- 30.10.2012, 16:43:00
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EU möchte Katastrophenhilfe europaweit koordinieren
EU-Ausschuss des BR: Katastrophenschutz grundsätzlich Ländersache
Utl.: EU-Ausschuss des BR: Katastrophenschutz grundsätzlich
Ländersache=
Wien (PK) - Die Anstrengungen der Europäischen Kommission,
Katastrophenhilfe EU-weit zu koordinieren, wurden heute vom EU-
Ausschuss des Bundesrates differenziert bewertet. Konkret befasste
sich der Ausschuss mit Kommissionsplänen, den Katastrophenschutz
zwischen den Mitgliedsstaaten und der Union besser aufeinander
abzustimmen und durch Mechanismen der Prävention, Vorbereitung und
Abwehr zu ergänzen. Zudem kreiste die Debatte um den erneuten Versuch
der Kommission, mit einem Verordnungsentwurf ein EU-Freiwilligencorps
für humanitäre Hilfe und Katastropheneinsätze ins Leben zu rufen. In
beiden Bereichen wurden Bedenken hinsichtlich der Kompetenzverteilung
zwischen EU und Nationalstaaten sowie der Finanzierung geltend
gemacht. Den außerdem diskutierte Richtlinienvorschlag zu EU-weiten
Regelungen für die online-Nutzung von Musikwerken beurteilten die
Ausschussmitglieder generell positiv. Zentrale Frage dabei war, ob
Österreich die nationale Monopolstellung seiner
Verwertungsgesellschaften beibehalten solle.
Katastrophenschutzpläne der Kommission wurden adaptiert
Nachdem viele Mitgliedsstaaten sich ablehnend zum ursprünglichen
Kommissionsentwurf für ein unionsweites Katastrophenschutzverfahren
gezeigt hatten, wurde unter der zypriotischen Ratspräsidentschaft nun
eine veränderte Fassung erarbeitet, informierte eine Expertin des
Innenministeriums (BMI) den EU-Ausschuss des Bundesrats(siehe auch
PK-Meldungen 186/2012, 233/2012). Die Kosten für den EU-
Katastrophenschutz werden im kommenden mehrjährigen EU-Finanzrahmen
(2014 bis 2020) laut Kommissionsentwurf mit 513 Mio. Euro beziffert.
Anstatt der verpflichtenden Übermittlung von Risikomanagementplänen
an die Kommission, sollten die Mitgliedsländer laut EU-Plan nunmehr
Informationen über Risiken und eine zusammenfassende Bewertung der
nationalen Risikomanagementfähigkeit bekanntgeben und damit einen
wirkungsvollen Austausch von Verfahren und Informationen ermöglichen.
Dieser Ansatz werde von Österreich zwar begrüßt, so die Expertin,
einzig die vorgesehene Frist von zwei bis drei Jahren werte man für
diese präventiven Maßnahmen als zu kurz gegriffen.
Gegen die positive Sichtweise des geänderten Kommissionsentwurfs
wandte sich Bundesrat Franz Wenger (V/S). Er sehe keine Erleichterung
dadurch, dass nun Zusammenfassungen der Risikopotentiale von der EU
verlangt würden, meinte der Salzburger Bundesrat und betonte,
Katastrophenschutz müsse jedenfalls nationale Sache bleiben.
Bundesrätin Cornelia Michalke (F/V) erwiderte darauf, natürlich sei
vielfach Katastrophenhilfe besser auf nationaler oder kommunaler
Ebene zu verankern, doch dürfe man nicht übersehen, dass Katastrophen
durchaus auch europaweit auftreten könnten. Dann gehe es um schnelle
Reaktion und ausreichend verfügbare Ressourcen in den Ländern, wie es
im Kommissionsvorschlag angedacht sei, befand Michalke. Tatsächlich
beabsichtige die Kommission mit ihrem Entwurf, Mitgliedsstaaten, die
bislang bei Maßnahmen zur Risikovorsorge nachlässig waren, zur
verstärkten nationalen Präventionsarbeit zu motivieren, erfuhr der
Ausschuss von der Vertreterin des Innenministeriums. Generell
verbleibe Katastrophenschutz in nationaler Verantwortung, erklärte
sie, die EU-Hilfe komme innerhalb der Staatengemeinschaft dann zum
Tragen, wenn der Hilfsbedarf die Fähigkeiten eines einzelnen Staates
übersteige.
Dem aktuellen Vorschlag zufolge können Fachleute und Sachleistungen
wie Decken, Zelte, Sandsäcke etc. von einem Mitgliedsstaat als
unionsweit zugängliche Notfallabwehrkapazität bei der EU gemeldet
werden. Diese Ressourcen stünden jederzeit für nationale Zwecke
bereit und die Mitgliedsstaaten hätten aus mehreren Gründen die
Möglichkeit, ihre Mittel bei EU-Hilfsmaßnahmen nicht zum Einsatz
kommen zu lassen, etwa wenn die Ressourcen im eigenen Land benötigt
würden. Aufbau und Transport dieser Kapazitäten sollen dem
Kommissionsentwurf zufolge mit EU-Mitteln finanziell unterstützt
werden, wobei erwogen wird, für die Höhe der beigesteuerten Mittel
zwischen Einsätzen innerhalb der EU (50 % Kostenübernahme) und
außerhalb der Union (70 % Kostenübernahme) zu unterscheiden.
Als weiterhin strittigen Punkt bei den Ratsverhandlungen zu den
Katastrophenschutz-Plänen der EU nannte die Expertin des
Innenministeriums den Vorschlag der Kommission, auch nationale
Kapazitätslücken auf europäischer Ebene zu schließen. Mit dem
zentralen Aufbau von Kapazitäten würde die Union ihre Kompetenzen als
Koordinatorin überschreiten, befürchte man seitens der
Nationalstaaten.
Bundesrätin Sonja Zwazl (V/N) befürwortete zwar den im
Kommissionsvorschlag angestrebten Aufbau einer Europäischen
Notfallabwehrkapazität durch die EU-Länder, vermutete allerdings
unnötigen Logistikaufwand in diesem Zusammenhang. Dazu erläuterte die
Expertin des BMI, ein Logistikzentrum sei von der EU mangels Mehrwert
nicht geplant.
Bundesrat Stefan Schennach (S/W) sprach sich im Sinne des
Solidaritätsgedankens für EU-weite Hilfsmaßnahmen aus und merkte an,
ein gemeinsames Budget für EU-Katastrophenhilfe sei auch für Einsätze
außerhalb der Union, wie etwa den Balkanstaaten, wichtig. Zur
Verteilung und Nutzung der Gelder für unionsweite
Katastrophenschutzmaßnahmen erfuhren Elisabeth Kerschbaum (G/N) und
Bundesrat Franz Perhab (V/St) von der Expertin des BMI, auf EU-Ebene
sei in einem Jahresarbeitsprogramm zum Katastrophenschutz genau
aufgegliedert, wie viel Mittel jeweils im kommenden Jahr für welche
Art von Aufwendungen benötigt werden.
Vorschlag zu EU-Freiwilligencorps stößt auf Vorbehalte
Zum Verordnungsentwurf für ein EU-Freiwilligencorps zur humanitären
Hilfe wurden mehrere kritische Stimmen im EU-Ausschuss des Bundesrats
laut. Ausschussobmann Edgar Mayer (V/V) bezog sich in diesem
Zusammenhang auf ein Schreiben des Roten Kreuzes, in dem bemängelt
wird, der Kommissionsvorschlag sei ineffizient, zu teuer und verletze
das Subsidiaritätsprinzip. Letztendlich befürchtete Mayer, mit einem
freiwilligen EU-Hilfscorps würde eine Konkurrenz für die
innerstaatlichen Strukturen entstehen.
Der Verordnungsentwurf zum Freiwilligencorps, rechtlich verankert im
Vertrag von Lissabon, sieht die Entwicklung von Standards für die
Auswahl und das Training von Freiwilligen, die Zertifizierung von
Entsendeorganisationen, die Schaffung eines EU-Registers sowie die
Stärkung der Kapazitäten von Organisationen in den Einsatzländern
vor. Damit will die EU bestehende Freiwilligenprogramme ergänzen und
so Mängel wie unzureichende Verfügbarkeit von qualifiziertem
Personal, Defizite in der sofortigen Abrufbarkeit und schwache
Aufnahmekapazitäten in den Gastländern beheben. Insgesamt ist die
Kommission bestrebt, humanitäre Hilfe in der Union durch einen
strukturierten Ansatz im Freiwilligenwesen sichtbarer zu machen,
beschrieb die zur Thematik eingeladene Expertin des Außenministeriums
und berichtete, budgetiert seien im kommenden EU-Finanzrahmen rund
240 Mio.€ für das Freiwilligencorps. Sie räumte jedoch ein, von den
Mitgliedsstaaten würden die Finanzierung, Sicherheitsaspekte und die
Gefahr einer Duplikation vorhandener Strukturen kritisch gesehen.
