• 09.09.2012, 10:00:36
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  • OTS0011 OTW0011

Keine Notstandshilfe, weil zwei Menschen zusammenleben:

AK fordert Abschaffung der Anrechnung des Partnereinkommens!

Utl.: AK fordert Abschaffung der Anrechnung des Partnereinkommens!=

Linz (OTS) - Im ersten Halbjahr 2012 wurde 1190
Oberösterreichern/-innen die Notstandshilfe wegen Anrechnung des
Partnereinkommens gestrichen. Diese Anrechnung erfolgt nicht nur bei
Verheirateten, sondern auch bei Menschen in Lebensgemeinschaften,
obwohl hier nicht einmal ein Unterhaltsanspruch besteht. Die AK
fordert die sofortige Abschaffung der Anrechnung des
Partnereinkommens.

Aufgrund ihrer niedrigen Einkommen sind vor allem Frauen
betroffen: 81 Prozent der Fälle, in denen die Notstandshilfe
gestrichen wurde, betrafen im ersten Halbjahr 2012 Frauen. 344
Personen bekamen trotz Anspruchs keine Notstandshilfe, weil sie in
einer Lebensgemeinschaft leben. "Das ist völlig absurd", kritisiert
AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer. Selbst wenn zwei Menschen einfach
nur zusammenwohnen, ohne verheiratet zu sein und eine/-r aufgrund der
prekären finanziellen Situation des/der anderen einen Teil der
Mietkosten übernimmt, wird schon von einer Lebensgemeinschaft
ausgegangen - und die Notstandshilfe wird gestrichen. "Wer in eine
Versicherung einzahlt, muss sich darauf verlassen können, dass sie im
Schadensfall Sicherheit bietet", fordert Kalliauer daher.

Oft reicht schon ein Partnereinkommen von 1200 Euro, damit trotz
jahrelangen Einzahlens in die Arbeitslosenversicherung vom eigenen
Notstandshilfeanspruch nichts mehr übrigbleibt. Das Partnereinkommen
wird abzüglich eines Freibetrags herangezogen, der aber lediglich 515
Euro pro Monat beträgt. Für Kredite, für Krankheitskosten oder für
Kinder gibt es zusätzliche, aber sehr geringe Freibeträge.

Gestrichen wird ein ohnehin schon geringes Einkommen. Die
durchschnittliche Notstandshilfe von Frauen in Oberösterreich beträgt
576 Euro (Dezember 2011), jene von Männern 738 Euro. Nach einer
EU-Erhebung sind in Österreich Menschen, die zwischen sechs und zwölf
Monate arbeitslos sind, zu 37 Prozent von Armut bedroht. Dauert die
Arbeitslosigkeit mehr als ein Jahr, was vor allem ältere Menschen
trifft, steigt die Armutsgefährdung sogar auf 43 Prozent!

Die Arbeiterkammer hat schon einiges erreicht: Inzwischen sind die
Betroffenen zumindest eigenständig kranken- und pensionsversichert.
"Trotzdem akzeptieren wir den unfairen Verlust eines eigenen
Einkommens durch die Anrechnung des Partnereinkommens nicht", betont
AK-Präsident Kalliauer. "Diese diskriminierende Regelung muss weg!"

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | AKO

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