Zum Inhalt springen

WAG Assistenzgenossenschaft fordert Persönliche Assistenz als Grundrecht

Wien (OTS) - Die WAG Assistenzgenossenschaft fordert anlässlich ihres 10jährigen Bestehens die bedarfsgerechte, bundesweit einheitliche Regelung für Persönliche Assistenz* (PA) für Menschen mit Behinderungen. Persönliche Assistenz muss unabhängig von der Art der Behinderung sowie von Einkommen und Vermögen zur Verfügung stehen. Der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen entsprechend müssen Betroffene in die Entwicklung der Rahmenbedingungen eingebunden sein.

"Auf die Toilette gehen wann man will, selbst entscheiden was und wann man isst - selbst über den Alltag, sein eigenes Leben entscheiden. Diese Selbstverständlichkeiten müssen endlich auch für behinderte Menschen in Österreich selbstverständlich werden" fasst Roswitha Schachinger, Geschäftsführender Vorstand der WAG Assistenzgenossenschaft, das Recht auf Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen zusammen und fordert ein Grundrecht auf Persönliche Assistenz.

Persönliche Assistenz umfasst alle manuellen, behinderungsbedingt notwendigen Hilfestellungen durch Persönliche Assistent_innen, und ermöglicht behinderten Menschen ihr Privat- und Arbeitsleben unabhängig von stationären Institutionen selbst zu gestalten. Persönliche Assistent_innen werden dabei von behinderten Menschen angeleitet, deren Unterstützung ist daher genau auf die individuellen Bedürfnisse des Einzelnen zugeschnitten.

Stark unterschiedliche Regelungen in den Bundesländern

Seit 2004 gibt es in Österreich die bundesweit einheitliche Richtlinie zur PAA - Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz - für die Lebensbereiche Arbeit, Berufsausbildung und Studium. Die Förderung von PA, um unabhängig in der eigenen Wohnung zu leben, die Freizeit zu gestalten bzw. Partnerschaft oder Elternschaft zu leben, liegt in der Kompetenz der einzelnen Bundesländer. Dafür gibt es 9 verschiedene Regelungen, die sich von Bundesland zu Bundesland stark unterscheiden.

Jedes Bundesland hat andere Zugangskriterien, wer überhaupt Persönliche Assistenz in Anspruch nehmen kann. Auch die Bedarfsgerechtigkeit wird verschieden gehandhabt: In einigen Bundesländern gibt es zB. Deckelungen für die monatliche Stundenanzahl von PA, unabhängig von der Schwere der Behinderung und dem daraus resultierenden individuellen Bedarf. Weiters variiert die Berücksichtigung von Vermögen und Einkommen von Bundesland zu Bundesland, genauso wie die Wahlfreiheit bezüglich der Organisationsform von PA. Selbst der Rechtsanspruch auf Persönliche Assistenz ist nicht einheitlich geregelt

Die Hauptprobleme der fehlenden einheitlichen Regelung

Menschen mit Lernschwierigkeiten oder Sinnesbehinderungen sind in vielen Bundesländern davon ausgeschlossen, Persönliche Assistenz in Anspruch zu nehmen. Auch Menschen mit hohem Assistenzbedarf sind aufgrund fehlender Bedarfsgerechtigkeit gezwungen, in Institutionen zu leben. Die Vermögens- und Einkommensabhängigkeit bedingt für viele, in die "Armutsfalle Behinderung" zu rutschen.

Der fehlende Rechtsanspruch macht Menschen mit Behinderungen aber vor allem ständig zu Bittsteller_innen.

"Behinderte Menschen lassen sich nicht in Lebensbereiche zerteilen", stellt Mag.a Bernadette Feuerstein, Vorsitzende der Selbstbestimmt-Leben-Initiative Österreich, SLIÖ und Mutter einer 9 jährigen Tochter, klar. "Wie nicht-behinderten Menschen auch muss Menschen mit Behinderungen die gleichberechtigte Wahrnehmung aller sozialen Rollen möglich sein. Wir wollen Chancengleichheit für die uneingeschränkte Teilhabe an der Gesellschaft."

"Behinderung ist keine Frage des Sozialsystems, sondern eine Frage des Rechtsstaates. In jeder entwickelten gelebten Demokratie muss es allen Menschen möglich sein, über ihr Leben selbst zu bestimmen" betont Kapka Panayotova, Vorsitzende von ENIL - European Network on Independent Living, die anlässlich der Tagung "10 Jahre WAG | 10 Jahre für Persönliche Assistenz" in Wien zu Gast ist.

Darum fordern behinderte Menschen auch die volle Partizipation bei der Schaffung der politischen Regelungen für Persönliche Assistenz. Dem Motto der Selbstbestimmt-Leben-Bewegung "nothing about us without us" entsprechend müssen behinderte Menschen in alle Entscheidungen von Politik und Verwaltung eingebunden werden.

Gleichberechtigte Mitgestaltung - nicht Alibi-Einbindung

Zu der seit über einem Jahr tagenden Arbeitsgruppe zwischen Bund und Ländern zur Persönlichen Assistenz, die bereits 5 Sitzungen abgehalten hat, waren am 3. Oktober 2012 zum erst Mal auch behinderte Menschen eingeladen. "Das ist mir vollkommen unverständlich", betont Roswitha Schachinger von der WAG. "Hier geht es um unser Leben. Das Recht auf Partizipation und Persönliche Assistenz ist auch in der von Österreich im Jahr 2008 ratifizierten UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen festgehalten."

Zwar ist es am 3. Oktober gelungen, die Teilnahme an den weiteren Sitzungen der Arbeitsgruppe des Sozialministeriums mit den Ländervertretungen zu Persönlicher Assistenz zu erreichen, ob damit aber der Durchbruch zu einer raschen Regelung für die bedarfsgerechte bundesweit einheitliche PA gelungen ist bleibt abzuwarten.

10 Jahre für Persönliche Assistenz

Seit 2002 setzt sich die WAG als Interessenvertretung von behinderten Menschen für Persönliche Assistenz als Grundrecht ein. Gleichzeitig organisiert die von behinderten Menschen als Genossenschaft gegründete WAG Persönliche Assistenz für ihre Kund_innen. In den Geschäftsstellen Wien und Niederösterreich arbeiten 21 Mitarbeiter_innen, die im Auftrag der Kund_innen 430 Persönliche Assistent_innen koordinieren. Als Arbeitgeberin der Persönlichen Assistent_innen übernimmt die WAG zeitintensive Tätigkeiten wie etwa die Lohnverrechnung oder die Abrechnung mit Kostenträgern. 2011 wurden 232.500 Stunden Persönliche Assistenz für über 250 Kund_innen geleistet.

Rückfragen & Kontakt:

Jasna Puskaric
WAG Assistenzgenossenschaft
t | 01 / 798 53 55 DW 16
e | J.Puskaric@wag.or.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NEF0012