• 27.08.2012, 11:35:32
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  • OTS0066 OTW0066

LG Wien weist Fortführungsanträge Amtsmissbrauch Tierschutz-SOKO ab

VGT: Damit wird Polizei Blankovollmacht ausgestellt, vor Gericht zu lügen, Akteneinsicht menschenrechtswidrig zu verweigern und entlastende Beweise zu verschweigen

Utl.: VGT: Damit wird Polizei Blankovollmacht ausgestellt, vor
Gericht zu lügen, Akteneinsicht menschenrechtswidrig zu
verweigern und entlastende Beweise zu verschweigen=

Wien (OTS) - Nach dem nun mittlerweile rechtskräftigem Freispruch
wegen §278a "kriminelle Organisation" im Tierschutzprozess wurden
zahlreiche Anzeigen wegen Amtsmissbrauch, falscher Beweisaussage und
Urkundenunterdrückung gegen die Tierschutz-SOKO eingebracht. Prompt
stellte von die zuständige Staatsanwaltschaft die Ermittlungen ein,
weil die subjektive Tatseite, dass die BeamtInnen ihre
Ermittlungsfehler vorsätzlich begangen hätten, nicht nachweisbar
sei. Und das, obwohl die Richterin in ihrem Urteil zum
Tierschutzprozess die Aussagen des damaligen SOKO-Chefs und
mittlerweile zum Chef des Wiener LVT beförderten Mag. Erich Zwettler
unumwunden als Lügen qualifiziert hatte. Die Richterin hatte auch in
ihrem Urteil ausgeführt, dass der Einsatz der beiden Polizeispitzel,
deren Existenz erst durch von den Angeklagten beauftragte
Privatdetektive bewiesen werden konnte, ohne Genehmigung und damit
gesetzwidrig gewesen sei. Zusätzlich war die SOKO insgesamt 3 Mal
wegen Verweigerung der Akteneinsicht verurteilt worden.

Die daraufhin von den Opfern dieser Polizeiermittlungen
eingebrachten Fortführungsanträge wurden nun vom Landesgericht (LG)
Wien abgewiesen. Aus den vorliegenden Ermittlungsfehlern "keine
konkreten Anhaltspunkte für einen Anfangsverdacht" wegen
Amtsmissbrauch ableiten zu können, "mag zwar durchaus nicht die
einzig mögliche Schlussfolgerung aus den vorhandenen
Beweisergebnissen darstellen", gibt das LG zu, aber schließlich
obliege es der Entscheidung der Staatsanwaltschaft, zu verfolgen
oder das Verfahren einzustellen. Trotzdem "die Vorgehensweise der
ermittelnden Beamten zurecht einer Kritik unterzogen wird", so das
LG weiter, "ist in der Einschätzung der [Staatsanwaltschaft das
Verfahren mangels Nachweis eines Vorsatzes einzustellen...] keine
qualifizierte Fehlentscheidung zu erblicken". Zitate aus dem Urteil
siehe: http://www.martinballuch.com/?p=1462

Dazu VGT-Obmann DDr. Martin Balluch: "Die Justiz hat nun mit der
politischen Tierschutz-SOKO den Schulterschluss vollzogen. Dieses
Urteil ist eine Blankovollmacht für die Polizei, vor Gericht zu
lügen, entlastende Beweismittel zu vertuschen, illegale
Ermittlungsmaßnahmen durchzuführen, Spitzel ohne jegliche Kontrolle
einzusetzen, Akteneinsicht menschenrechtswidrig zu verweigern,
politische Aufträge auszuführen und persönliche Animositäten
auszuleben. Wie viele Fehlurteile, wie viele unschuldig Verurteilte
gibt es eigentlich in Österreich, wenn die Gerichte nicht nur
blauäugig allen Behauptungen der Polizei glauben, sondern auch noch
so viel Verständnis zeigen, wenn man ihnen zahlreiche
Ermittlungsfehler nachweist?! Bis heute haben wir - widerrechtlich -
keine volle Akteneinsicht im Tierschutzprozess erhalten, und nach
diesem Urteil werden wir diese Akteneinsicht auch nie mehr bekommen.
Die Beweise für das gesamte Ausmaß der Verbrechen dieser SOKO
verschwinden damit in den Polizeiarchiven, womöglich für immer."

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | VGT

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