- 05.10.2012, 16:07:16
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WAG Assistenzgenossenschaft fordert Persönliche Assistenz als Grundrecht
Wien (OTS) - Die WAG Assistenzgenossenschaft fordert anlässlich ihres
10jährigen Bestehens die bedarfsgerechte, bundesweit einheitliche
Regelung für Persönliche Assistenz* (PA) für Menschen mit
Behinderungen. Persönliche Assistenz muss unabhängig von der Art der
Behinderung sowie von Einkommen und Vermögen zur Verfügung stehen.
Der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
entsprechend müssen Betroffene in die Entwicklung der
Rahmenbedingungen eingebunden sein.
"Auf die Toilette gehen wann man will, selbst entscheiden was und
wann man isst - selbst über den Alltag, sein eigenes Leben
entscheiden. Diese Selbstverständlichkeiten müssen endlich auch für
behinderte Menschen in Österreich selbstverständlich werden" fasst
Roswitha Schachinger, Geschäftsführender Vorstand der WAG
Assistenzgenossenschaft, das Recht auf Selbstbestimmung von Menschen
mit Behinderungen zusammen und fordert ein Grundrecht auf Persönliche
Assistenz.
Persönliche Assistenz umfasst alle manuellen, behinderungsbedingt
notwendigen Hilfestellungen durch Persönliche Assistent_innen, und
ermöglicht behinderten Menschen ihr Privat- und Arbeitsleben
unabhängig von stationären Institutionen selbst zu gestalten.
Persönliche Assistent_innen werden dabei von behinderten Menschen
angeleitet, deren Unterstützung ist daher genau auf die individuellen
Bedürfnisse des Einzelnen zugeschnitten.
Stark unterschiedliche Regelungen in den Bundesländern
Seit 2004 gibt es in Österreich die bundesweit einheitliche
Richtlinie zur PAA - Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz - für die
Lebensbereiche Arbeit, Berufsausbildung und Studium. Die Förderung
von PA, um unabhängig in der eigenen Wohnung zu leben, die Freizeit
zu gestalten bzw. Partnerschaft oder Elternschaft zu leben, liegt in
der Kompetenz der einzelnen Bundesländer. Dafür gibt es 9
verschiedene Regelungen, die sich von Bundesland zu Bundesland stark
unterscheiden.
Jedes Bundesland hat andere Zugangskriterien, wer überhaupt
Persönliche Assistenz in Anspruch nehmen kann. Auch die
Bedarfsgerechtigkeit wird verschieden gehandhabt: In einigen
Bundesländern gibt es zB. Deckelungen für die monatliche
Stundenanzahl von PA, unabhängig von der Schwere der Behinderung und
dem daraus resultierenden individuellen Bedarf. Weiters variiert die
Berücksichtigung von Vermögen und Einkommen von Bundesland zu
Bundesland, genauso wie die Wahlfreiheit bezüglich der
Organisationsform von PA. Selbst der Rechtsanspruch auf Persönliche
Assistenz ist nicht einheitlich geregelt
Die Hauptprobleme der fehlenden einheitlichen Regelung
Menschen mit Lernschwierigkeiten oder Sinnesbehinderungen sind in
vielen Bundesländern davon ausgeschlossen, Persönliche Assistenz in
Anspruch zu nehmen. Auch Menschen mit hohem Assistenzbedarf sind
aufgrund fehlender Bedarfsgerechtigkeit gezwungen, in Institutionen
zu leben. Die Vermögens- und Einkommensabhängigkeit bedingt für
viele, in die "Armutsfalle Behinderung" zu rutschen.
Der fehlende Rechtsanspruch macht Menschen mit Behinderungen aber
vor allem ständig zu Bittsteller_innen.
"Behinderte Menschen lassen sich nicht in Lebensbereiche
zerteilen", stellt Mag.a Bernadette Feuerstein, Vorsitzende der
Selbstbestimmt-Leben-Initiative Österreich, SLIÖ und Mutter einer 9
jährigen Tochter, klar. "Wie nicht-behinderten Menschen auch muss
Menschen mit Behinderungen die gleichberechtigte Wahrnehmung aller
sozialen Rollen möglich sein. Wir wollen Chancengleichheit für die
uneingeschränkte Teilhabe an der Gesellschaft."
"Behinderung ist keine Frage des Sozialsystems, sondern eine Frage
des Rechtsstaates. In jeder entwickelten gelebten Demokratie muss es
allen Menschen möglich sein, über ihr Leben selbst zu bestimmen"
betont Kapka Panayotova, Vorsitzende von ENIL - European Network on
Independent Living, die anlässlich der Tagung "10 Jahre WAG | 10
Jahre für Persönliche Assistenz" in Wien zu Gast ist.
Darum fordern behinderte Menschen auch die volle Partizipation bei
der Schaffung der politischen Regelungen für Persönliche Assistenz.
Dem Motto der Selbstbestimmt-Leben-Bewegung "nothing about us without
us" entsprechend müssen behinderte Menschen in alle Entscheidungen
von Politik und Verwaltung eingebunden werden.
Gleichberechtigte Mitgestaltung - nicht Alibi-Einbindung
Zu der seit über einem Jahr tagenden Arbeitsgruppe zwischen Bund
und Ländern zur Persönlichen Assistenz, die bereits 5 Sitzungen
abgehalten hat, waren am 3. Oktober 2012 zum erst Mal auch behinderte
Menschen eingeladen. "Das ist mir vollkommen unverständlich", betont
Roswitha Schachinger von der WAG. "Hier geht es um unser Leben. Das
Recht auf Partizipation und Persönliche Assistenz ist auch in der von
Österreich im Jahr 2008 ratifizierten UN-Konvention über die Rechte
von Menschen mit Behinderungen festgehalten."
Zwar ist es am 3. Oktober gelungen, die Teilnahme an den weiteren
Sitzungen der Arbeitsgruppe des Sozialministeriums mit den
Ländervertretungen zu Persönlicher Assistenz zu erreichen, ob damit
aber der Durchbruch zu einer raschen Regelung für die bedarfsgerechte
bundesweit einheitliche PA gelungen ist bleibt abzuwarten.
10 Jahre für Persönliche Assistenz
Seit 2002 setzt sich die WAG als Interessenvertretung von
behinderten Menschen für Persönliche Assistenz als Grundrecht ein.
Gleichzeitig organisiert die von behinderten Menschen als
Genossenschaft gegründete WAG Persönliche Assistenz für ihre
Kund_innen. In den Geschäftsstellen Wien und Niederösterreich
arbeiten 21 Mitarbeiter_innen, die im Auftrag der Kund_innen 430
Persönliche Assistent_innen koordinieren. Als Arbeitgeberin der
Persönlichen Assistent_innen übernimmt die WAG zeitintensive
Tätigkeiten wie etwa die Lohnverrechnung oder die Abrechnung mit
Kostenträgern. 2011 wurden 232.500 Stunden Persönliche Assistenz für
über 250 Kund_innen geleistet.
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