- 08.11.2012, 13:24:11
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Kärnten: Sozialabteilung führt keine Taschengeldkontrollen durch
Jahrzehntelang geübte Praxis wurde bereits eingestellt
Utl.: Jahrzehntelang geübte Praxis wurde bereits eingestellt=
Klagenfurt (OTS/LPD) - "Die Abteilung 4 (Kompetenzzentrum Soziales)
des Amtes der Kärntner Landesregierung hat auf die Kritik der
Volksanwaltschaft bereits reagiert: "Wir verlangen von
Familienmitgliedern, welche das Taschengeld ihrer Angehörigen
verwalten, die in einem Pflegeheim betreut werden, keine Belege für
dessen Verwendung mehr", teilt die Leiterin der Sozialabteilung,
Barbara Berger-Malle, mit.
Diese jahrzehntelang geübte Praxis basierte auf der Annahme, dass
eine Taschengeldkontrolle ähnlich erfolgen sollte, wie Sachwalter
gegenüber dem Gericht Nachweispflichten zu erfüllen haben.
"Es ist zur Kenntnis zu nehmen, dass hierbei auch Grundrechtsfragen
berührt werden, welche solche Kontrollen nicht mehr erlauben",
erklärte Berger-Malle.
Den Heimbewohnerinnen und -bewohner verbleiben 20 Prozent ihrer
Pension und die Sonderzahlungen sowie 44,30 Euro des Pflegegeldes.
Nur wenn das gesetzliche Schonvermögen in der Höhe von derzeit 3.870
Euro überschritten wird, sind die das Schonvermögen übersteigenden
Mittel, als teilweiser Kostenrückersatz an das Land zurückzuführen.
(Schluss)
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