- 01.08.2012, 11:15:31
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Rituelle Beschneidung: MedizinerInnen und TheraupeutInnen empfehlen gesetzliches Schutzalter von mindestens 16 Jahren
Wien (OTS) - Die medizinischen Fakten rund um Beschneidung sind
weitgehend unbekannt. Es wird hochsensibles erogenes Gewebe entfernt
und die Sexualität im wahrsten Sinne des Wortes 'beschnitten'. Die
Vorhaut ist der empfindlichste Teil der männlichen Sexualorgane.
Vielfach wird an Babys und Kindern heute Beschneidung ohne Anästhesie
ipraktiziert, das ist aus medizinischer Sicht inakzeptabel. Auch
Studien belegen, wie sehr Kinder unter diesem Eingriff leiden können.
"Bei Neugeborenen fand man auch Tage und Wochen nach einer
Zirkumzision ohne Narkose ein verändertes Trinkverhalten und
Auffälligkeiten in der Mutter-Kind-Beziehung", sagt der Urologe Dr.
Florian Wimpissinger. Auch sexuelle Langzeitfolgen können auftreten.
Die Penisschafthaut hat eine wichtige Funktion beim
Geschlechtsverkehr, Untersuchungen zeigen, dass ohne Vorhaut eine
allzu intensive Reibung auftreten kann, die auch für die Frau
schmerzhaft ist. Auch mögliche auftretende Komplikationen nach einer
Beschneidung werden vernachlässigt. Es kann zu Blutungen,
Wundheilungsstörungen oder enger Harnröhrenmündung kommen.
Langzeitfolgen für das männliche Selbstwertgefühl
Während die Mehrzahl der Männer wenig bis keine Probleme mit der
Beschneidung haben, gibt es leider immer wieder solche, bei denen
sexuelle, medizinische oder auch psychische Probleme infolge von
Beschneidung auftreten. "Dieser Eingriff an gesunden jungen Männern
im libidinös und narzistisch hoch besetzten Genitalbereich hat
Langzeitfolgen für das männliche Selbstwertgefühl und für das
männliche Rollenverhalten", sagt Sexualmediziner Dr.Georg Pfau. Er
lässt auch das Argument der besseren Hygiene oder der Krebsprävention
nicht gelten. "Man entfernt ja auch nicht eine Niere um die
Wahrscheinlichkeit für Nierenkrebs zu halbieren. Die Beschneidung des
Mannes kann nur der letzte Ausweg sein für die Behandlung von anders
nicht therapierbaren Erkrankungen. Das ist die einzige zulässige
Indikation für die Entfernung der Vorhaut. Die Durchführung der
Beschneidung fällt in den Wirkungsbereich des Arztes und unterliegt
der im Ärztegesetz verankerten Sorgfaltspflicht." "Im Vordergrund
muss das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit stehen",
fordert auch die Therapeutin Dr.Ulrike Paul. Gemeinsam fordern immer
mehr MedizinerInnen und PsychologInnen die Einführung eines
gesetzlichen Schutzalters von 16 Jahren. Religiöse Riten, die mit
Körperverletzung verbunden sind, dürfen nicht stärker gewertet werden
als die Kinderrechte. "Niemand in einer aufgeklärten Gesellschaft
würde ein Zwangsritual an Erwachsenen gutheißen oder tolerieren. Kein
Rechtsstaat würde dem zustimmen, warum dann bei Kindern?" fragt der
Kinderarzt und Jugendpsychiater Prim.Dr.Klaus Vavrik und erinnert
daran, dass auch Österreich die Kinderrechtskonvention unterzeichnet
hat. "Die detaillierteren medizin- und gesellschaftsrechtlichen,
ethischen oder religiösen Aspekte mögen andere beurteilen. Die
gesundheitlichen Fragen sollen aber von den zuständigen
Fachprofessionen wie Ärzten, Psychologen und Psychotherapeuten
diskutiert werden."
Rückfragehinweis:
FJ PURKARTHOFER PR
Tel.: +43-664-4121491
mailto:[email protected]
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