Die Angst vor Verdoppelung von Hilfsstrukturen stieß bei Bundesrat
Reinhard Todt (S/O) auf Unverständnis, könne er doch einer
standardisierten Hilfsstruktur innerhalb der EU, auch in Bezug auf
die Ausbildungspläne, nur Positives abgewinnen. Im Gegensatz dazu
meinten die Ausschussmitglieder Friedrich Hensler (V/N) und Angela
Winzig (V/O), mit dem EU-Plan zum Freiwilligencorps werde eine
unzweckmäßige weitere Strukturebene angedacht, die noch dazu mit
Profis der UNO und nationaler Hilfsorganisationen konkurrieren würde.
Für Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (G/N) war es schwer vorstellbar,
wie EU-weit Freiwillige konkret zum Einsatz kommen könnten. Da die
Verhandlungen über das Freiwilligencorps in den EU-Ratsarbeitsgruppen
noch am Beginn stehen, einigte sich der Ausschuss auf Vorschlag von
Bundesrat Schennach (S/W), die Diskussion darüber in der nächsten
Ausschusssitzung fortzusetzen.
Musiknutzung online soll EU-weit erleichtert werden.
In einem Richtlinienentwurf regt die Kommission die
länderübergreifende Vergabe von Nutzungsrechten an online
verbreiteten Musikstücken im gesamten Binnenmarkt an (siehe PK-
Meldung Nr. 688/2012). Verwertungsgesellschaften, denen Nutzungs- und
verwandte Schutzrechte von den Rechtsinhabern übertragen wurden,
sollen dem EU-Vorschlag zufolge die Möglichkeit haben,
Mehrgebietslizenzen für die online-Nutzung von Musikwerken zu
erteilen. Voraussetzung dafür sei, so die Kommission, dass für die
genaue Zuordnung der Rechte sowie daraus erfolgter Einnahmen eine
geeignete technische Infrastruktur gegeben ist. Mit diesem
paneuropäischen Lizenzierungssystem soll die Verbreitung von online-
Musikangeboten im Rahmen des freien Dienstleistungsverkehrs in der EU
erleichtert werden, informierte ein Experte des Justizministeriums
(BMJ). Wie der ebenfalls anwesende Vertreter der Wirtschaftskammer
bekrittelte er allerdings, dass zahlreiche Vorschriften in dem
Kommissionsentwurf zu detailliert gefasst seien.
Die Kommission will in ihrem Entwurf mit verstärkten
Berichterstattungspflichten, wie die Veröffentlichung jährlicher
Geschäftsberichte, und Kontrollen für mehr Transparenz und ein
verbessertes Management der Verwertungsgesellschaften sorgen. Weitere
Bestimmungen der Vorlage behandeln Streitbeilegungsverfahren und
Beschwerdemöglichkeiten von Mitgliedern einer
Verwertungsgesellschaft, Rechteinhabern, Nutzern und sonstigen
Betroffenen. Die Mitgliedsstaaten haben laut Kommissionsentwurf
eigene Behörden mit der Durchsetzung der Richtlinie zu beauftragen
und diesen Sanktionshoheit bei Richtlinienverstößen zu geben.
Österreich solle in der EU als positives Beispiel bei Fragen zur
Vergabe von Nutzungsrechten vorangehen, meinte Bundesrat Franz Perhab
(V/St). Durch das heimische Monopolsystem ergebe sich für Nutzer,
etwa im Tourismusbereich, nur geringer Aufwand, um Senderechte von
Musikwerken über eine konkrete Verwertungsgesellschaft zu erlangen.
Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (G/N) und Bundesrat Stefan Schennach
(S/W) begrüßten den Vorschlag, die online-Musiknutzung EU-weit zu
regeln. Kerschbaum bezweifelte allerdings den Sinn, den
Monopolgrundsatz in Österreich beizubehalten, wie es ihr Vorredner
Perhab im Hinblick auf die leichtere Erlangung von Nutzungsrechten
vertreten hatte. Bedeutend war für die G-Mandatarin, dass
KünstlerInnen auch nach Umsetzung der Richtlinie ungehinderten Zugang
zu Verwertungsgesellschaften haben.
In Verbindung mit Urheberrechtsfragen erkundigte sich Bundesrätin
Cornelia Michalke (F/V), ob zukünftig eine Festplattenabgabe geplant
ist. Der BMJ-Vertreter informierte darauf, eine diesbezügliche
Urheberrechtsnovelle wird voraussichtlich 2013 fertig ausgearbeitet
sein. (Schluss EU-Ausschuss des Bundesrats)
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