- 03.08.2012, 10:05:04
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Güterbeförderung: Kleintransporteure sind weder von der NoVa noch von Kfz-Steuer befreit
Herzer: Die Privilegierung, die der VCÖ anspricht, gibt es bei den Kleintransporteuren im Güterbeförderungsgewerbe nicht
Wien (OTS/PWK527) - "Die Aussagen des VCÖ in Bezug auf
Steuerprivilegien für Klein-Lkw stimmen im Bereich der
Kleintransporteure im Güterbeförderungsgewebe absolut nicht", ärgert
sich Wolfgang Herzer, Obmann des Fachverbandes für das
Güterbeförderungsgewerbe in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).
Einmal werde mit plakativen Aussagen versucht, Stimmung gegen die
Transportbranche zu machen.
"Gemäß VCÖ sind mehr als 80% der in Österreich zugelassenen Lkw
Klein-Lkw. Allerdings wird in diesem Zusammenhang nicht zwischen
Werkverkehr und den Kleintransporteuren des Güterbeförderungsgewerbes
unterschieden. Den Löwenanteil macht in diesem Bereich der
Werkverkehr aus. Dabei handelt es sich um Transporte von Firmen, die
- mit im Eigentum stehenden - Fahrzeugen eigene Güter befördern,"
stellt Herzer klar. Kleintransporteure im Güterbeförderungsgewerbe
jedoch sind weder von der NoVA noch von der motorbezogenen
Versicherungssteuer befreit. Wie generell im Güterbeförderungsgewerbe
gelten auch für diese Branche zahlreiche Vorschriften.
Kleintransporteure werden streng kontrolliert und verhängte Strafen
sind exorbitant hoch. Von Privilegierung der Kleintransporteure könne
also keine Rede sein!
"Die Güterbeförderung durch Kleintransporteure trägt wesentlich
zum Funktionieren der urbanen Logistik bei und ist eine optimale
Ergänzung zur überregionalen Transportwirtschaft," hält Herzer fest
und weist gleichzeitig auf die Schwierigkeiten vor allem finanzieller
Natur hin, mit der die Branche hinter den Kulissen zu kämpfen hat.
Oft handelt es sich bei Kleintransporteuren um
Einpersonen-Unternehmen mit wenig Eigenkapital. Der Konkurrenzkampf
innerhalb der Branche ist enorm und aufgrund von geringeren
Auftragsvolumen sind Kleintransporteure stärker insolvenzgefährdet
als ihre "großen Kollegen", die konzessionierten Frächter. "Wenn man
nun zusätzlich die Unternehmer mit höheren laufenden Kosten belastet,
wie etwa Mautgebühren, gefährden wir die gesamte Branche, die auf die
Nahversorgung der Bevölkerung spezialisiert ist," so der
Fachverbandsobmann. In diesem Zusammenhang möchte Herzer darauf
hinweisen, "dass in Deutschland die Maut erst für Lkw ab 12 Tonnen
Gesamtgewicht gilt. Eine Einbeziehung der Klein Lkw (unter 3,5t) wäre
dadurch ein klarer Wettbewerbsnachteil für den Wirtschaftsstandort
Österreich und das darf nicht sein!" (BS)
Rückfragehinweis:
Wirtschaftskammer Österreich
Fachverband für das Güterbeförderungsgewerbe
Mag.a Doris Schmid
T: +43 1 961 63 63
E: [email protected]
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