- 12.10.2012, 11:54:32
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Wrabetz-Vorwürfe offenbaren falsches Selbstverständnis und entbehren der Grundlage
VÖP empfiehlt ORF sachlichere Gangart
Utl.: VÖP empfiehlt ORF sachlichere Gangart=
Wien (OTS) - Nach dem für den ORF als desaströs zu bezeichnenden
KommAustria-Bescheid vom 5.10.2012 hat der ORF-Generaldirektor Dr.
Alexander Wrabetz in eigenen Aussendungen und diversen Interviews (1)
mehrere unsachliche und unrichtige Behauptungen aufgestellt, die der
Korrektur bedürfen.
Die von Wrabetz aufgestellte Behauptung, dass Privatsendern wie
ATV oder PULS 4 die Lizenz entzogen werden müsste, wenn man diese
nach den gleichen Kriterien beurteilen würde, grenzt an Absurdität
und offenbart das verfehlte Selbstverständnis des ORF, der sich
offenbar als Privatsender sieht. Im Gegensatz zu privaten Medien, die
sich auf bestimmte Teilsegmente ausrichten dürfen, muss der
öffentlich-rechtliche Rundfunk sein Programm an der Gesellschaft als
Ganzes ausrichten. Er darf sich eben nicht nur auf quotenstarke
Unterhaltungsprogramme konzentrieren, sondern muss auch Inhalte
anbieten, die im Interesse der Allgemeinheit sind und die private
Medien aus wirtschaftlichen oder anderen Gründen nicht anbieten. Dies
ist die Legitimation für die zwangsweise eingehobenen
Rundfunkgebühren, aus denen der ORF jährlich 600 Millionen Euro
erhält.
Wrabetz behauptet zudem, dass die KommAustria als
"Programmdirektor" agiere und dem ORF auf "Zehntelprozent" genau
vorschreibe, welcher "Typus von Sendungen" gespielt werden sollte.
Auch dies entbehrt jeder Grundlage. Tatsächlich hat die Komm-Austria
in ihrem Bescheid lediglich sehr breite Korridore zwischen 10% und
66% für die vier, im Gesetz vorgeschriebenen Programmkategorien
definiert. Derartige Vorgaben stellen keinen Eingriff in die
Medienfreiheit dar. Sie sichern im Gegenteil jene inhaltli-che
Vielfalt ab, die der ORF nachgewiesenermaßen in den letzten Jahren
nicht ge-boten hat. Wenn Wrabetz meint, dass die Programmautonomie
des ORF so weit gehe, dass er sich der Kontrolle durch die
"staatliche Bürokratie" entziehen könnte, unterliegt er einem fatalen
Irrtum.
Der von der KommAustria bestellt Gutachter Dr. Jens Woelke ist
weder ein "informeller Mitarbeiter des VÖP", noch "befangen". Auch
das vom ORF behauptete "Naheverhältnis zu deutschen privaten
Mitbewerbern" ist durch nichts begründet. Vielmehr ist Dr. Woelke ein
anerkannter und unabhängiger Wissenschafter. Auch die Kritik des ORF
an der von Dr. Woelke im Auftrag der RTR bereits vier Mal
durchgeführten "TV-Programmanalyse" ist nicht nachvollziehbar. Diese
Studie ist methodisch analog zu vergleichbaren Untersuchungen in
Deutschland und in der Schweiz aufgebaut, die Analysemethodik ist
somit international gebräuchlich. Eher zu hinterfragen sind die
vielen, vom ORF selbst produzierten "Studien" und "Gutachten", die
ihm ausschließlich tadelloses Verhalten bescheinigen.
Der von Wrabetz ebenfalls abqualifizierte Dr. Alfred Grinschgl ist
seit vielen Jahren Geschäftsführer der Rundfunk- und Telekom
Regulierungs-GmbH, des Geschäftsapparats der unabhängigen
Regulierungsbehörde KommAustria. Dr. Grinschgl ist zweifellos weder
ein Vertreter des Privatfernsehens, noch des Privatradios. Im absolut
gesetzeskonformen Verhalten der RTR-GmbH ein "übles Spiel" zu sehen,
spricht für sich selbst.
"Wir empfehlen dem ORF dringend, eine sachlichere Gangart
einzulegen. Diese unqualifizierten Vorwürfe sind haltlos, ebenso wie
die unsachlichen Anwürfe gegenüber einzelnen Beteiligten.",
kommentiert Corinna Drumm, Geschäftsführerin des VÖP. "Der ORF muss
akzeptieren, dass er nicht außerhalb des Gesetzes steht. Er kann sich
nicht einfach der gesetzlich geregelten Kontrolle durch eine
unabhängige Behörde entziehen! Ebenso wenig könnte eine Bank einfach
behaupten, nicht der Kontrolle durch die Finanzmarktaufsicht zu
unterliegen."
Es ist international völlig normal, dass eine unabhängige Behörde
die Leistungen des öffentlich-rechtlichen Senders untersucht und
hierzu eine berufliche Meinung äußert, ohne dass dies als
behördlicher Eingriff in die Programmautonomie abgetan wird. In
Frankreich etwa wurde (ebenfalls am 5.10.2012) ein entsprechender
Bericht des CSA über "France Télévisions" veröffentlicht (2). Auch
der britische OFCOM berichtet in den "Public Service Broadcasting
Reviews" seit Jahren über die quantitativen Leistungen der britischen
öffentlich-rechtlichen Sender.
"Die Führung des ORF scheint ein völlig falsches Selbstverständnis
von öffentlich-rechtlichem Rundfunk zu haben.", so Drumm. "Umso
wichtiger erscheint in diesem Licht die völlig richtige Entscheidung
der KommAustria."
(1) unter anderem im "Medianet" vom 9.10.2012 und im "Horizont" vom
12.10.2012
(2) http://www.ots.at/redirect/csa.fr
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