• 05.09.2012, 10:07:57
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  • OTS0052 OTW0052

LH-Büroleiter Graber: Klarstellung zu Bericht der Kleinen Zeitung

Standortentscheidung Kärnten Werbung

Utl.: Standortentscheidung Kärnten Werbung=

Klagenfurt (OTS/LPD) - Bezugnehmend auf den Bericht der "Kleinen
Zeitung" in ihrer heutigen Ausgabe im Zusammenhang mit der
Standortentscheidung der Kärnten Werbung im Jahr 2007 wird seitens
des Büroleiters des Landeshauptmannes, Johannes Graber,
klargestellt, dass es sich entgegen der Darstellung im Bericht weder
um eine Auftragsvergabe im Sinne des Bundesvergabegesetzes noch um
ein sonstiges Bieterverfahren gehandelt hat. Vielmehr sei es um die
unternehmensinterne Entscheidung der Kärnten Werbung GmbH gegangen,
ihren Standort von Velden nach Klagenfurt zu verlegen.

In diesem Zusammenhang wurde seitens der Geschäftsführung eine
Informationsunterlage für Beratungen im Aufsichtsrat erstellt, die
die beiden Standortoptionen einander gegenüberstellte. Dabei hat es
sich nicht um ein "Gutachten" oder die Ermittlung eines
"Bestbieters" gehandelt, sondern nur um die unternehmensinterne
Bewertung der Vor- und Nachteile einer möglichen Standortverlegung.

Da der damalige Mehrheitseigentümer Land Kärnten aus Gründen der
Synergie und Kostenersparnis eine räumliche Zusammenführung des
Unternehmens mit anderen Tourismus- und Landesgesellschaften unter
einem Dach nach dem One-Stop-Shop-Prinzip in einem im Landeseigentum
befindlichen Gebäude präferiert hat, hat Graber, als zuständiger
Mitarbeiter des Landes Kärnten, die Vorteile der seitens des Landes
angestrebten Standortverlegung gegenüber der Geschäftsführung der
Kärnten Werbung dargestellt.

In Velden wäre eine hohe Fremdmiete an die Casinos Austria zu zahlen
gewesen. Auch hätte es keine Synergien mit den vielen anderen
Einrichtungen geben können, da diese in Klagenfurt angesiedelt waren
bzw. sind. Der Vorteil der Variante in Klagenfurt wäre neben
niedrigeren Mietkosten als in Velden eben auch eine optimale
Verwertung der Landesimmobilien gewesen. Es handelte sich somit um
die für den Steuerzahler kostengünstigere und für die
Tourismusunternehmer bessere Variante. Aufgrund dieser Argumente kam
auch die von der Geschäftsführung erstellte Beratungsunterlage für
den Aufsichtsrat zum Ergebnis, dass die Vorteile einer
Standortverlegung nach Klagenfurt für das Unternehmen insgesamt
überwiegen würden.

Die Meinung des Aufsichtsrates, der sich in seinen Beratungen
schließlich entgegen dem Wunsch des Landes Kärnten und der
Empfehlung der Geschäftsführung gegen eine Standortverlegung
aussprach, war jedoch insofern von untergeordneter Bedeutung, als
das Land Kärnten als Mehrheitseigentümer nicht auf die Zustimmung
des Aufsichtsrates angewiesen war.
(Schluss)

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