- 22.11.2012, 17:19:16
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Strafen für Verkauf von NS-Devotionalien werden deutlich angehoben
Innenausschuss billigt auch höhere Kostensätze für Grundversorgung
Utl.: Innenausschuss billigt auch höhere Kostensätze für
Grundversorgung=
Wien (PK) - Wer auf Flohmärkten oder in Antiquariaten NS-Abzeichen
oder andere NS-Devotionalien verkauft, wird künftig mit deutlich
höheren Strafen rechnen müssen. Der Innenausschuss des Nationalrats
stimmte heute einstimmig einem Antrag der Grünen zu, die Höchststrafe
für Verstöße gegen das Abzeichengesetz von rund 727 € (10.000
Schilling) auf 4.000 € anzuheben. Damit soll der Strafrahmen, der
seit Einführung des Gesetzes im Jahr 1960 unverändert gilt, der
Inflation angepasst werden. Beschlossen wurde der Antrag in Form
eines S-V-G-Abänderungsantrags, der rein gesetzestechnische
Korrekturen enthält.
Konkret verbietet das Abzeichengesetz, Abzeichen, Uniformen oder
Uniformteile einer in Österreich verbotenen Organisation öffentlich
zu tragen, zur Schau zu stellen, darzustellen oder zu verbreiten,
wobei als Abzeichen auch Embleme, Symbole und Kennzeichen anzusehen
sind. Wie die Grünen in ihrem Antrag festhalten, ist der derzeitige
Strafrahmen aber offenbar zu niedrig, um abschreckend zu wirken, da
NS-Reliquien immer wieder auf Flohmärkten auftauchen.
Kostensätze für Grundversorgung von AsylwerberInnen werden angepasst
Mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und Grünen billigte der Innenausschuss
eine Vereinbarung zwischen der Regierung und den Bundesländern über
die Erhöhung einzelner Kostensätze für die Grundversorgung von
AsylwerberInnen und bestimmter anderer Gruppen von hilfs- und
schutzbedürftigen Fremden. So wird etwa der Kostensatz für die
Unterbringung und Verpflegung eines Asylwerbers in einer
organisierten Unterkunft von 17 € auf 19 € pro Tag angehoben. Bei
individueller Unterbringung stehen Erwachsenen künftig maximal 200 €
pro Monat für Verpflegung (+ 20 €) und 120 € für Miete (+ 10 €) zur
Verfügung. Auch der Verpflegungssatz für Minderjährige (90 € statt 80
€) und der Mietsatz für Familien ab zwei Personen (230 € statt 220 €)
steigen.
Um jeweils zwei Euro pro Tag mehr gibt es schließlich für die
Unterbringung, Verpflegung und Betreuung unbegleiteter Minderjähriger
in Wohngruppen, Wohnheimen und betreuten Wohneinrichtungen, wobei die
Höhe des Kostensatzes vom Betreuungsschlüssel abhängt und künftig
zwischen 39 € und 77 € schwankt. Keine Änderungen sind beim
Taschengeld (40 € pro Monat), beim Schulbedarf für Kinder (200 € pro
Jahr), bei der Bekleidungshilfe (150 € pro Jahr) und bei anderen
Spezialsätzen vorgesehen.
Die neuen Kostensätze können laut Vereinbarung rückwirkend ab 1.
Jänner 2012 geltend gemacht werden. Die grundsätzliche
Kostenaufteilung zwischen Bund (60 %) und Ländern (40 %) bleibt
gleich.
Abgeordnete Alev Korun (G) bedauerte im Rahmen der Debatte zwar, dass
die Kostensätze nicht zur Gänze an die Inflation angepasst werden,
dennoch begrüßte sie die neue Vereinbarung zwischen dem Bund und den
Ländern. Allerdings fürchtet die Abgeordnete, dass damit auch in
Zukunft eine kostendeckende Unterbringung von AsylwerberInnen nicht
möglich sein wird und man Massenquartieren dadurch weiter Vorschub
leiste. Angesichts des niedrigen Tagsatzes hätten die Bundesländer
auch ein gutes Argument, ihrer Verpflichtung, eine bestimmte Anzahl
von AsylwerberInnen aufzunehmen, nicht nachzukommen, meinte sie.
