- 22.10.2012, 12:05:04
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FPÖ beantragt Änderung bei Unterhaltsvorschuss
Hofer: Behinderte Kinder berücksichtigen
Utl.: Hofer: Behinderte Kinder berücksichtigen=
Wien (OTS) - Die FPÖ wird im Parlament eine Änderung der
Voraussetzungen im Rahmen der Alimentationsbevorschussung beantragen.
Der Unterhaltsvorschuss, auch Alimentationsbevorschussung genannt,
dient der Sicherstellung des Unterhalts von Minderjährigen, wenn ein
Elternteil, der nicht mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt lebt,
seiner Verpflichtung zur Zahlung nicht nachkommt. Zeichnen sich bei
der Einbringung des Unterhalts Schwierigkeiten ab, kann der
obsorgeberechtigte Elternteil das Jugendamt zum Vertreter in
Unterhaltsangelegenheiten bestellen. Das Jugendamt stellt dann die
erforderlichen Anträge, überwacht den Eingang der Zahlungen und
führt, wenn nötig, Exekution. Jener Elternteil, der sich an das
Jugendamt gewandt hat, bekommt das hereingebrachte Geld ausbezahlt
ohne Belastung durch das Verfahren.
Der Antrag auf Unterhaltsvorschuss muss von einem vertretungsbefugten
Elternteil im Namen des Kindes bei Gericht gestellt werden.
Anspruchsberechtigt sind nur minderjährige Kinder, die ihren
gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben, Staatsbürger Österreichs
oder eines EU-/EWR-Mitgliedstaates oder staatenlos sind und die mit
dem Unterhaltsschuldner nicht im gemeinsamen Haushalt leben.
FPÖ-Vizeparteiobmann NAbg. Norbert Hofer: "Der Unterhaltsvorschuss
wird derzeit nur bis zum 18. Lebensjahr gewährt. Das ist für
Alleinerzieher oder Alleinerzieherinnen ein großes Problem, wenn das
Kind eine Behinderung hat. Denn in diesem Fall ist in den meisten
Fällen ein besonderer Betreuungsbedarf gegeben. Kann der
geldunterhaltspflichtige Elternteil seinen Verpflichtungen nicht
nachkommen, kann es zu erheblichen finanziellen Problemen und zum
Abgleiten in Armut kommen. Behinderte Kinder benötigen oftmals länger
als ein Durchschnittsschüler, um ihren Bildungsweg abzuschließen. Es
ist daher sicherzustellen, dass der Unterhaltsvorschuss für
behinderte Kinder zumindest solange gewährleistet wird, solange die
Unterhaltspflicht für den geldunterhaltspflichtigen Elternteil
besteht und die Selbsterhaltungsfähigkeit noch nicht gegeben ist."
Hofer ersucht die Behindertensprecher der anderen im Parlament
vertretenen Fraktionen dringend, dieses Anliegen aktiv zu
unterstützen.
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