- 23.07.2012, 09:27:49
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- OTS0033 OTW0033
VKI: A1-"Rechnungsdoppel"-Entgelt hält vor Gericht nicht
Entgelte für Papierrechnungen bei Telekom-Firmen gesetzwidrig
Wien (OTS/VKI) - Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) ist -
im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - gegen eine Reihe von
Klauseln in Vertragsformblättern von A1 Telekom Austria vorgegangen
und hat in erster Instanz Recht bekommen. Entgelte für
Papierrechnungen - auch wenn diese als "Rechnungsdoppel" bezeichnet
werden - sind gesetzwidrig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der VKI hat eine Reihe von Klauseln in den AGB von A1 geklagt.
Insbesondere jene Klausel, nach der der Kunde keine Papierrechnung
erhalten soll und nur auf eine Online-Rechnung verwiesen wird.
Weiters war eine Papierrechnung mit 0,90 Euro bepreist.
Im Verfahren hat A1 argumentiert, dass im konkreten Vertrag mit
den Kunden vereinbart sei, dass diese die Rechnung "online" erhalten
würden. Wenn nun ein solcher Kunde - sozusagen zusätzlich - eine
Papierrechnung anfordere, so sei dieses "Rechnungsdoppel" mit 0,90
Euro bepreist.
Das Gericht sah sowohl die Klausel, die den Kunden zu einer
Online-Rechnung zwingen will, als auch die Klausel, mit der die
(zusätzliche) Papierrechnung entgeltpflichtig erklärt wird, als
gesetzwidrig an. Beide Klauseln würden gegen den neuen § 100
Telekommunikationsgesetz verstoßen.
"Wir sehen in dem Vorgehen von A1 einen Versuch, die gesetzlichen
Regelungen zur Entgeltfreiheit von Papierrechnungen zu unterlaufen.
Das Gericht geht dabei nicht mit. Klauseln, die - auf welchen Wegen
immer - Papierrechnungen entgeltpflichtig machen, sind gesetzwidrig
und unwirksam. Wenn diese Entscheidung in erster Instanz oder auch
später rechtkräftig wird, wird A1 die kassierten Beträge
zurückzuzahlen haben", sagt Mag. Tanja Händel, zuständige Juristin im
Bereich Recht des VKI.
Das Urteil ist auf www.verbraucherrecht.at im Volltext gratis
verfügbar.
Rückfragehinweis:
Verein für Konsumenteninformation
Mag. Tanja Händel, Juristin im Bereich Recht
Tel.: 01 / 58877 - 320
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