- 30.10.2012, 13:06:36
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BR zu Konzessionsvergabe: Kommunale Daseinsvorsorge nicht aushöhlen
EU-Ausschuss des Bundesrats bekräftigt Subsidiaritätsrüge vom Februar
Utl.: EU-Ausschuss des Bundesrats bekräftigt Subsidiaritätsrüge vom
Februar=
Wien (PK) - Die Bundesrätinnen und Bundesräte bekräftigten im
heutigen EU-Ausschuss mittels einer einstimmig beschlossenen
Mitteilung an die EU-Institutionen ihre Ablehnung des
Richtlinienvorschlags über die Konzessionsvergabe und nahmen die in
der am 1. Februar 2012 einstimmig beschlossenen Subsidiaritätsrüge
(begründete Stellungnahme) dargelegten Kritikpunkte nicht zurück.
Damals betonten die Ausschussmitglieder, der Vorschlag unterlaufe
insbesondere das Recht auf kommunale Selbstverwaltung, zu deren
Achtung sich die Europäische Union in den Verträgen bekannt hat, und
höhle in unzulässiger Weise die Verantwortung der Mitgliedstaaten
aus, im Rahmen ihrer Befugnisse für das Funktionieren der Dienste von
allgemeinem wirtschaftlichen Interesse Sorge zu tragen. Durch den
Vorschlag entstünde ein Liberalisierungsdruck in Bereichen der
Daseinsvorsorge, die nicht mit anderen Wirtschaftsbereichen
vergleichbar sind (sehe auch PK-Meldungen über die EU-Ausschüsse vom
1. Februar 2012 Nr. 73/2012 sowie vom 18. September 2012 Nr.
688/2012).
Die Ausschussmitglieder kamen auch überein, bei der nächsten Sitzung
den zuständigen EU-Kommissar bzw. eine/n VertreterIn sowie
österreichische EU-ParlamentarierInnen einzuladen, um nochmals
eingehend die Argumente und Bedenken darlegen zu können. Bundesrat
Stefan Schennach (S/W) informierte, dass er gemeinsam mit
Ausschussvorsitzendem Edgar Mayer (V/V) das Thema auch im Rahmen der
COSAC thematisiert habe.
Antwortschreiben der Kommission ist unzureichend
Der nun vorliegende Kompromissvorschlag enthalte zwar geringfügige
Verbesserungen, heißt es in der angenommenen Mitteilung, er vermag
jedoch nicht die grundlegenden Probleme des Vorschlags zu beheben.
Eine Annahme des gegenständlichen Rechtsaktes stelle einen Eingriff
in das primärrechtlich gewährleistete Recht auf kommunale
Selbstverwaltung dar und gehe weit über das hinaus, was notwendig
wäre, um die Ziele des Vorschlags zu erreichen. Die Bundesrätinnen
und Bundesräte erkennen nach wie vor keinen Bedarf an einem neuen
Sekundärrechtsakt im Bereich der Konzessionsvergabe und bezweifeln,
dass der gegenständliche Vorschlag auf Grund seiner Komplexität
überhaupt zur Schaffung von Rechtssicherheit beitragen könnte. Die
EU-Kommission habe bislang keinen Beleg dafür liefern können, dass
ohne diesen Vorschlag - wie dort behauptet - "schwerwiegende
Verzerrungen des Binnenmarktes" sowie "ein Mangel an Rechtssicherheit
und eine Abschottung der Märkte" eintreten würden. Das
Antwortschreiben der Kommission vom 4. September 2012 auf die
begründete Stellungnahme beurteilen die Ausschussmitglieder daher
auch als "unzureichend". Ausschussvorsitzender Edgar Mayer (V/V)
bedauerte ausdrücklich, dass sich seit der genannten
Subsidiaritätsrüge kaum etwas getan hat.
Der Vorschlag der EU-Kommission
Ein grundlegender Unterschied zur geltenden Rechtslage besteht darin,
dass der Entwurf der Kommission nicht mehr nur die Baukonzessionen
umfasst, sondern auch Dienstleistungskonzessionen miteinbezieht. Das
entscheidende Abgrenzungsmerkmal zwischen einer Konzession und einem
"regulären" öffentlichen Auftrag ist die Risikoübertragung an den
Konzessionär. Der Vorschlag der EK besagt, dass, falls solche
Konzessionen vergeben werden, dies in einem transparenten Verfahren
nach bestimmten Grundregeln (Mindestfristen, Ausschluss nicht
vertrauenswürdiger oder nicht leistungsfähiger Bieter, Bekanntgabe
der Entscheidung, wer die Konzession erhalten soll, Rechtsschutz
gegen Verfahrensfehler usw.) zu erfolgen hat.
Die Richtlinie schreibt jedoch nicht vor, dass Konzessionen zwingend
an Dritte extern zu vergeben sind. Man wolle die öffentlichen
Auftraggeber und Vergabestellen nicht in ihrer Freiheit beschränken,
die in ihre Zuständigkeit fallenden Aufgaben mithilfe eigener
Ressourcen zu erfüllen, heißt es dazu im Dokument der Kommission.
