- 08.11.2012, 16:31:46
- /
- OTS0274 OTW0274
LHStv. Scheuch: Kärnten fordert rechtliche Grundlage für Dienstfreistellungen von Feuerwehrleuten
Hochwasserkatastropheneinsatz ohne Freiwillige Feuerwehren undenkbar - Bundesregierung muss Klarheit schaffen
Utl.: Hochwasserkatastropheneinsatz ohne Freiwillige Feuerwehren
undenkbar - Bundesregierung muss Klarheit schaffen=
Klagenfurt (OTS/LPD) - Das Jahrhunderthochwasser in Lavamünd hat
einmal mehr gezeigt, dass die Freiwillige Feuerwehr als
Einsatzorganisation in der Lage ist, innerhalb kürzester Zeit
qualifizierte Helfer zu mobilisieren und wirkungsvoll einzusetzen.
Dies betonte heute, Donnerstag, Feuerwehrreferent LHStv. Kurt
Scheuch. Umso dringender sei es, nun endlich eine klare gesetzliche
Regelung für die Freistellung der Feuerwehrleute zu schaffen.
Freiwillige Feuerwehrleute müssen naturgemäß oft während ihrer
normalen Arbeitszeit zu Einsätzen ausrücken. Noch ist die Solidarität
der Arbeitgeber von Feuerwehrleuten im Katastropheneinsatz hoch, doch
auch diese hat natürlich ihre Grenzen. Grund dafür ist das Fehlen
einer klaren rechtlichen Regelung zur Dienstfreistellung Freiwilliger
Feuerwehrleute. "Wir brauchen eine gesetzliche Grundlage, die
einerseits die Freistellung von Feuerwehrleuten für Einsätze und
Ausbildung sichert und andererseits die Belastungen für die
Arbeitgeber so gering wie möglich hält", fordert Feuerwehrreferent
LHStv. Kurt Scheuch die Bundesregierung auf, entsprechende
Rechtsgrundlagen zu erarbeiten.
In Europa gebe es bereits zahlreiche Best-Practice-Beispiele, an
welchen man sich orientieren könne. In Bayern werden jenen Betrieben,
die Feuerwehrkräfte für Katastropheneinsätze freistellen, die
Personalkosten refundiert und in Frankreich gewähre man
beispielsweise Steuererleichterungen. "In Österreich könnten die
Kosten, die dem Arbeitgeber durch die Abwesenheit entstehen, vom
Katastrophenfonds übernommen werden", schlägt Scheuch vor.
"Wenn wir die Schlagkraft der Freiwilligen Feuerwehrleute in
Zukunft sichern wollen, dann ist jetzt absoluter Handlungsbedarf
gegeben", appelliert Scheuch. Die Flutkatastrophe von Lavamünd habe
gezeigt, wie wichtig und unverzichtbar unser flächendeckendes Netz an
Feuerwehrstützpunkten sei. "Nur durch die Feuerwehren konnten noch
schlimmere Auswirkungen verhindert werden. Daher hat eine
entsprechende rechtliche Grundlage der Dienstfreistellung von
Feuerwehrleuten besonderen Vorrang", betont Scheuch. Kärnten wolle
daher mit gutem Beispiel voran gehen und Feuerwehrleuten im
öffentlichen Dienst Sonderurlaub gewähren.
(Schluss)
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NKL






