• 13.09.2012, 15:03:28
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  • OTS0233 OTW0233

BMF: Der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM)

Zahlen - Daten - Fakten

Utl.: Zahlen - Daten - Fakten=

Wien (OTS) - Durch die Entscheidung des deutschen
Bundesverfassungsgerichtshofes in Karlsruhe am 12. September 2012
wurde auch die letzte Hürde für den definitiven Start des
Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) aus dem Weg geräumt. Wenn
so viele Euro-Staaten den ESM-Vertrag ratifiziert haben, dass sie
durch ihre Anteile am ESM zusammen mindestens 90 Prozent des
geplanten Stammkapitals repräsentieren, kann der ESM-Vertrag in Kraft
treten. Damit der ESM operativ tätig werden kann, müssen
Gouverneursrat und Direktorium in ihrer ersten Sitzung eine Reihe von
Bestimmungen und Begleitregeln beschließen. Diese Sitzung soll
voraussichtlich am 8. Oktober stattfinden.

Der Europäische Stabilitätsmechanismus ist eine internationale
Finanzinstitution mit Sitz in Luxemburg. Seine Aufgabe ist es, Hilfen
für Mitglieder zu finanzieren, wenn sich diese in einer
Krisensituation befinden und daher nur mehr schwer oder zu
untragbaren Konditionen Zugang zum Kapitalmarkt haben. Der ESM wird
nur tätig, so dies absolut notwendig ist, zum Beispiel wenn einem
Land ein Liquiditätsengpass droht, wodurch enorme und völlig
unkalkulierbare Folgen für den Rest der Eurozone entstehen würden.

Gerade für kleine offene Volkswirtschaften wie Österreich, die eine
überdurchschnittlich hohe außenwirtschaftliche Verflechtung
aufweisen, sind stabile Währungsbeziehungen von enormer Bedeutung, da
sich dadurch die Planungssicherheit für Unternehmen - vor allem
Exporteure - deutlich verbessert, zusätzliche Impulse für den
Außenhandel generiert werden und davon positive Auswirkungen auf die
Beschäftigung und den Wirtschaftsstandort ausgehen. Der ESM soll dazu
beitragen, systemische Krisen, welche sich potenziell negativ auf die
Beschäftigung und den Wirtschaftsstandort Österreich auswirken
würden, in Zukunft zu verhindern.

Der ESM verfügt über ein genehmigtes Stammkapital von insgesamt 700
Milliarden Euro, wovon 80 Milliarden von den Mitgliedern direkt
eingezahlt werden und der Rest als abrufbares Kapital (ähnlich einer
Haftung) geltend gemacht werden kann. Die ESM-Mitglieder tragen dazu
entsprechend ihrem Anteil am ESM bei.

Für Österreich entspricht das rund 2,78% oder rund 2,2 Milliarden
Euro. Insgesamt beträgt Österreichs Anteil am ESM rund 19,5
Milliarden Euro, davon rund 2,2 Milliarden Euro als eingezahltes und
der Rest von rund 17,3 Milliarden Euro als Rufkapital.
Im ESM Vertrag ist eindeutig festgehalten, dass die Haftung auf
diesen Betrag begrenzt ist. Sobald der ESM Vertrag in Kraft tritt,
müssen alle Länder innerhalb von 15 Tagen die erste von insgesamt
fünf Tranchen einzahlen. Darüber hinaus wurde im März dieses Jahres
vereinbart, die zweite Tranche ebenfalls bereits heuer im Oktober
einzuzahlen.

Für Österreich bedeutet dies, dass heuer zwei Mal rund 445,3
Millionen Euro, in Summe also rund 890,6 Millionen Euro, an den ESM
geleistet werden müssen. Diese Mittel sind bereits im Budget 2012
vorgesehen. Die verbleibenden drei Tranchen sollen spätestens bis zum
Jahr 2014 eingezahlt werden. Die Finanzierung des ESM-Kapitals ist
somit schuldenwirksam, nicht aber defizitwirksam. Im Gegensatz zur
European Financial Stability Facility (EFSF), werden vergebene Hilfen
durch den ESM nicht auf den österreichischen Schuldenstand
durchgerechnet.

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