Korun erkundigte sich in diesem Zusammenhang bei Innenministerin
Johanna Mikl-Leitner, ob bereits Vorbereitungen getroffen würden, um
Flüchtlinge in Kasernen bzw. Containern unterzubringen. Auch die
Abgeordneten Johann Maier und Angela Lueger (beide S) sprachen die
Nichterfüllung der Quotenpflicht einiger Länder an.
Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (S) brachte zwei Fälle aus
Niederösterreich zur Sprache, wo Familien unmittelbar nach einem
negativen Asylbescheid aus der Grundversorgung entlassen wurden und
nun bis zu ihrer Abschiebung ohne finanzielle Mittel dastehen.
Abgeordneter Walter Rosenkranz (F) sprach sich für strengere
Grenzkontrollen aus, um die Zahl der AsylwerberInnen zu senken. Es
würden genügend Mittel für wirklich schutzbedürftige Personen
vorhanden sein, gelinge es, den Asylmissbrauch einzudämmen, meinte
er. Schließlich würde in vier Fünftel der Fälle festgestellt, dass
keine Asylgründe vorliegen.
Die Ablehnung der vorliegenden Bund-Länder-Vereinbarung durch die FPÖ
begründete Rosenkranz damit, dass es besser wäre, AsylwerberInnen
nicht mit Barmitteln sondern mit Gutscheinen und anderen
Sachleistungen zu versorgen, wie dies in manchen anderen Ländern der
Fall sei. Er glaubt, dass durch die bestehende Regelung
AsylwerberInnen angezogen werden.
Innenministerin Johanna Mikl-Leitner setzt, wie sie sagte, immer noch
darauf, dass die Länder das beim Asylgipfel abgegebene Versprechen,
ihre Quoten bis Ende November zu erfüllen, einhalten. Schließlich
habe das Wort der Landeshauptleute Gewicht, meinte sie. Allerdings
hat die Ministerin bereits Vorkehrungen getroffen, sollte "Plan B" -
die Unterbringung von AsylwerberInnen in Kasernen und Containern -
notwendig werden. Standortdetails wollte sie allerdings noch nicht
bekannt geben.
Für die Bereitstellung von Containern würden jedenfalls schon einige
Angebote vorliegen, sagte Mikl-Leitner. Die Kosten für die
Unterbringung würden sich im Rahmen der Grundversorgungsvereinbarung
bewegen. Vorgesehen ist, vier Personen in einem Container
unterzubringen.
Die Kostensätze sind laut Mikl-Leitner nicht ausschlaggebend dafür,
dass die Bundesländer ihrer Quotenpflicht nicht nachkommen. Die
Länder würden mit den Tarifen das Auslangen finden, die Höchstgrenze
würde auch nicht in allen Fällen ausgeschöpft. 70% der
AsylwerberInnen sind ihr zufolge in Privatquartieren untergebracht,
30% in organisierten Quartieren.
Da Mikl-Leitner vor allem bei den Gemeinden ein "Florianiprinzip"
ortet, hat sie sich, wie sie berichtete, mit einem Appell an die
Präsidenten des Gemeindebundes und des Städtebundes gewandt. Sie
verstehe nicht, warum es nicht möglich sein solle, tausend
zusätzliche Plätze für AsylwerberInnen bereitzustellen, sagte sie.
Sie führt das auf mangelnden Willen der Beteiligten zurück.
Zu den von Abgeordneter Königsberger-Ludwig angesprochenen Fällen
hielt Mikl-Leitner fest, wenn Familien mit negativem Asylbescheid am
fremdenpolizeilichen Verfahren mitwirken, würden sie in der
Grundversorgung bleiben. Im Falle einer freiwilligen Ausreise werde
auch Rückkehrhilfe angeboten. 1.700 Personen hätten diese heuer
bereits in Anspruch genommen. In Richtung Abgeordneter Korun führte
Mikl-Leitner aus, die in Österreich geltenden Standards für die
Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge würden über den
EU-Vorgaben liegen.
Sicherung von Kriegsmaterial: Behörde kann Platzverbot verhängen
Einhellig stimmte der Innenausschuss einer Änderung des
Waffengesetzes zu. Insbesondere geht es dabei um die Befugnisse der
zuständigen Behörden bei der Sicherung und Vernichtung von
Kriegsmaterial, Aufgaben, die nunmehr grundsätzlich dem
Verteidigungsministerium obliegen. Unter anderem wird
festgeschrieben, dass die zuständige Behörde - etwa mittels Megaphon
oder durch Anzeige in Medien - ein Platzverbot verhängen kann,
solange eine Gefährdung der Bevölkerung nicht ausgeschlossen ist. Bis
zur Klärung der Gefährdungslage haben Sicherheitsorgane das Recht,
Personen wegzuweisen.
Sprengmittelgesetz wird an EU-Vorgaben angepasst
Beschlossen wurde die Änderung des Waffengesetzes im Zuge der
Beratungen über eine Novelle zum Sprengmittelgesetz, bei der es
primär um gesetzliche Anpassungen an eine EU-Richtlinie geht. Im
Konkreten werden die Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht von
Schieß- und Sprengmitteln auf bestimmte Produkte ausgeweitet, die
wegen ihrer Beschaffenheit nicht gekennzeichnet werden können oder
einen geringen Gefährlichkeitsgrad aufweisen. Ebenso wird eine
Anpassung der Inkrafttretensbestimmungen vorgenommen. Auch diese
Gesetzesänderung passierte den Innenausschuss einstimmig.
"Digitale Anzeige": FPÖ-Antrag abgelehnt
Schließlich lehnte der Innenausschuss mit den Stimmen der
Koalitionsparteien einen Entschließungsantrag der FPÖ ab, der darauf
abzielt, die Erstattung von Anzeigen auch in digitaler Form und damit
online zu ermöglichen. Nach Meinung von FPÖ-Abgeordnetem Harald
Vilimsky wäre eine digitale Anzeige bürgerfreundlicher und würde auch
die ExekutivbeamtInnen entlasten. Insbesondere geht es ihm zufolge um
jene Fälle, bei denen man zur Vorlage bei der Versicherung eine
Anzeige bei der Polizei benötigt, also etwa beim Diebstahl einer
Geldbörse oder bei einem Parkschaden mit Fahrerflucht.
Innenministerin Johanna Mikl-Leitner sicherte der FPÖ zu, dass sich
das Innenressort mit der Frage der digitalen Anzeige
auseinandersetzen werde. Die Vorteile für die BürgerInnen seien
evident, meinte sie, man brauche aber noch Erfahrungswerte und müsse
etwa die Frage der Identifizierung lösen.
Deutlich skeptischer als die Innenministerin äußerte sich
Abgeordneter Hannes Fazekas (S). Er fürchtet etwa, dass einige
AutofahrerInnen auf den Gedanken kommen könnten, ihr i-Phone an die
Windschutzscheibe zu heften und zum Beispiel alle AutofahrerInnen
anzuzeigen, die keine Rettungsgasse bilden. Seiner Meinung nach ist
es außerdem in manchen Fällen wichtig, dass die Sicherheitsorgane mit
dem Anzeigenden Augenkontakt haben, um Betrug zu verhindern.
Abgeordneter Walter Rosenkranz (F) hielt dem entgegen, dass es
bereits jetzt die Möglichkeit der anonymen Anzeige gebe. Seiner
Meinung nach geht es vorrangig um das Anzeigen von Vermögensdelikten:
durch eine entsprechende Maske könnte sichergestellt werden, dass
alle notwendigen Daten wie Tatort und Tatzeit angegeben werden.
Aufgrund von kritischen Anmerkungen einiger Abgeordneter in Bezug auf
die Rufnummerunterdrückung bei Anrufen durch die Polizei bzw. anderer
öffentlicher Stellen sagte Innenministerin Mikl-Leitner zu, der Frage
nachzugehen. Wie Abgeordneter Johann Maier (S) festhielt, ist die
Rufnummerunterdrückung auch deshalb ein Problem, weil
Konsumentenschützer empfehlen, bei unterdrückten Rufnummern nicht
abzuheben, weil es sich um eine Mehrwertnummer handeln könnte.
Abgeordnete Martina Schenk (B) sieht unter anderem bei entgangenen
Polizeianrufen Probleme.
Auf der Tagesordnung im Innenausschuss standen heute auch der
Sicherheitsbericht 2011 (siehe PK-Nr. 965/2012) und die Einführung
des Zentralen Personenstandsregisters (siehe PK-Nr. 966/2012).
(Schluss Innenausschuss)
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