• 22.10.2012, 12:05:07
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Binnenmarkt - Regner: Rechte der ArbeitnehmerInnen müssen ausreichend geschützt werden

Leistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge müssen von Liberalisierungen ausgenommen werden

Utl.: Leistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge müssen von
Liberalisierungen ausgenommen werden=

Wien (OTS/SK) - Anlässlich der Veranstaltung 20 Jahren Binnenmarkt"
betont die SPÖ-EU-Abgeordnete Evelyn Regner: "Der Binnenmarkt hat für
Europa Positives bewirkt. So wurden zwischen 1993 und 2008 2,77
Millionen neue Arbeitsstellen geschaffen, was einen Gesamtzuwachs der
Beschäftigung in der EU von 1,3 Prozent bedeutet. Ebenso ist im
gleichen Zeitraum das Bruttoninlandsprodukt der Europäischen Union
angestiegen und zwar um 233 Milliarden Euro." Dennoch, so die
Europaparlamentarierin, habe man es in den letzten Jahren verabsäumt,
die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausreichend zu
stärken. Sie erinnert in diesem Zusammenhang an die unzureichende
Absicherung des Streikrechts, die Entsenderechtlinie und die
Portabilitätsrichtlinie. "Noch immer mangelt es an ausreichenden
sozialen Grundrechten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Es gilt
daher, ein Mehr an rechtlichen Sicherheiten für die Menschen
durchzusetzen.""****

"Der europäische Binnenmarkt ist ein großartiges Konzept. Zu den
Grundprinzipien des Binnenmarkts zählt aber nicht nur der Wettbewerb,
sondern auch die Solidarität. Wir brauchen stärkere Instrumente gegen
Lohn- und Sozialdumping", betonte Regner, die sich erneut gegen einen
Senkungswettbewerb bei Sozialstandards" aussprach. Zur Europäischen
Arbeitsvermittlung sagte die Europaparlamentarierin: "Ich halte das
für ein sehr gutes Konzept, aber wo Licht ist, ist auch Schatten. Es
handelt sich dabei um ein gutes Instrument zur Jobvermittlung, aber
kein Allheilmittel gegen Arbeitslosigkeit. Die Jobs sollen zu den
Menschen kommen, nicht die Menschen zu den Jobs."

Zur von Seiten der Kommission vorgelegten Binnenmarktakte II bemerkt
Regner, dass vor allem die öffentliche Daseinsvorsorge vor weiteren
Liberalisierungen geschützt werden müsse. "Es muss im EU-Recht
sichergestellt werden, dass bestimmte öffentliche Dienstleistungen
wie Sozialversicherung, Gesundheit, Bildung, öffentlicher
Personenverkehr, Wasser grundsätzlich aus dem Binnenmarktkonzept
ausgenommen sind und damit nicht dem freien Wettbewerb unterliegen",
unterstreicht Regner. Und weiter: "In den vergangenen Jahren gab es
genug Beispiele für die negativen Folgen der Liberalisierung bei
öffentlichen Dienstleistungen. So etwa in Frankreich, wo die Freigabe
der Wasserversorgung zu schlechter Qualität und mehr Kosten für die
Steuerzahler geführt hat." (Schluss) mo

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