- 30.08.2012, 09:28:56
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AK Kärnten kritisiert Husch-Pfusch bei Pflegeregress
Vorgeschriebene Kostenbeiträge an Angehörige sind nicht nachvollziehbar
Utl.: Vorgeschriebene Kostenbeiträge an Angehörige sind nicht
nachvollziehbar=
Klagenfurt (OTS) - Als einzigartige Husch-Pfusch-Aktion zum Nachteil
der unterhaltspflichtigen Angehörigen bezeichnet die Arbeiterkammer
Kärnten die Einhebung des Pflegeregresses durch das Land seit 1.
Juli. "Wie die Höhe des monatlichen Kostenbeitrages ermittelt wird,
bleibt für die Betroffenen ein gut gehütetes Geheimnis, denn es
fehlt ein nachvollziehbarer Bescheid", kritisiert AK-Präsident
Günther Goach. Die AK rät, die Vorschreibungen nur unter Vorbehalt
zu bezahlen.
FPK und ÖVP haben trotz massiver Proteste von vielen Seiten im
Juni die Wiedereinführung des Pflegekostenbeitrages in Kärnten
beschlossen. Betroffen sind rund 800 Familien in Kärnten, deren
pflegebedürftige ältere Angehörige in Heimen betreut werden. Diese
unterhaltspflichtigen Angehörigen haben in den letzten Wochen per
Post eine monatliche Kostenvorschreibung der zuständigen
Fachabteilung der Kärntner Landesregierung erhalten. "Die laienhafte
Vorgangsweise bei der in die Verantwortung von Soziallandesrat
Christian Ragger fallenden Administration lässt allerdings
berechtigte Zweifel zu, ob die Höhe der vorgeschriebenen Beiträge
korrekt ist", kritisiert AK-Sozialrechtsexperte Peter Wenig. Es gebe
in dem Schreiben weder eine Informationen über die tatsächlichen
Kosten des Pflegeaufenthaltes, noch über die Höhe der
Beitragsvorschreibung für weitere Angehörige sowie der anrechenbaren
weiteren Sorgepflichten für eigene Unterhaltspflichtige.
Ein gravierender Mangel bei der Abwicklung der Einhebung des
Pflegeregresses sei, dass die Angehörigen keinen rechtmäßigen
Bescheid erhalten, der verständlich und nachvollziehbar über die
Berechnungsgrundlagen informiere. Hier werde von der zuständigen,
offenbar organisatorisch überforderten Abteilung ein Gesetz im
Husch-Pfusch-Verfahren vollzogen - und zwar zum Nachteil der
betroffenen Familien, kritisiert die Arbeiterkammer. Es sei davon
auszugehen, dass in vielen Fällen die Kostenvorschreibung aufgrund
der schlampigen Abwicklung zu hoch ausfalle.
Die AK fordert daher Sozialreferent Christian Ragger dringend
auf, dafür zu sorgen, dass die Pflegeregressforderungen des Landes
für die Angehörigen in einer rechtskonformen Art und Weise erfolgen,
die nachvollzieh- und überprüfbar seien. Die AK wird die
Vorgangsweise des Landes auf jeden Fall verfassungsrechtlich
überprüfen lassen.
"Uns geht es darum, dass die Angehörigen von Menschen in
Pflegeheimen nicht über den Tisch gezogen werden", betont
AK-Präsident Günther Goach und ruft alle Unterhaltspflichtigen auf,
den Kostenbeitrag derzeit nur unter Vorbehalt der rechtlichen
Klärung und Rückforderung zu leisten und einen klagbaren Bescheid
einzufordern. Einen entsprechenden Musterbrief dazu stellt die AK
Kärnten auf ihrer Internet-Seite zur Verfügung.
Die AK lehnt den Pflegeregress grundsätzlich ab. "Das ist eine
unsoziale Maßnahme, die Arbeitnehmer belastet und für das Land kein
großer budgetärer Wurf ist", unterstreicht Goach.
Musterbrief "Pflegeregress" auf kaernten.arbeiterkammer.at
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