- 08.08.2012, 11:14:45
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LH Dörfler: Asylwerberheim auf Saualm ist kein Anhaltungsort
Stellungnahme an BM Mikl-Leitner übermittelt - Keine behördlichen Beanstandungen
Klagenfurt (OTS/LPD) - Nach mehrfacher medialer Berichterstattung
hinsichtlich behaupteter Missstände im Asylheim auf der Saualm und
wegen seiner geographischen Lage hat Kärntens Landeshauptmann Gerhard
Dörfler mit der zuständigen Innenministerin Johanna Mikl-Leitner
telefoniert und ihr heute, Mittwoch, eine schriftliche Stellungnahme
zum Asylwerberheim in Wölfnitz auf der Saualm übermittelt.
"Ich habe Bundesministerin Mikl-Leitl sowohl im persönlichen
Telefonat als auch in meiner Stellungnahme darauf hingewiesen, dass
das Quartier auf der Saualm sowohl vom UVS Kärnten wie auch vom VwGH
als geeignetes Quartier im Sinne der Aufnahmerichtlinie bewertet
wurde und dieses, wie alle anderen Quartiere in Kärnten, regelmäßig
kontrolliert wird", so der Landeshauptmann.
Das Quartier werde wie alle anderen Quartiere in Kärnten durch das
Flüchtlingsreferat betreut und geprüft und gegebenenfalls
auftretende Missstände werden umgehend von der Behörde behoben. "Laut
der vorliegenden Prüfberichte der Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt
liegen keine nennenswerten Beanstandungen vor, sodass das
Asylwerberheim Wölfnitz für in Ordnung befunden werden kann", führt
Dörfler aus.
Hinsichtlich des Sicherheitsdienstes, der in diesem Asylwerberheim
zum Einsatz kommt, stellt der Landeshauptmann klar, dass dieser in
erster Linie die Aufgabe habe, die Einhaltung der Hausordnung zu
kontrollieren, insbesondere das geltende Alkohol-, Waffen- und
Drogenverbot. Die Asylwerber können jederzeit ungehindert das
Quartier verlassen. "Eine Anhaltung, wie sie in den Medien mehrfach
kolportiert wurde, findet keinesfalls statt", stellt Dörfler klar.
Demnach seien auch die von der Volksanwaltschaft angesprochenen
Befugnisse, Asylheime wie jenes auf der Saualm prüfen zu wollen,
nicht berechtigt. "Die Prüfbefugnis der Volksanwaltschaft bezieht
sich ausschließlich auf "Orte einer Freiheitsentziehung". Nachdem die
Asylwerber auf der Saualm jederzeit das Haus uneingeschränkt
verlassen und sich frei bewegen können, kann in keinem Fall von einer
Anhaltung oder Freiheitsentziehung gesprochen werden", erklärt der
Landeshauptmann. Somit stehe der Volksanwaltschaft auch kein
Überprüfungsrecht zu.
Die Betreuungseinrichtung auf der Saualm habe sich in den vergangenen
Jahren als sehr positiv erwiesen, weshalb Dörfler an dieser
Betreuungsform auch weiterhin festhalten wird. "Im Sinne der
Sicherheit der Asylwerber wie auch der Kärntner Bevölkerung ist die
Zurverfügungstellung dieser Betreuungseinrichtung von großer
Bedeutung. Seit der Inbetriebnahme des Asylheimes auf der Saualm sind
kriminelle Vorfälle von Asylwerbern in Kärnten deutlich
zurückgegangen. Außerdem nehme die Zahl an Asylsuchenden durch die
Krisen in Nahost täglich zu, weshalb keinesfalls auf ein Quartier
verzichtet werden kann", teilt der Landeshauptmann mit.
Rückfragehinweis:
Kärntner Landesregierung, Landespressedienst
Tel.: 05- 0536-10201
http://www.ktn.gv.at
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