Aber wenn ein öffentlicher Auftraggeber beschließt, externe
Auftragnehmer mit diesen Aufgaben zu betrauen, müsse der tatsächliche
Marktzugang aller Wirtschaftsteilnehmer in der EU sichergestellt
sein. Somit verbleibt die Entscheidung über die Privatisierung von
Leistungen der Daseinsvorsorge (z.B. soziale Dienste) oder
Infrastrukturleistungen (z.B. Wasser- und Energieversorgung)
ausschließlich bei der öffentlichen Hand, wird seitens der Kommission
unterstrichen.
Das bestätigte auch die Expertin des Bundeskanzleramts. Man müsse
sich dem Liberalisierungsdruck nicht beugen, niemand könne die
Kommunen zwingen, etwa Wasser zu privatisieren. Vergebe man aber
extern, müsse man sich an die Regeln halten, sagte sie. Es liege in
der Hand der Gemeinden, die Verantwortung darüber auch weiterhin
wahrzunehmen. Bundesrat Stefan Schennach (S/W) hatte zuvor beklagt,
die Kommission übe zunehmend im Hinblick auf die kommunale Vorsorge
einen Liberalisierungsdruck aus, obwohl zahlreiche Beispiele zeigten,
dass dies nicht gut funktioniere. Deshalb gehe man in Deutschland
teilweise wieder den Weg der Rekommunalisierung. Heftige Kritik übte
er in diesem Zusammenhang an der Troika, die von Griechenland eine
Privatisierung im Bereich der Wasserversorgung einfordert.
Einhellige Ablehnung des Kommissionsvorschlags
Die negative Beurteilung des Kommissionsvorschlags durch die
Länderkammer wurde sowohl seitens des Bundeskanzleramts als auch
seitens der Wirtschaftskammer vollinhaltlich geteilt. Die geplante
Regelung sei noch immer viel zu detailliert und gehe über das hinaus,
was tatsächlich geregelt werden muss, hieß es in den entsprechenden
Stellungnahmen. Die geltende Rechtslage sei ausreichend und
funktioniere in der Praxis gut. Trotz der umfangreichen Änderungen
gegenüber dem ursprünglichen Text, lasse der Kompromissvorschlag der
Kommission noch viele Fragen offen, betonte die Expertin des
Bundeskanzleramts. Die heimische Position werde von Deutschland und
Frankreich sowie vom Europäischen Parlament unterstützt, berichtete
sie, die EU-Abgeordneten hätten zahlreiche Änderungsvorschläge in
unserem Sinn vorgelegt. Sie räumte aber ein, dass es von den anderen
Staaten keine starke Front gegen die Pläne der EU gibt und begründete
dies damit, dass in zahlreichen Ländern umfangreiche Regelungen
hinsichtlich der Konzessionsvergabe existieren, was jedoch nichts
darüber aussage, ob diese dann auch in der Praxis funktionieren. Sie
glaube aber nicht an eine rasche Beschlussfassung, derzeit liege das
Papier der Ratsarbeitsgruppe vor. Die Expertin ging dabei auf eine
Frage von Bundesrätin Monika Mühlwerth (F/W) ein.
Der Kritik am Vorschlag schlossen sich auch die Bundesrätinnen Sonja
Zwazl (V/N) und Elisabeth Kerschbaum (G/N) an, beide befürworteten
die vorliegende Mitteilung. Der Kompromissvorschlag lasse weiterhin
eine Einschränkung des Entscheidungsspielraums der öffentlichen
Auftraggeber und viele bürokratische Hürden befürchten, argumentierte
Zwazl. Vor allem sei auch die Verkehrswirtschaft, beispielsweise die
Seilbahnen, von der Konzessionsvergabe betroffen. Trotz
Nachbesserungen existieren Zwazl zufolge zu viele überflüssige
Regelungen wie etwa Vertraulichkeit, Kommunikationsmittel, Art und
Weise der Veröffentlichung, Verfahrensregeln etc.
Bundesrat Franz Perhab (V/St) bewertete seinerseits die geplante
zentrale Aufsichtsstelle als verfassungsrechtlich bedenklich, dennoch
enthält ihm zufolge der Kommissionsvorschlag in zwei Punkten auch
positive Aspekte. Das betrifft einerseits den ins Auge gefassten
europäischen Pass für die Auftragnehmer hinsichtlich ihrer
Zertifizierung und andererseits die Möglichkeit der elektronischen
Einreichung. Letztere werde verpflichtend kommen, informierte die
Beamtin des Bundeskanzleramts, über den EU-Pass werde noch
verhandelt. Die Diskussion gehe in Richtung einer Vereinheitlichung
des Nachweises. (Fortsetzung EU-Ausschuss des Bundesrats)
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