- 24.07.2012, 10:51:22
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LHStv. Scheuch: Eine Million Euro für Bildungsförderung ausbezahlt
Förderung wird sehr gut angenommen - Bis Mitte Juli 2.500 Anträge eingelangt
Klagenfurt (OTS/LPD) - Die 2011 neu gestaltete Bildungsförderung
konnte auch im zweiten Quartal 2012 deutliche Steigerungszahlen
aufweisen. Wie Arbeitsmarkt-und Bildungsreferent LHStv. Uwe Scheuch
heute, Dienstag, bekannt gab, sind bis zur Jahreshälfte rund 2.500
Anträge eingelangt. "Die Zahlen belegen eindeutig das Interesse an
der Kärntner Bildungsförderung. Flexiblere, höherqualifizierte
Arbeitnehmer sind auch in schwierigen wirtschaftlichen Zeiten
gefragt", stellte der Bildungsreferent klar.
Das Land Kärnten fördert Weiterbildungsmaßnahmen bzw.
berufsspezifische Qualifikation, die eine nachhaltige berufliche
Nutzung erwarten lassen, um damit gezielt Arbeitsplätze in Kärnten
abzusichern. Zudem werden Kursmaßnahmen gefördert, die den Wechsel in
ein anderes Berufsbild wesentlich erleichtern, wenn ein
arbeitsmarktpolitisches Interesse gegeben ist. Nicht gefördert werden
Hobbykurse. Besonders aufmerksam machte Scheuch auf die Möglichkeit
der elektronischen Antragsstellung: "Durch die Möglichkeit des
E-Governments können Amtswege bequem von zu Hause erledigt werden.
Dies spart vor allem Zeit und Kosten".
Kurskosten sowie Prüfungsgebühren werden grundsätzlich mit 50
Prozent gefördert. Die maximale Förderhöhe beträgt bis zu 2.500 Euro
innerhalb eines Förderzeitraumes von fünf Jahren. Die Kurse und
Weiterbildungsmaßnahmen müssen von einem vom Land Kärnten anerkannten
Bildungsträger (zum Beispiel: WIFI oder Bfi) durchgeführt werden.
Gefördert werden auch jene Personen, die aufgrund der
Weiterbildungsmaßnahme einen Einkommensverlust (mind. 75 Prozent)
haben und eine vorübergehende Einschränkung der Erwerbstätigkeit
gegeben ist. In diesen Fällen wird anstelle der Kurskosten eine
Förderung für die Deckung des Lebensunterhaltes gewährt, wobei der
monatliche Förderbetrag mit 250 Euro begrenzt ist. Dazu zählen
beispielsweise Meisterinnen - und Meisterausbildungskurse (nicht
berufsbegleitend) oder Qualifizierung im Krankenpflege- und
Altenpflegefachdienst.
Anträge zur Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen können
frühestens zu Beginn der Maßnahme, während der Laufzeit und bis
längstens sechs Monate nach Abschluss gestellt werden. Die Auszahlung
der Förderung erfolgt grundsätzlich nach Beendigung der
Qualifizierungsmaßnahme, sowie nach Vorlage der Teilnahme- bzw.
Zahlungsbestätigung durch den Bildungsträger. "Ich hoffe, dass noch
viele Kärntnerinnen und Kärntner diese Unterstützung zur Ausbildung
in Anspruch nehmen werden", betonte Scheuch.
I N F O: www.ktn.gv.at/arbeitnehmerfoerderung
(Schluss)
Rückfragehinweis:
Kärntner Landesregierung, Landespressedienst
Tel.: 05- 0536-10201
http://www.ktn.gv.at
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