untersagt", so
der Jugendreferent. Auch die Regelung, wonach Jugendliche ab dem 16.
vollendeten Lebensjahr alkoholische Getränke nur bis zu einer Menge
konsumieren dürfen, dass der Alkoholgehalt des Blutes weniger als 0,5
Promille oder der Alkoholgehalt in der Luft weniger als 0,25 mg/l
beträgt, wird beibehalten. "Natürlich können diese Richtwerte nicht
ständig per Alkomat kontrolliert werden, jedoch zeigt diese Regelung
die grundsätzliche Richtung, dass man einem stärker alkoholisierten
jungen Menschen den weiteren Konsum verbieten kann. Mit diesem
'Vollrauschverbot' setzen wir ein notwendiges Signal", erklärte
Scheuch. Am 4. Dezember soll die Novellierung des
Jugendschutzgesetzes in der Regierungssitzung beschlossen werden.
(Schluss)
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