• 21.09.2012, 12:41:22
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  • OTS0163 OTW0163

Kollektivvertrag für Nichtfilmschaffende abgeschlossen: +2,9 % bei KV-Mindestgagen, +2,55 % IST

Wien (OTS/PWK643) - Nach langen Verhandlungen zwischen dem
Fachverband der Film- und Musikindustrie und dem Österreichischen
Gewerkschaftsbund/Gewerkschaft der Gemeindebediensteten-Kunst,
Medien, Sport, freie Berufe am 19. September wurde eine Einigung über
den Kollektivvertrag für Nichtfilmschaffende - geltend ab 1. Jänner
2013 - gefunden. Nachdem über die ursprüngliche Forderung des ÖGB
über 3 % keine Einigung erzielt wurde, wurde dem Wunsch der
Arbeitnehmerseite Rechnung getragen, den im KV-Nichtfilmschaffende im
§ 30 bestehenden sogenannten "unechten IST-Lohn" (Aufrechterhaltung
der Überzahlung ) ausnahmsweise und ohne Präjudiz für ein Jahr die
vor 2009 bestehende IST-Lösung einzuführen.

Demgemäß wurde letztlich eine generelle Erhöhung des
Kollektivvertrags bei den Mindestgagen um 2,9 %, beim IST-Gehalt um
2,55 % vereinbart.

Damit ist in den Verhandlung von beiden Seiten anerkannt worden,
dass einerseits die Arbeitnehmerseite durch einen letztlich moderaten
Abschluss den bescheidenen Produktionszuwächsen in der Filmwirtschaft
Rechnung getragen hat, andererseits dieser Abschluss die Entwicklung
des Verbraucherpreisindex im Jahresdurchschnitt jedenfalls
berücksichtigt und mit der einmaligen Wiedereinführung eines
IST-Lohnes auch den bisher überzahlten Arbeitnehmern eine
entsprechende Teilnahme an den Lohnerhöhungen garantiert wird. Beide
Verhandlungspartner betonen die konstruktive und sachorientierte
Diskussion und die Absicht, in Arbeitsgruppen im Laufe des Jahres
inhaltliche und strukturelle Änderungen im Kollektivvertrag weiter zu
verhandeln. (SR)

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