• 20.11.2012, 15:34:42
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Gabriele Tamandl will mehr Anreize für den Umstieg auf Öffis

Wiener ÖAAB bekräftigt Forderung nach Ausweitung des "Jobtickets"

Utl.: Wiener ÖAAB bekräftigt Forderung nach Ausweitung des
"Jobtickets"=

Wien (OTS) - "Im rot-grün regierten Wien gibt es mehr als 80.000
Auspendler, aber keine eigene Pendlerförderung. Hier ist die
Stadtregierung gefordert endlich etwas für die Pendlerinnen und
Pendler zu tun. Anstatt die Autofahrer durch Parkpickerl-Schikanen zu
verärgern könnte man mit intelligenten Förderungen wie der Ausweitung
des steuerbegünstigten Jobtickets den öffentlichen Verkehr
attraktiver gestalten. Das Jobticket bekommen derzeit nur jene
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Anspruch auf das kleine
Pendlerpauschale haben. Wenn es nach dem ÖAAB Wien geht, soll diese
Einschränkung im Rahmen der Pendlerreform fallen", so die
Landesobfrau des Wiener ÖAAB und Fraktionsführerin in der Wiener
Arbeiterkammer Gabriele Tamandl.

"Das 'Jobticket' bietet ein win/win-Szenario, bei dem alle
Beteiligten profitieren. Die Unternehmen haben ein interessantes
Goodie für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bekommen ein gratis Öffi-Ticket, die
Umwelt weniger CO2-Belastung und die Öffentlichen Verkehrsmittel mehr
Auslastung", erklärt Tamandl.

Seit Jänner 2011 sind vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellte
Fahrkarten für Arbeitnehmer aller Branchen steuer- und
sozialversicherungsfrei - aber nur dann, wenn die betroffenen
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anspruch auf das kleine
Pendlerpauschale haben. Das gilt also nicht für jene, deren
Arbeitsweg kürzer als 20 Kilometer ist und die mindestens elf
Arbeitstage im Monat haben.

"Das Jobticket funktioniert auf einer freiwilligen Vereinbarung
zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite. Betriebe sollen auf
freiwilliger Basis allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine
steuerlich begünstigte Karte für öffentliche Verkehrsmittel zur
Verfügung stellen können - nicht nur jenen, die Anspruch auf das
kleine Pendlerpauschale haben. Das 'Jobticket' ist für die
Arbeitnehmer steuer- und sozialversicherungsfrei und gilt auch für
Netzkarten, wenn vom Träger des öffentlichen Verkehrsmittels keine
Streckenkarte angeboten wird und die Netzkarte höchstens den Kosten
einer Streckenkarte entspricht", so Tamandl abschließend.

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