- 16.11.2012, 09:53:44
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EU-Fördertransparenz: Neuer Kommissions-Vorschlag stößt auf Kritik von Experten
Norer: Juristische Bedenken nach wie vor nicht ausgeräumt
Utl.: Norer: Juristische Bedenken nach wie vor nicht ausgeräumt=
Brüssel/Luzern/Wien (OTS/AIZ.info) - Die Veröffentlichung der
landwirtschaftlichen Förderbezieher im Internet bleibt weiterhin
höchst umstritten. Nachdem der Gerichtshof der EU diese Regelung im
November 2010 für unzulässig erklärt hatte, legte die EU-Kommission
Ende September 2012 dazu einen Sanierungsvorschlag vor. Dieser stößt
jedoch nicht nur bei Agrarpolitikern im In- und Ausland auf
Ablehnung, sondern auch bei namhaften Agrarrechtsexperten: Für
Univ.-Prof. Roland Norer von der Universität Luzern sind die
juristischen Bedenken gegen die neue Regelung nach wie vor nicht
ausgeräumt, auch wenn die Kommission jetzt gewisse Einschränkungen
von der Veröffentlichungspflicht vorschlägt. Im EU-Parlament regt
sich ebenso Widerstand gegen die "Transparenzdatenbank" wie bei
Landwirtschaftsminister Nikolaus Berlakovich und der
Landwirtschaftskammer.
Wie berichtet, hat der Gerichtshof der Europäischen Union mit
seinem Urteil vom 09.11.2010 die Veröffentlichung von Förderdaten
über natürliche Personen im Internet für unzulässig erklärt. Zwei
deutsche Landwirte hatten das Land Hessen wegen der Offenlegung ihrer
Daten im Internet geklagt. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden wollte
daraufhin in einem Vorabentscheidungsverfahren vom Gerichtshof klären
lassen, ob die für die Veröffentlichung relevanten EG-Verordnungen
gültig sind. Der EuGH hat in seinem Urteil festgestellt, dass die
Veröffentlichung im Widerspruch zum Recht auf Achtung des
Privatlebens und der personenbezogenen Daten steht. Teile der
entsprechenden EU-Verordnung wurden für ungültig erklärt. Förderdaten
von juristischen Personen (GesmbH, AG, Stiftungen) sind aber
weiterhin im Internet zu veröffentlichen.
Sanierungsvorschlag der Kommission enthält kaum nennenswerte
Veränderungen
Die Kommission hat am 25.09.2012 einen "Sanierungsvorschlag"
vorgelegt, der in den GAP-Reformvorschlag eingebaut werden soll.
Dieser Vorschlag ist jedoch weitgehend ident mit den vom Gerichtshof
aufgehobenen Rechtstexten. So begründet die Kommission die
Veröffentlichung der Daten damit, dass die Anhebung der
Mindestkontrollsätze zu einem höheren Verwaltungsaufwand führen würde
und nicht kosteneffizient wäre. Die Transparenzdatenbank stelle eine
"sinnvolle Ergänzung des bestehenden Verwaltungs- und Kontrollsystems
dar", argumentiert die Behörde. Die Öffentlichkeit soll also quasi
Kontrolltätigkeiten übernehmen. Auch die Dauer der Veröffentlichung
im Internet ist mit zwei Jahren ident mit der Vorgängerregelung.
Ausgenommen von der namentlichen Veröffentlichungsverpflichtung
wären laut dem Kommissionsvorschlag künftig nur "Kleinerzeuger"
(Bezieher von EUR 500,- bis 1.000,- pro Jahr). Hier soll der Name des
Förderbeziehers durch einen Code ersetzt werden. Die Gemeinde,
Postleitzahl und die Beträge der Zahlungen in Bezug auf jede
Fördermaßnahme, die der Betrieb in dem entsprechenden Haushaltsjahr
erhalten hat, müssten aber ebenso angegeben werden wie die Art und
die Beschreibung der Maßnahme. Die neue Regelung soll ab 2014 gelten.
Juristische Bedenken
Der renommierte Agrarrechtsexperte Roland Norer von der
Universität Luzern in der Schweiz hat aus mehreren Gründen
juristische Bedenken gegen diesen Vorschlag: "Erstens begründet die
Kommission die neuen Vorschriften mit der Notwendigkeit einer
öffentlichen Kontrolle der Mittel-Verwendung zum Schutz der
finanziellen Interessen der EU. Ich habe nach wie vor Zweifel, ob
diese behauptete Notwendigkeit einer öffentlichen Kontrolle
tatsächlich besteht. Die Öffentlichkeit kann keine objektive
Kontrollinstanz sein. Auch sind im EU-Recht weiterhin Begründung und
Reichweite des Transparenzgrundsatzes umstritten", stellt Norer
gegenüber aiz.info fest.
