• 22.10.2012, 12:58:25
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Beratungskosten von Bilanzbuchhaltern und Personalverrechnern ab 2013 abzugsfähig

FV-UBIT-Obmann Harl: "Die Kosten der Arbeitnehmerveranlagung können ab nächstem Jahr als Sonderausgabe steuerlich abgesetzt werden"

Utl.: FV-UBIT-Obmann Harl: "Die Kosten der Arbeitnehmerveranlagung
können ab nächstem Jahr als Sonderausgabe steuerlich abgesetzt
werden"=

Wien (OTS/PWK758) - Die Tätigkeit von Bilanzbuchhaltern und
Personalverrechnern ist ab 1. Jänner 2013 in Zusammenhang mit der
Arbeitnehmerveranlagung als "Sonderausgabe" absetzbar. "Grundlage für
diese positive Änderung ist die Ende März diesen Jahres beschlossene
Rechteerweiterung, die für Bilanzbuchhalter und Personalverrechner
die Abfassung, Beratung und elektronische Übermittlung der
Arbeitnehmerveranlagung vorsieht", erklärt Alfred Harl, Obmann des
WKÖ-Fachverbandes Unternehmensberatung, Buchhaltung und IT (UBIT).
Eva Stuffner, Berufsgruppensprecherin der Buchhaltungsberufe,
ergänzt: "Die Kosten der Bilanzbuchhalter und Personalverrechner sind
somit ab erstem Jänner 2013 als Sonderausgaben abzugsfähig. Mit den
neuen Berufsrechten können Bilanzbuchhalter und Personalverrechner
ihre Kunden umfassend betreuen und erzielen gleichzeitig Zeit- und
Kostenvorteile auf Kundenseite."

Neue Rechte ab 2013: Arbeitnehmerveranlagung, Bilanzierungsgrenzen
und Steuerberaterprüfung

Der Fachverband UBIT hat weiters folgende Maßnahmen durchgesetzt,
die ab 1. Jänner 2013 für die Buchhaltungsberufe in Kraft treten:

- Für Bilanzbuchhalter und Personalverrechner: Abfassung und Beratung
zur Arbeitnehmerveranlagung und elektronische Übermittlung an die
Abgabenbehörde als Bote
- Erhöhung der Bilanzierungsgrenzen für Bilanzbuchhalter bis zu der
für kleine Kapitalgesellschaften derzeit geltende Umsatzgrenze von
Euro 9,86 Mio.
- Erweiterung der Rechte der Buchhalter um die Vertretung
einschließlich Abgabe von Erklärungen bei unterjähriger
Umsatzsteuervoranmeldung sowie der zusammenfassenden Meldung und der
elektronischen Akteneinsicht
- Fünf anstatt neun Jahre Praxiserfordernis der Bilanzbuchhalter zur
Steuerberaterprüfung

BibuG-Novelle 2012 am 10. IT- und Beratertag

Die Buchhaltungsberufe des Fachverbandes UBIT werden beim zehnten
Jubiläum des IT- und Beratertages am 6. Dezember 2012 in der Wiener
Hofburg mit einigen Fachvorträgen - auch zur Gesetzesnovelle -
vertreten sein. Wie bereits im letzten Jahr wird es ab 13:30 einen
Vortrag zu den "Steuern 2013" mit allen Updates und Neuerungen von
Axel Dillinger, Teamleiter Finanzamt Salzburg Stadt, geben. "Die
Handhabung der elektronischen Rechnung in der Buchhaltung" wird
anschließend ab 14:25 Axel Dillinger gemeinsam mit Roland Beranek von
BMD erläutern. Einen Überblick zur "BibuG-Novelle 2012" werden ab
15:45 die Berufsgruppensprecherin für Buchhaltung, Eva Stuffner, und
ihr Stellvetreter, Andreas Stadler, geben. "Leo Gottschamel wird als
ausgewiesener Rechtsexperte für detaillierte juristische Fragen des
Publikums zur Verfügung stehen und unsere Mitglieder ausführlich über
alle Neuerungen informieren", fasst Harl abschließend zusammen.

Weitere Informationen zur Novelle finden Sie dort:
http://tinyurl.com/8so9zl9

Der Fachverband Unternehmensberatung und IT

Mit knapp 56.000 Mitgliedern gehört der Fachverband
Unternehmensberatung und IT (UBIT) zu den größten und dynamischsten
Fachverbänden der Wirtschaftskammer Österreich. Er nimmt die
Interessen der Unternehmerinnen und Unternehmer aus den Bereichen
Unternehmensberatung, Informationstechnologie und Buchhaltung wahr.
Ziel ist es, berufsrelevante Rahmenbedingungen zu optimieren und dem
Markt die Leistungen der Berufsgruppen zu kommunizieren. Mitglieder
können umfangreiche Beratungs- und Serviceleistungen in Anspruch
nehmen. Weitere Informationen auf http://www.ubit.at und
http://www.beratertag.at (JR)

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