• 29.10.2012, 11:45:34
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PR-Ethik-Rat: Mustervertragsklauseln gegen Schleichwerbung

Wien (OTS) - Die falsche oder fehlende Kennzeichnung bezahlter
Einschaltungen und sogenannte Koppelungsgeschäfte sorgen nach wie vor
für heftige Diskussionen in der Kommunikationsbranche. Obwohl die
Thematik im § 26 Mediengesetz klar geregelt ist, haben die Verstöße
überhandgenommen. Schleichwerbung findet sich täglich in allen Arten
von Printmedien. Der Österreichische Ethik-Rat für Public Relations
(www.prethikrat.at) hat jetzt Mustervertragsklauseln herausgegeben,
mit denen PR- und Kommunikationsverantwortliche die ordnungsgemäße
Kennzeichnung von Medienkooperationen und anderen Sonderwerbeformen
vereinbaren können.

Neben der Ahndung von Verstößen gegen die Kennzeichnungspflicht
von bezahlten Einschaltungen setzt der PR-Ethik-Rat nun auch auf
Aufklärung in der Branche: Der Rat hat soeben ein Argumentarium sowie
Mustervertragsklauseln veröffentlicht, die es Auftraggebern in der
Praxis erleichtern sollen, die korrekte Kennzeichnung von
Sonderwerbeformen zu vereinbaren.

Renate Skoff, stv. Vorsitzende des PR-Ethik-Rats, verspricht sich
einiges von dem neuen Angebot: "Aus einer im Frühjahr durchgeführten
Studie von meinungsraum.at wissen wir, dass im Zusammenhang mit
unzureichender Kennzeichnung von bezahlten Einschaltungen sehr oft
auch Unwissenheit im Spiel ist", so Skoff. "Das Argumentarium und die
Vertragsbausteine zur Kennzeichnung bieten PR-Verantwortlichen in
Agenturen und Unternehmen nun eine klare Orientierungshilfe, wie mit
Medienkooperationen und anderen Sonderwerbeformen richtig umzugehen
ist."

Sich bei der Kennzeichnung nicht korrekt zu verhalten und zur
Irreführung der Leserinnen und Leser beizutragen, widerspricht nach
Auffassung des Rates nicht nur den PR-Ethik-Kodizes. Dieses Verhalten
hat auch negative Auswirkungen auf den Ruf der gesamten PR-Branche
und stellt die Glaubwürdigkeit - nicht zuletzt auch der Medien - in
Frage.

Der PR-Ethik-Rat empfiehlt deshalb verantwortungsbewussten PR- und
Kommunikationsbeauftragten, das Thema "Kennzeichnung bezahlter
Beiträge" gegenüber Kunden, Mitgliedern der Geschäftsleitung,
Compliance-Beauftragten sowie Medien aktiv anzusprechen. Darüber
hinaus sollte in Konzepten, Vertragswerken und Aufträgen, die sich
mit bezahlten Einschaltungen befassen, klar Stellung für eine
korrekte Kennzeichnung bezogen werden - auch zur eigenen Absicherung.
Die Mustervertragsklauseln stehen unter www.prethikrat.at zum
Download zur Verfügung.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | PRV

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