Beratungskosten von Bilanzbuchhaltern und Personalverrechnern ab 2013 abzugsfähig
FV-UBIT-Obmann Harl: "Die Kosten der Arbeitnehmerveranlagung können ab nächstem Jahr als Sonderausgabe steuerlich abgesetzt werden"
Wien (OTS/PWK758) - Die Tätigkeit von Bilanzbuchhaltern und Personalverrechnern ist ab 1. Jänner 2013 in Zusammenhang mit der Arbeitnehmerveranlagung als "Sonderausgabe" absetzbar. "Grundlage für diese positive Änderung ist die Ende März diesen Jahres beschlossene Rechteerweiterung, die für Bilanzbuchhalter und Personalverrechner die Abfassung, Beratung und elektronische Übermittlung der Arbeitnehmerveranlagung vorsieht", erklärt Alfred Harl, Obmann des WKÖ-Fachverbandes Unternehmensberatung, Buchhaltung und IT (UBIT). Eva Stuffner, Berufsgruppensprecherin der Buchhaltungsberufe, ergänzt: "Die Kosten der Bilanzbuchhalter und Personalverrechner sind somit ab erstem Jänner 2013 als Sonderausgaben abzugsfähig. Mit den neuen Berufsrechten können Bilanzbuchhalter und Personalverrechner ihre Kunden umfassend betreuen und erzielen gleichzeitig Zeit- und Kostenvorteile auf Kundenseite."
Neue Rechte ab 2013: Arbeitnehmerveranlagung, Bilanzierungsgrenzen und Steuerberaterprüfung
Der Fachverband UBIT hat weiters folgende Maßnahmen durchgesetzt, die ab 1. Jänner 2013 für die Buchhaltungsberufe in Kraft treten:
- Für Bilanzbuchhalter und Personalverrechner: Abfassung und Beratung zur Arbeitnehmerveranlagung und elektronische Übermittlung an die Abgabenbehörde als Bote
- Erhöhung der Bilanzierungsgrenzen für Bilanzbuchhalter bis zu der für kleine Kapitalgesellschaften derzeit geltende Umsatzgrenze von Euro 9,86 Mio.
- Erweiterung der Rechte der Buchhalter um die Vertretung einschließlich Abgabe von Erklärungen bei unterjähriger Umsatzsteuervoranmeldung sowie der zusammenfassenden Meldung und der elektronischen Akteneinsicht
- Fünf anstatt neun Jahre Praxiserfordernis der Bilanzbuchhalter zur Steuerberaterprüfung
BibuG-Novelle 2012 am 10. IT- und Beratertag
Die Buchhaltungsberufe des Fachverbandes UBIT werden beim zehnten Jubiläum des IT- und Beratertages am 6. Dezember 2012 in der Wiener Hofburg mit einigen Fachvorträgen - auch zur Gesetzesnovelle -vertreten sein. Wie bereits im letzten Jahr wird es ab 13:30 einen Vortrag zu den "Steuern 2013" mit allen Updates und Neuerungen von Axel Dillinger, Teamleiter Finanzamt Salzburg Stadt, geben. "Die Handhabung der elektronischen Rechnung in der Buchhaltung" wird anschließend ab 14:25 Axel Dillinger gemeinsam mit Roland Beranek von BMD erläutern. Einen Überblick zur "BibuG-Novelle 2012" werden ab 15:45 die Berufsgruppensprecherin für Buchhaltung, Eva Stuffner, und ihr Stellvetreter, Andreas Stadler, geben. "Leo Gottschamel wird als ausgewiesener Rechtsexperte für detaillierte juristische Fragen des Publikums zur Verfügung stehen und unsere Mitglieder ausführlich über alle Neuerungen informieren", fasst Harl abschließend zusammen.
Weitere Informationen zur Novelle finden Sie dort:
http://tinyurl.com/8so9zl9
Der Fachverband Unternehmensberatung und IT
Mit knapp 56.000 Mitgliedern gehört der Fachverband Unternehmensberatung und IT (UBIT) zu den größten und dynamischsten Fachverbänden der Wirtschaftskammer Österreich. Er nimmt die Interessen der Unternehmerinnen und Unternehmer aus den Bereichen Unternehmensberatung, Informationstechnologie und Buchhaltung wahr. Ziel ist es, berufsrelevante Rahmenbedingungen zu optimieren und dem Markt die Leistungen der Berufsgruppen zu kommunizieren. Mitglieder können umfangreiche Beratungs- und Serviceleistungen in Anspruch nehmen. Weitere Informationen auf http://www.ubit.at und http://www.beratertag.at (JR)
Rückfragen & Kontakt:
Wirtschaftskammer Österreich
Fachverband Unternehmensberatung und Informationstechnologie (UBIT)
Mag. (FH) Christina Lukesch
Tel.: 05 90 900-4920
E-Mail: christina.lukesch@wko.at