Zweitens enthalte der Vorschlag detaillierte Angaben insbesondere
über die Art der Beihilfen. "Eine Beschreibung der Fördermaßnahmen,
die übrigens auf der österreichischen Homepage bisher schon vorhanden
war, versetzt aufgrund der Komplexität einzelner Förderungen die
Öffentlichkeit nur sehr bedingt in die Lage, ohne sonstiges
Fachwissen eine Kontrolltätigkeit auszuüben", gibt der Jurist zu
bedenken.
Datenschutz nicht gewahrt
Drittens werde ein Schwellenwert vorgesehen, unterhalb dessen der
Name des Begünstigten nicht veröffentlicht werde. "Oberhalb des
Schwellenwertes, der von den Mitgliedstaaten festzusetzen wäre, sind
weiterhin die Begünstigten - also auch die natürlichen Personen - mit
Vor- und Nachname, Gemeinde samt Postleitzahl und erhaltene Beträge
im betreffenden Haushaltsjahr zu veröffentlichen. Die Festsetzung der
Grenze durch die einzelnen Mitgliedstaaten öffnet aber einer EU-weit
uneinheitlichen Umsetzung Tür und Tor", warnt Norer. Das offenbar
anvisierte Ziel, die "Großverdiener" zu erfassen, werde so zum
Spielball verteilungspolitischer Auseinandersetzungen. "Unterhalb des
Schwellenwertes soll bei den Beziehern geringerer Beträge der Name
durch einen Code ersetzt werden. Dabei ist jedoch nicht
auszuschließen, dass in kleinen Gemeinden trotz Codierung
Rückschlüsse auf den Empfänger möglich sind und damit der Datenschutz
nicht gewahrt wird", gibt der Experte zu bedenken.
Transparenz ausschließlich vom Agrarsektor eingefordert
"Mit der Neufassung dieser Regelung sollen die Erfordernisse der
Transparenz mit jenen des Schutzes personenbezogener Daten in
Einklang gebracht werden. Die in der Vergangenheit geäußerte Kritik
an einer solchen Regelung besteht aber aus meiner Sicht im Grundsatz
nach wie vor", stellt Norer fest.
Den Bedenken des EuGH, insbesondere hinsichtlich der
Verhältnismäßigkeit des Eingriffes in die Privatsphäre, kann laut
Urteilstext mit einer Abstufung nach Maßgabe der Zeiträume
(Beihilfenbezugsdauer), der Beihilfenfrequenz, der Art der Förderung
und nach dem Umfang (Förderhöhe) begegnet werden. "Der
Kommissionsvorschlag zielt jedoch ausschließlich auf die
Beihilfenhöhe ab und verzichtet bei den Empfängern unterhalb des
Schwellenwertes lediglich auf die Namensnennung. Hier erscheinen
zahlreiche andere, verhältnismäßigere Maßnahmen, wie etwa eine
Veröffentlichung gestaffelt nach Größenklassen, zielführender",
betont Norer. Außerdem werde diese Transparenz nach wie vor
ausschließlich für den Agrarsektor eingefordert. "Wie sich diese
Alleinstellung rechtfertigt, ist in den Begründungen nicht
ersichtlich", merkt der Jurist an.
Berlakovich: Mehr Bürokratie ohne Mehrwert
Landwirtschaftsminister Berlakovich sieht in der geplanten
Neuauflage der Förderoffenlegung ebenfalls Kritikpunkte in diese
Richtung. Er befürchtet darüber hinaus auch eine neuerliche
Neiddebatte sowie zusätzliche Bürokratie. Berlakovich verweist
darauf, dass 2013 die österreichische Transparenzdatenbank starten
soll und Einblick in die staatlichen Transferleistungen geben soll.
Allerdings können hier nur der jeweilige Betroffene und die Behörden
Einsicht nehmen. Eine zweite Transparenzdatenbank, parallel dazu und
nur für die Landwirtschaft, mache keinen Sinn, ist Berlakovich
überzeugt.
