• 02.10.2012, 10:17:32
  • /
  • OTS0072 OTW0072

FMK: Handyortung Neu - schnellere Hilfe bei Gefahr in Verzug

Gezielte Suche nach Verunglückten in Zukunft noch schneller möglich

(c) FMK - Forum Mobikommunikation - "Handyortung
Neu" - Gezielte Suche nach Verunglückten noch schneller möglich - GF
Leitstelle Tirol Martin Eberharter, GF Arbeiter-Samariter-Bund
Österreichs Reinhard Hundsmüller, FMK-Präsident, GD A1 Telekom
Austria AG Hannes Ametsreiter

Utl.: Gezielte Suche nach Verunglückten in Zukunft noch schneller
möglich=

Wien (OTS) - Bis dato wurden Standortanfragen mittels Fax übermittelt
und die Handyortung selbst von einem Mitarbeiter des MF-Betreibers
ausgelöst. Dieser Prozess war aus rechtlichen Gründen nicht anders
möglich und dauerte entsprechend lang.

Zeiteinsparung durch automatische Abwicklung

Mit der Einführung der elektronischen Standortabfrage wird
signifikant Zeit eingespart. Geht bei einer Leitstelle der Notruf
eines Mobilfunkteilnehmers ein, der durch die Leitstelle nicht selbst
lokalisiert werden kann (z.B. wenn der Anrufer seine eigene Position
nicht mitteilen kann), ist diese berechtigt, die elektronische
Anfrage zur Handyortung abzusetzen.
Der Mobilfunkbetreiber beantwortet die elektronische Anfrage
automatisch durch Übermittlung der "einfachen Standortdaten"
unmittelbar nach Eingang der Anfrage elektronisch.

Amestreiter: Genauigkeit der Handyortung abhängig von
Zellgröße

Hannes Ametsreiter, Präsident des FMK und Generaldirektor der A1
Telekom Austria AG, ist die Handyortung bei Gefahr in Verzug ein ganz
besonderes Anliegen. Er erklärt, wie die Handyortung funktioniert:
"Dabei handelt es sich im Prinzip um die Feststellung, in welcher
Mobilfunkstation ein Endgerät eingebucht ist - oder zuletzt
eingebucht war. Damit ist eine Standortbestimmung über den Standort
der Station möglich. Zusätzliche Informationen über die
wahrscheinliche Zellengröße und den Sektor (Senderichtung) grenzen
den Umkreis ein." Allerdings, so Ametsreiter, sei eine bis auf wenige
Meter genaue Bestimmung des Standortes mittels Handyortung nicht
möglich. Die Genauigkeit der Handyortung hängt damit von der
Funkzellengröße ab.

Leitstelle Tirol, Eberharter: "Meldebild" entscheidet über
Handyortung

In der Leitstelle Tirol entscheidet der diensthabende
Schichtleiter (Supervisor) darüber, ob eine Handyortung veranlasst
wird oder nicht. Dies hängt vor allem vom so genannten Meldebild ab -
etwa wenn der Anrufer nicht weiß wo er ist, der Anrufer kann nicht
verstanden werden oder er kann sich nicht artikulieren - das sich
bietet.

Martin Eberharter, Geschäftsführer Leitstelle Tirol: "Vor allem in
Tirol kommt es oft vor, dass ortsunkundige Urlauber als Standort "am
Berg" angeben. Damit kann man natürlich nichts anfangen. Sobald also
der Supervisor eine Handyortung veranlassen musste, wurde bis dato
ein Fax an den zuständigen Mobilfunkbetreiber mit dem Ersuchen um
Bekanntgabe der Stammdaten und der Standortdaten nach §98 des
Telekommunikationsgesetzes 2003 gesendet. Gleichzeitig wird der
Mobilfunkbetreiber auch telefonisch kontaktiert und so erhält dann
die Leitstelle Tirol die angeforderten Informationen.

Parallel dazu wird eine interne Recherche gestartet, ob mit der
angezeigten Telefonnummer bereits zuvor schon einmal ein Notruf in
der Leitstelle Tirol abgesetzt wurde. Mit der 'Handyortung neu', für
die derzeit die Registrierungen laufen", so Eberharter, "wird dieser
Prozess in Zukunft wesentlich beschleunigt werden!"

ASBÖ-Hundsmüller: Standortangaben unter Stress sind oft
unzureichend

"Wenn eine Person eine Stunde nach einem schweren Unfall oder
medizinischen Notfall noch nicht in der Klinik angekommen ist, sinken
ihre Überlebenschancen drastisch!" erklärt Reinhard Hundsmüller,
Geschäftsführer Arbeiter-Samariter-Bund Österreichs.
"Deswegen", so Hundsmüller weiter, "ist ein schneller, korrekt
abgesetzter Notruf mit dem genauen Standort des Patienten so wichtig
für uns. In dieser absoluten Stresssituation ist es aber manchmal
schwierig genaue Angaben über den Unfallort zu machen. In diesem Fall
kann eine Handyortung helfen, Leben zu retten. Wir können", ist
Hundsmüller überzeugt, "so gezielter nach der verunglückten Person
suchen. Ist der Unfallort topografisch schwer zugängig oder nicht
leicht ortbar, wird zusätzlich die Rettungshundestaffel eingesetzt."

Freiwillige Selbstverpflichtung zur Information von georteten
Teilnehmern

Im vergangenen Jahr wurden rund 550 Handyortungen durch
Notrufträger veranlasst. Rechtliche Grundlage dafür ist der §98 des
TKG.

In allen Fällen trifft den Betreiber des Notrufdienstes die
Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit der Handyortung. Die
Mobilfunk-Anbieter haben sich dazu freiwillig verpflichtet, den
betroffenen Teilnehmer darüber informieren, dass eine Standortabfrage
vorgenommen wurde. Diese Information enthält:

a) die Rechtsgrundlage,
b) die betroffene Daten,
c) das Datum und die Uhrzeit der Abfrage,
d) Angabe der Stelle, von der die Standortfeststellung in Auftrag
gegeben wurde, sowie eine entsprechende Kontaktinformation.
Diese Information wird in der Regel via SMS an den abgefragten
Anschluss gesendet.

Damit erfüllt die Handyortung auch die Anforderungen der
EU-Richtlinie Art 26 Abs. 5 der Richtlinie 2009/136/EG bzw. die
entsprechende Umsetzungsbestimmung im österreichischen Recht.

Bild(er) zu dieser Aussendung finden Sie im AOM / Originalbild-Service
sowie im OTS-Bildarchiv unter http://bild.ots.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | FMK

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel