- 13.11.2012, 10:33:18
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Nach Regierungsklausur: uniko ortet Widersprüche bei Gesetzesvorschlägen
Universitätenkonferenz warnt vor negativen Auswirkungen bei Studienplätzen
Utl.: Universitätenkonferenz warnt vor negativen Auswirkungen bei
Studienplätzen=
Wien (OTS) - Zu einer differenzierten Einschätzung gelangte die
Universitätenkonferenz (uniko) in ihrer Plenarversammlung am Montag,
12. November 2012, bei der Diskussion über die Ergebnisse der
Regierungsklausur zum Thema Universitäten. Die uniko begrüßt, dass ab
dem Sommersemester 2013 hinsichtlich der Einhebung der
Studienbeiträge Rechtssicherheit herrschen wird. Gleichzeitig
bekräftigt die uniko ihre Forderung, dass für alle Universitäten
rückwirkender Ersatz für die fehlenden Studienbeiträge bereitgestellt
wird.
Das System einer Studienplatzfinanzierung findet erstmals Eingang
in das Universitätsgesetz; dies ist ein erster Schritt in die
richtige Richtung. Bei näherer Betrachtung zeigen sich allerdings
Widersprüche und Unklarheiten in den Regelungen sowie ein klares
Abweichen von den gemeinsam mit dem Bundesministerium für
Wissenschaft und Forschung (BMWF) erarbeiteten Positionen, die bei
manchen Universitäten negative Auswirkungen nach sich ziehen werden.
Die wesentlichen Kritikpunkte sind:
- Die Umsetzung des Studienplatzfinanzierung setzt in der ersten
Ausbaustufe einen zusätzlichen Bedarf von 330 Millionen Euro jährlich
voraus, wie von der Arbeitsgruppe des BMWF und der uniko berechnet.
Das jetzige Modell sieht die finanzielle Abdeckung dafür nicht vor.
Es ist nicht akzeptabel, dass die Regierung eine
Studienplatzfinanzierung einführt, ohne die tatsächlichen Kosten zu
benennen.
- Die Universitäten bekommen nur Geld für prüfungsaktive
Studierende, sind aber gleichzeitig per Gesetz verpflichtet eine
wesentlich höhere Anzahl von Studierenden aufzunehmen und zu
betreuen.
- Die von der uniko bereits vor der Regierungsklausur angesprochene
Sorge vor Verdrängungseffekten wurde durch die neue Regelung nicht
entkräftet. Studierende weichen erfahrungsgemäß zu verwandten und
ähnlichen Fächern aus, die ebenfalls bereits über der
Kapazitätsgrenze liegen und nicht zu den MINT-Fächern. Beispielsweise
sind an den Universitäten Innsbruck, Wien, Graz, Klagenfurt und
Salzburg Lehramtsstudien im Gegensatz zu Fachstudien nicht von
Zugangsregelungen erfasst, daher ist eine Verschiebung zu den
Lehramtsfächern zu erwarten, die keine Entlastung an den Standorten
bringt. Auch wenn, wie am Beispiel der Wirtschaftsuniversität Wien,
nur für einen von zwei sehr ähnlichen Bachelorstudiengängen eine
Zugangsregelung vorgesehen ist, führt dies nur zu einer Verschiebung
des Kapazitätsproblems.
- Das Gesetz enthält eine Reihe politischer Zielvorstellungen (z. B.
prüfungsaktive Studierende erhöhen, Drop-Out-Quote senken, Zahl der
abgeschlossenen Studien steigern), zu denen Universitäten
verpflichtet werden, ohne ihnen gesetzliche Instrumente für deren
Erreichung in die Hand zu geben.
Die Mitglieder der Universitätenkonferenz haben am Montag im
Rahmen ihrer Plenarversammlung die Bedenken zu den
Gesetzesvorschlägen dem anwesenden Bundesminister für Wissenschaft
und Forschung, Karlheinz Töchterle, mitgeteilt.
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