Praxisfremde Regelung
Bestätigt durch die Argumente von Prof. Norer sieht sich auch die
Landwirtschaftskammer Österreich: Sie hat ebenfalls starke Bedenken
gegen die geplante Neuregelung. "Der Kommissionsvorschlag würde
bedeuten, dass die Öffentlichkeit im Nachhinein (die Veröffentlichung
erfolgt ja erst nach Auszahlung und Umsetzung der Maßnahmen)
feststellen soll, ob der Förderwerber die beantragten Maßnahmen
ordnungsgemäß durchgeführt hat. Wie Dritte, nur mit Laienwissen
ausgestattet und ohne Kenntnis über die Größe der zu
bewirtschaftenden Fläche, geschweige denn, wer diese Flächen
bewirtschaftet, eine Kontrolltätigkeit übernehmen sollen, ist
vollkommen praxisfremd und verdeutlicht, dass ein offensichtlich
grundrechtswidriger Vorschlag vorliegt", heißt es in einer
Stellungnahme der LKÖ.
Der EuGH habe in seinem Urteil erklärt, "dass sich die Ausnahmen
und Einschränkungen in Bezug auf den Schutz der personenbezogenen
Daten auf das absolut Notwendige beschränken müssen". Eine
entsprechend dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vorgenommene
Prüfung sei deshalb durchzuführen. Den Erläuterungen der Kommission
sei jedoch nicht zu entnehmen, dass eine derartige Prüfung
stattgefunden hat, stellt die LKÖ fest. Dies sei auch vom
Europäischen Datenschutzbeauftragten kritisiert worden.
Veröffentlichung der Betriebe nach Größenklassen wäre besser
Dass Kleinerzeuger nicht namentlich, sondern in Form eines Codes
veröffentlicht werden sollen, ist auch aus Sicht der LKÖ bedenklich,
"weil in kleineren Gemeinden auch eine persönliche Identifizierung
des Begünstigten möglich ist". Aufgrund dieses offensichtlich
EU-rechtswidrigen Vorschlages fordert die Landwirtschaftskammer eine
grundlegende Überarbeitung dahingehend, dass eine Offenlegung ähnlich
dem vom Landwirtschaftsministerium jährlich herausgegebenen "Grünen
Bericht", erfolgt: "Eine Veröffentlichung der Gesamtbeträge und der
Anzahl der Empfänger, gestaffelt nach Größenklassen, würde dem
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen und wäre somit
EU-rechtskonform", stellt die LKÖ fest.
Kritische Stimmen auch in der EU
Innerhalb der EU sind die Landwirtschaftsminister der
Mitgliedsländer in der Transparenzfrage unterschiedlicher Meinung.
Während insbesondere die Briten und die Skandinavier für die
Veröffentlichung der Leistungsentgelte im Internet sind, spricht sich
neben Österreich eine Reihe weiterer Ländern dagegen aus. Zum neuen
Kommissionsvorschlag wurden auch bereits umfangreiche
Änderungsanträge im Europäischen Parlament eingebracht. So fordert
der Berichterstatter der EVP-Fraktion, Giovanni La Via, dass die
einzelnen Förderbezieher nicht namentlich im Internet veröffentlicht
werden sollen. Gegen die Verwendung eines Codes bei Kleinerzeugern
hätte er weniger Bedenken als die österreichische EU-Abgeordnete
Elisabeth Köstinger. Sie schlägt in ihrem Antrag vor, dass die
Mitgliedsländer jährlich die Gesamtzahl der Förderempfänger
veröffentlichen, und zwar gestaffelt nach Größenklassen. Damit werde
auf datenschutzrechtliche Bedenken Rücksicht genommen und
gleichzeitig rechtskonform gehandelt, so Köstinger.
Der Deutsche Bauernverband (DBV) weist den Vorschlag der
EU-Kommission als "völlig überzogen" zurück. Unter Berücksichtigung
des Verhältnismäßigkeits-Prinzips und des hohen Stellenwertes des
Persönlichkeits- und Datenschutzes könne eine detaillierte
Publizierung von Namen und Orten der Landwirte nicht akzeptiert
werden, so der DBV. Er warnt gleichzeitigt vor dem Missbrauch von
Adressdaten privater Landwirte. Außerdem dürfe es keine "Lex
Landwirtschaft" geben. Die Veröffentlichung für alle EU-Fonds müsse
daher nach den gleichen Regelungen erfolgen, fordert der DBV.
(Schluss) kam
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