- 05.11.2012, 11:01:07
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Maier: Bundeskompetenz für Auffinden und Freilegen von Weltkriegsbomben
Waffengesetznovelle: Die Zeit der Vertröstungen ist vorbei
Utl.: Waffengesetznovelle: Die Zeit der Vertröstungen ist vorbei=
Wien (OTS/SK) - Mit der endgültigen negativen Entscheidung des OGH im
Verfahren der Stadt Salzburg gegen den Bund wegen der
Kostenerstattung für das Sondieren von 28 Verdachtspunkten und das
Freilegen von Fliegerbomben (900.000 Euro) sind nun als zuständige
Bundesministerinnen, die Innenministerin und die Finanzministerin
gefordert, erklärte heute der Salzburger SPÖ-Abgeordnete Johann Maier
gegenüber dem SPÖ-Pressedienst. Begründet wurde diese Ablehnung durch
den OGH mit fehlender Bundeszuständigkeit beziehungsweise einer
fehlenden bundesgesetzlichen Regelung. Diese rechtliche Situation ist
gerade für private Grundeigentümer seit Jahren unzumutbar, wie es das
Beispiel Carmen Kronberger (Salzburg) zeigt. ****
Bereits am 28. Oktober 2011, also vor mehr als einem Jahr, haben die
Salzburger SPÖ-Nationalratsabgeordneten Johann Maier, Rosa Lohfeyer
und Stefan Prähauser eine Petition betreffend "Schaffung eines
Bundesgesetzes über die Kostentragung der Suche und Beseitigung von
Kriegsrelikten" im Nationalrat eingebracht und darin die Schaffung
einer Bundeskompetenz gefordert.
Diese Petition wurde vom Petitionsausschuss des Nationalrates in
Behandlung genommen und Stellungnahmen des Innenministeriums (BMI),
des Finanzministeriums (BMF) und des Justizministeriums eingefordert.
Diese Stellungnahmen liegen seit Dezember 2011 beziehungsweise Jänner
2012 vor. Das Innenministerium und das Finanzministerium haben dabei
in ihren vorläufigen Stellungnahmen u.a. Überlegungen über eine
zukünftige gesetzliche Regelung abgelehnt, solange keine endgültige
Entscheidung der Höchstgerichte vorliegt.
Die Stellungnahme des BMF: "Das Bundesministerium für Finanzen hält
es für angebracht, zunächst die Entscheidung des VfGH in der dort
anhängigen Frage der Zuständigkeit für ein Absprechen über die
Kostentragung abzuwarten, bevor über eine allfällige gesetzliche
Regelung der angesprochenen Materie, für deren Vorbereitung das
Bundesministerium für Inneres zuständig wäre, Verhandlungen
aufgenommen werden."
Die Stellungnahme des BMI: "Solange keine endgültige Entscheidung der
Höchstgerichte gefallen und damit Rechtssicherheit hergestellt ist,
scheint es verfrüht, Überlegungen über eine allfällige gesetzliche
Regelung anzustellen."
Für Maier steht fest: "Der Rechtsweg ist erschöpft, endgültige
Entscheidungen des OGH und des VfGH liegen vor, nun gibt es auch
keine Ausreden oder Vertröstungen mehr. Beide zuständige
Ministerinnen sind dringlich aufgefordert, Verhandlungen mit den
Ländern, Städten und Gemeinden aufzunehmen beziehungsweise in der
Öffentlichkeit eine gesetzliche Regelung im Waffengesetz mit
umfassender Bundeszuständigkeit und einer fairen Kostenregelung, die
die tatsächlichen Sondierungs- und Freilegungskosten berücksichtigt,
zu Diskussion zu stellen". (Schluss) sv/rm/mp
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