• 12.09.2012, 15:20:17
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Lebensministerium sieht keine Kehrtwende in EU-Biokraftstoffpolitik

Unautorisiertes Kommissions-Dokument hat keine Rechtsverbindlichkeit

Utl.: Unautorisiertes Kommissions-Dokument hat keine
Rechtsverbindlichkeit=

Wien/Brüssel/Berlin (OTS/aiz.info) - Das Lebensministerium zeigt sich
von der gestern von der Nachrichtenagentur Reuters veröffentlichten
Meldung, wonach die EU vor einer "Kehrtwende in ihrer
Biokraftstoffpolitik" stehe, unbeeindruckt: Bei dem angeblichen
Gesetzesentwurf der Europäischen Kommission zur Nutzung von
Biokraftstoffen handle es sich um "kein offizielles Papier", sondern
um ein unautorisiert veröffentlichtes Arbeitsdokument, das zur
internen Abstimmung zwischen den zuständigen EU-Generaldirektionen
für Klimaschutz und Energie diene. Das Papier betrifft die Änderung
der beiden EU-Richtlinien zur Förderung der erneuerbaren Energien und
zur Kraftstoffqualität im Zusammenhang mit dem Thema "Indirekte
Landnutzung". Kritik an den genannten EU-Dokumenten kommt indessen
von der deutschen Bioethanolwirtschaft. Sie vermisst "konstruktive
Lösungen für die europäische Energie- und Klimaschutzpolitik und
verweist auf zahlreiche Fehler in den Studien bezüglich
Treibhausgas-Einsparungen durch Biokraftstoffe.

Derzeit wird in Brüssel auf Kabinettebene der beteiligten
EU-Generaldirektionen über neue Auflagen für Biokraftstoffe beraten.
Ein entsprechendes Arbeitsdokument wurde offenbar der
Nachrichtenagentur Reuters zugespielt und von dieser gestern unter
dem Titel "Wende mit Biosprit - EU will kein Getreide mehr dafür"
veröffentlicht. "Einem Gesetzesentwurf zufolge sollen die
Subventionen für Sprit aus Raps, Mais oder anderen Rohstoffen der
Nahrungsmittelproduktion bis zum Ende des Jahrzehnts ganz gestrichen
werden. Ihr Anteil an den wegen ihrer klimaschonenden Wirkung
geförderten Biotreibstoffen soll dann auf 5% gesenkt werden",
berichtete Reuters unter Berufung auf einen "Entwurf der
EU-Kommission". Brüssel sei der Ansicht, "dass in der Zeit nach 2020
Biotreibstoffe nur gefördert werden sollen, wenn sie zu einer
deutlichen Senkung der Treibhausgase beitragen und nicht aus Getreide
hergestellt werden, die für Nahrungs- oder Futtermittel genutzt
werden". Laut mehreren von der EU in Auftrag gegebenen Studien sei
nämlich Biosprit aus Getreide "lange nicht so klimafreundlich wie
gedacht", so Reuters.

Kritik an wenig aussagekräftiger und unrealistischer Studie

Diese Aussagen stoßen beim Bundesverband der deutschen
Bioethanolwirtschaft (BDBe) auf heftige Kritik: "Im Mittelpunkt der
aktuellen Beratungen in Brüssel steht dem Vernehmen nach ein
Maßnahmenpaket, welches teilweise aus den Ergebnissen eines Berichts
des International Food Policy Research Institute (IFPRI) vom
vergangenen Jahr abgeleitet wird", stellt der Verband fest. Dieser
IFPRI-Bericht sei allerdings wenig aussagekräftig, da er zum Teil auf
falschen Annahmen und Zahlen beruhe.

So sollen sogenannte iLUC-Werte in die Treibhausgas-Bilanzierung
von Biokraftstoffen aus pflanzlichen Ölen, Zucker sowie Stärke
einbezogen werden. iLUC steht dabei für Indirect Land Use Change,
also indirekte Landnutzungsänderungen. "Direkte Maßnahmen gegen
Landnutzungsänderungen wie die Regenwaldrodung zur Palmölproduktion
in Indonesien sind jedoch nicht vorgesehen", bemängelt der BDBe.
Zweitens solle die erforderliche Treibhausgasminderung für alle
Biokraftstoffe von gegenwärtig 35% auf mindestens 50 beziehungsweise
60% aus neuen Produktionsanlagen steigen. Außerdem solle von dem
Mindestanteil in Höhe von 10% erneuerbare Energie im Verkehr die
Hälfte mit Biokraftstoffen aus Abfall, Reststoffen, Zellulose und
Algen erfüllt werden. Diese Biokraftstoffe sollen laut Kommission bis
zu vierfach auf die Erfüllung des Mindestanteils angerechnet werden.
Dieser Vorschlag ist aus Sicht des BDBe "unrealistisch, weil diese
Abfallstoffe in absehbarer Zeit nicht zur Verfügung stehen werden".

Verschärfte Auflagen für EU-Biokraftstoffe können Regenwald
nicht schützen

"Die deutsche Bioethanolwirtschaft lehnt iLUC-Werte für
europäische Biokraftstoffe strikt ab und warnt davor, gesetzliche
Änderungen auf den IFPRI-Bericht zu stützen. Dieser kann nicht als
Grundlage für gesetzliche Maßnahmen in Betracht kommen", stellt
Dietrich Klein, Geschäftsführer des BDBe, fest. Anstelle von
iLUC-Werten für europäische Biokraftstoffe fordert der Verband
wirksame Schutzmaßnahmen gegen Regenwaldrodung in den betroffenen
Regionen Südamerikas und Südostasiens. "Verschärfte Auflagen für
Biokraftstoffe aus europäischer Biomasse können den Regenwald nicht
schützen", warnt Klein.

Anstelle einer vierfachen Anrechnung von Biokraftstoffen aus
Abfällen und Reststoffen verlangt der Verband eine wirksame und
wettbewerbsneutrale Förderung. Dies könne durch einen zusätzlichen
und spezifischen Mindestanteil für solche Biokraftstoffe erreicht
werden. Diese Abfälle und Reststoffe, wie zum Beispiel Stroh für
Bioethanol, müssten in einer abschließenden Positivliste zur
Klarstellung eindeutig gesetzlich definiert werden. Damit würden die
Ziele der Erneuerbare-Energien-Richtlinie noch wirksamer als bisher
unterstützt", argumentiert Klein.

Streitthema Landnutzungsänderungen

Die deutsche Bioethanolwirtschaft hat bereits mehrmals auf die
gravierenden Defizite in jener Studie hingewiesen, die die Basis für
Entscheidungen zu diesem Thema in Brüssel bilden soll. Der im Oktober
2011 veröffentlichte Bericht des International Food Policy Research
Institute (IFPRI) sollte der EU-Kommission eine Abschätzung der
Folgen von Landnutzungsänderungen durch die europäische
Biokraftstoffpolitik liefern. Der BDBe stellte nach Analyse des
verwendeten Modells MIRAGE-BioF fest, dass "dieses für die Prognose
von Treibhausgas-Emissionen aus Landnutzungsänderungen untauglich
ist". Erstens würden in diesem Modell die vorhandenen staatlichen
Schutzmaßnahmen gegen iLUC ignoriert. Darüber hinaus habe der
Verfasser des IFPRI-Berichts selbst 27 Unsicherheiten angeführt und
bereits früher darauf hingewiesen, dass das Modell wegen unsicherer
Daten nicht dazu geeignet sei, Landnutzungsänderungen und daraus
stammende Treibhausgas-Emissionen quantitativ zu prognostizieren,
gibt der BDBe zu bedenken.
(Schluss) kam

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